Rundfunkpolitik ist in Deutschland nach Art. 30, 70 Abs. 1 GG Ländersache. Damit es dennoch bundesweit einheitliche Regeln gibt, schließen die Länder untereinander Staatsverträge ab. Durch die Ratifizierung durch alle Landesparlamente führen die Verträge zu bundesweit einheitlichem Landesrecht.
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) war im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schuf. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Mai 2019 angepasst.[1] Zum 7. November 2020 wurde er durch den Medienstaatsvertrag abgelöst.
Quellen:Neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag umfasste das Rundfunkrecht unter anderem den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag
Und nun zum strittigen Thema:
Quellen:Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) ist ein Staatsvertrag, der zwischen den deutschen Bundesländern geschlossen wurde. Er regelt die Beitragshöhe (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) aus der Rundfunkabgabe auf Grundlage der Empfehlungen der dazu am 20. Februar 1975 eingesetzten unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV).
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkf ... atsvertrag
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkb ... atsvertrag
Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Landtag einer Beitragserhöhung (früher Gebührenerhöhung) nicht (sofort) zustimmt. Bisher haben die Gerichte aber mit Verweis auf die vielen freiwillig zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsverträgen - und den daraus eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen - auf die Empfehlungen der KEF verwiesen - also der Nichtzustimmung des Landtags widersprochen.
Oder anders ausgedrückt: Nach aktuell gültiger Rechtsauffassung sind die Landtage aufgrund der vielen zuvor freiwillig miteinander abgeschlossenen Staatsverträge quasi in der Pflicht der von der KEF ermittelten Beitragshöhe zuzustimmen.
Da Rundfunk Ländersache ist, kann jedes Bundesland natürlich eigene Wege gehen und dann per Landtagsbeschluss auch eine andere Beitragshöhe festlegen.
Dazu wäre es aber notwendig alle oben erwähnten Staatsverträge zu kündigen und die gemeinsame Rundfunkkommission der Länder zu verlassen.
Link ---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkk ... %C3%A4nder
Angenommen Sachsen-Anhalt würde diesen Weg wählen, so müssten sich MDR, ZDF und DRadio nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfristen aus dem Land zurückziehen - also auch die Programmverbreitung beenden. Nun könnte Sachsen-Anhalt eine eigene ÖR Anstalt gründen, welche aber ohne die bisherige Vernetzung mit den anderen ARD Anstalten eine Vielfaches an Mitteln benötigen würde. Dann müsste der Beitragsatz sogar noch viel stärker erhöht werden als bisher geplant. Oder aber es gäbe im Land nur noch privaten Rundfunk. Dann könnte der Rundfunkbeitrag sogar entfallen.
Da dann in beiden Szenarien aber das Geld der Beitragszahler aus Sachsen-Anhalt im gemeinsamen Topf fehlen würde, kämen Mehrkosten auf die anderen Länder zur Finanzierung von MDR, ZDF und DRadio zu. Was das für Folgen für die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern hätte, kann man sich leicht vorstellen. Die großen, finanzstarken Länder wie Bayern, Hessen und BaWü würden das wirtschaftlich schwache Sachsen-Anhalt am langen Arm verhungern lassen (Länderfinanzausgleich).
In der Konsequenz hätte Sachsen-Anhalt enorme wirtschaftliche Nachteile, keinen ÖR Rundfunk mehr oder beides. Ob das so schlau wäre...?