Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Alles zum Thema DAB(+) Digitalradio.
Manager
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Manager »

Ein paar Hinweise zum Thema:
Rundfunkpolitik ist in Deutschland nach Art. 30, 70 Abs. 1 GG Ländersache. Damit es dennoch bundesweit einheitliche Regeln gibt, schließen die Länder untereinander Staatsverträge ab. Durch die Ratifizierung durch alle Landesparlamente führen die Verträge zu bundesweit einheitlichem Landesrecht.
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) war im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schuf. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Mai 2019 angepasst.[1] Zum 7. November 2020 wurde er durch den Medienstaatsvertrag abgelöst.
Neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag umfasste das Rundfunkrecht unter anderem den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Quellen:
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag


Und nun zum strittigen Thema:
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) ist ein Staatsvertrag, der zwischen den deutschen Bundesländern geschlossen wurde. Er regelt die Beitragshöhe (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) aus der Rundfunkabgabe auf Grundlage der Empfehlungen der dazu am 20. Februar 1975 eingesetzten unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV).
Quellen:
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkf ... atsvertrag
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkb ... atsvertrag


Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Landtag einer Beitragserhöhung (früher Gebührenerhöhung) nicht (sofort) zustimmt. Bisher haben die Gerichte aber mit Verweis auf die vielen freiwillig zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsverträgen - und den daraus eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen - auf die Empfehlungen der KEF verwiesen - also der Nichtzustimmung des Landtags widersprochen.
Oder anders ausgedrückt: Nach aktuell gültiger Rechtsauffassung sind die Landtage aufgrund der vielen zuvor freiwillig miteinander abgeschlossenen Staatsverträge quasi in der Pflicht der von der KEF ermittelten Beitragshöhe zuzustimmen.


Da Rundfunk Ländersache ist, kann jedes Bundesland natürlich eigene Wege gehen und dann per Landtagsbeschluss auch eine andere Beitragshöhe festlegen.
Dazu wäre es aber notwendig alle oben erwähnten Staatsverträge zu kündigen und die gemeinsame Rundfunkkommission der Länder zu verlassen.

Link ---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkk ... %C3%A4nder


Angenommen Sachsen-Anhalt würde diesen Weg wählen, so müssten sich MDR, ZDF und DRadio nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfristen aus dem Land zurückziehen - also auch die Programmverbreitung beenden. Nun könnte Sachsen-Anhalt eine eigene ÖR Anstalt gründen, welche aber ohne die bisherige Vernetzung mit den anderen ARD Anstalten eine Vielfaches an Mitteln benötigen würde. Dann müsste der Beitragsatz sogar noch viel stärker erhöht werden als bisher geplant. Oder aber es gäbe im Land nur noch privaten Rundfunk. Dann könnte der Rundfunkbeitrag sogar entfallen.

Da dann in beiden Szenarien aber das Geld der Beitragszahler aus Sachsen-Anhalt im gemeinsamen Topf fehlen würde, kämen Mehrkosten auf die anderen Länder zur Finanzierung von MDR, ZDF und DRadio zu. Was das für Folgen für die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern hätte, kann man sich leicht vorstellen. Die großen, finanzstarken Länder wie Bayern, Hessen und BaWü würden das wirtschaftlich schwache Sachsen-Anhalt am langen Arm verhungern lassen (Länderfinanzausgleich).

In der Konsequenz hätte Sachsen-Anhalt enorme wirtschaftliche Nachteile, keinen ÖR Rundfunk mehr oder beides. Ob das so schlau wäre...?
mittendrin
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von mittendrin »

Manager hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:50 Angenommen Sachsen-Anhalt würde diesen Weg wählen, so müssten sich MDR, ZDF und DRadio nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfristen aus dem Land zurückziehen
:eek: Dann müsste ich Ostradio aus Leipzig hören und sehen :heul:
mittendrin ist hier: QTH 11e59 / 51n23 (südlich von Halle/Saale)
DAB+ mit PEAQ PDR050-B (Teleskopantenne) jederzeit indoor mindestens einlesbar aus: 19km (5C,6B), 23km (5D, 11C), 29km (6C, 9A, 10A, 12A), 52km (8B), 63km (12B), 98km (10B), 105km(8A)
RudiP
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

Manager hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:50 Ein paar Hinweise zum Thema:
Rundfunkpolitik ist in Deutschland nach Art. 30, 70 Abs. 1 GG Ländersache. Damit es dennoch bundesweit einheitliche Regeln gibt, schließen die Länder untereinander Staatsverträge ab. Durch die Ratifizierung durch alle Landesparlamente führen die Verträge zu bundesweit einheitlichem Landesrecht.
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) war im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schuf. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Mai 2019 angepasst.[1] Zum 7. November 2020 wurde er durch den Medienstaatsvertrag abgelöst.
Neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag umfasste das Rundfunkrecht unter anderem den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Quellen:
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag


Und nun zum strittigen Thema:
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) ist ein Staatsvertrag, der zwischen den deutschen Bundesländern geschlossen wurde. Er regelt die Beitragshöhe (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) aus der Rundfunkabgabe auf Grundlage der Empfehlungen der dazu am 20. Februar 1975 eingesetzten unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV).
Quellen:
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkf ... atsvertrag
---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkb ... atsvertrag


Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Landtag einer Beitragserhöhung (früher Gebührenerhöhung) nicht (sofort) zustimmt. Bisher haben die Gerichte aber mit Verweis auf die vielen freiwillig zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsverträgen - und den daraus eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen - auf die Empfehlungen der KEF verwiesen - also der Nichtzustimmung des Landtags widersprochen.
Oder anders ausgedrückt: Nach aktuell gültiger Rechtsauffassung sind die Landtage aufgrund der vielen zuvor freiwillig miteinander abgeschlossenen Staatsverträge quasi in der Pflicht der von der KEF ermittelten Beitragshöhe zuzustimmen.


Da Rundfunk Ländersache ist, kann jedes Bundesland natürlich eigene Wege gehen und dann per Landtagsbeschluss auch eine andere Beitragshöhe festlegen.
Dazu wäre es aber notwendig alle oben erwähnten Staatsverträge zu kündigen und die gemeinsame Rundfunkkommission der Länder zu verlassen.

Link ---> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkk ... %C3%A4nder


Angenommen Sachsen-Anhalt würde diesen Weg wählen, so müssten sich MDR, ZDF und DRadio nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfristen aus dem Land zurückziehen - also auch die Programmverbreitung beenden. Nun könnte Sachsen-Anhalt eine eigene ÖR Anstalt gründen, welche aber ohne die bisherige Vernetzung mit den anderen ARD Anstalten eine Vielfaches an Mitteln benötigen würde. Dann müsste der Beitragsatz sogar noch viel stärker erhöht werden als bisher geplant. Oder aber es gäbe im Land nur noch privaten Rundfunk. Dann könnte der Rundfunkbeitrag sogar entfallen.

Da dann in beiden Szenarien aber das Geld der Beitragszahler aus Sachsen-Anhalt im gemeinsamen Topf fehlen würde, kämen Mehrkosten auf die anderen Länder zur Finanzierung von MDR, ZDF und DRadio zu. Was das für Folgen für die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern hätte, kann man sich leicht vorstellen. Die großen, finanzstarken Länder wie Bayern, Hessen und BaWü würden das wirtschaftlich schwache Sachsen-Anhalt am langen Arm verhungern lassen (Länderfinanzausgleich).

In der Konsequenz hätte Sachsen-Anhalt enorme wirtschaftliche Nachteile, keinen ÖR Rundfunk mehr oder beides. Ob das so schlau wäre...?
Ein sehr qualifizierter Beitrag. Allerdings habe ich einen Einwand. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es Privatfunk nur geben darf, weil und wenn es öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Der ÖR stellt sozusagen eine Grundlage an Vielfalt uns Ausgewogenheit her, damit werden dann auch etwaige Einseitigkeiten des Privatfunks aufgefangen. Reinen Privatfunk kann es nicht geben.
Donauwelle
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Donauwelle »

Manager hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:50 In der Konsequenz hätte Sachsen-Anhalt enorme wirtschaftliche Nachteile, keinen ÖR Rundfunk mehr oder beides. Ob das so schlau wäre...?
Jaja, die übliche Drohkulisse die wir aus der Wirtschaft wenn die nicht das bekommen, was sie haben wollen. Im Westen also nichts Neues... ;)


Wofür aber kein ARD/ZDF-Hardliner hier ein Erklärung hat ist: Warum muss eine Gebührenerhöhung durch die Parlamente, wenn die eh nichts zu sagen haben? Erklärt mir das mal bitte! Wozu diese Fake-Abstimmungen, wozu diese Fake-Kontrollinstanzen und wozu überhaupt über etwas abstimmen müssen(!) -wenn eine KEF schon gesprochen hat und dies offenbar ausreicht um vor dem BVerfG eine "Einstweilige Verfügung" zu stellen? Das ist doch alles völlig verückt!

P.S. Ich verstehe im Übrigen nicht, wieso Vollblutjuristen überhaupt noch schlafen können wenn derart die Grundsäulen der parlamentarischen Demokratie erschüttert werden... :motz:
RudiP
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

Donauwelle hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 14:19
Manager hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 20:50 In der Konsequenz hätte Sachsen-Anhalt enorme wirtschaftliche Nachteile, keinen ÖR Rundfunk mehr oder beides. Ob das so schlau wäre...?
Jaja, die übliche Drohkulisse die wir aus der Wirtschaft wenn die nicht das bekommen, was sie haben wollen. Im Westen also nichts Neues... ;)


Wofür aber kein ARD/ZDF-Hardliner hier ein Erklärung hat ist: Warum muss eine Gebührenerhöhung durch die Parlamente, wenn die eh nichts zu sagen haben? Erklärt mir das mal bitte! Wozu diese Fake-Abstimmungen, wozu diese Fake-Kontrollinstanzen und wozu überhaupt über etwas abstimmen müssen(!) -wenn eine KEF schon gesprochen hat und dies offenbar ausreicht um vor dem BVerfG eine "Einstweilige Verfügung" zu stellen? Das ist doch alles völlig verückt!

P.S. Ich verstehe im Übrigen nicht, wieso Vollblutjuristen überhaupt noch schlafen können wenn derart die Grundsäulen der parlamentarischen Demokratie erschüttert werden... :motz:
Das wurde Dir schon mehrfach von verschiedenen Leuten erklärt. Ich kann mir allmählich vorstellen, wie sich ein Mitarbeiter im Weißen Haus fühlen muss, der Trump einen Sachverhalt erklären muss..
Schlips
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Schlips »

RudiP hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 19:06 Das wurde Dir schon mehrfach von verschiedenen Leuten erklärt. Ich kann mir allmählich vorstellen, wie sich ein Mitarbeiter im Weißen Haus fühlen muss, der Trump einen Sachverhalt erklären muss..
Die Beschreibung ist echt Spitze! :danke:
Ich befürchte nur, dass es hier so ähnlich läuft . . .
kalle72
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von kalle72 »

mittendrin
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von mittendrin »

Für mich ist ein Autor sofort unqualifiziert, wenn er Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht auseinander halten kann...
mittendrin ist hier: QTH 11e59 / 51n23 (südlich von Halle/Saale)
DAB+ mit PEAQ PDR050-B (Teleskopantenne) jederzeit indoor mindestens einlesbar aus: 19km (5C,6B), 23km (5D, 11C), 29km (6C, 9A, 10A, 12A), 52km (8B), 63km (12B), 98km (10B), 105km(8A)
Unsereins
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Unsereins »

mittendrin hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 21:17
Für mich ist ein Autor sofort unqualifiziert, wenn er Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht auseinander halten kann...

Passiert gelegentlich, tut aber nicht viel zu diesem Thema.

"ARD, ZDF und Deutschlandradio droht eine milliardenschwere Finanzlücke in den nächsten vier Jahren. " - wohl nicht wegen der Programmkosten, eher wegen Personalkosten und Versorgungsansprüchen - wie konnte das nur so ausarten? Sind Personalkosten für Linientreue hier so hoch? - In der DDR haben die das damals preiswerter hingekriegt, das mit der Linientreue. Schlimm, dieser heutige öffentlich-rechtliche Rundfunk, dabei hätte man ihn schon gebraucht. Wer mit dem RIAS groß geworden ist, kann nämlich auch mit werbevermülltem Privat-Rundfunk als Ersatz nicht viel anfangen.
RudiP
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

mittendrin hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 21:17
Für mich ist ein Autor sofort unqualifiziert, wenn er Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht auseinander halten kann...
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass es Privatfunk nur geben darf, weil und wenn es ÖR gibt. Also, "Experten" können das bei der CDU nicht sein, wenn sie nicht einmal die Rechtslage kennen. Aber das passt ja dazu, dass sie sich auch in der Beittragsfrag einen feuchten Kehrricht um Recht und Verfassung kümmern. Bisher hat sich damit die AfD hervorgetan. Nun scheint sich die CDU dem Wettbewerb um die Absenkung des Diskussionsniveaus auf Stammtischhöhe zu stellen.
Marc!?
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Marc!? »

Trotzdem wäre natürlich eine (Teil)Privatisierung des ZDF möglich.
RudiP
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

Marc!? hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 23:10 Trotzdem wäre natürlich eine (Teil)Privatisierung des ZDF möglich.
Was wäre der Vorteil? Dann zahlen die Verbraucher über die in die Verkaufspreise einkalkuliertten Produktpreise. Und die Pensionslasten übernimmt dann der Steuerzahler wie bei der Bahnprivatisierung. Die Privaten picken sich die Rosinen heraus und der Steuerzahler ist für das Unangehnehme zuständig. Der Bürger bekommt dann keine Leistung mehr und zahlt trotzdem, nur merkt er es nicht so, weil es nicht so offensichtlich auf dem Kontoauszug erscheint.
Marc!?
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Marc!? »

RudiP hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 23:26
Marc!? hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 23:10 Trotzdem wäre natürlich eine (Teil)Privatisierung des ZDF möglich.
Was wäre der Vorteil? Dann zahlen die Verbraucher über die in die Verkaufspreise einkalkuliertten Produktpreise. Und die Pensionslasten übernimmt dann der Steuerzahler wie bei der Bahnprivatisierung. Die Privaten picken sich die Rosinen heraus und der Steuerzahler ist für das Unangehnehme zuständig. Der Bürger bekommt dann keine Leistung mehr und zahlt trotzdem, nur merkt er es nicht so, weil es nicht so offensichtlich auf dem Kontoauszug erscheint.
Das war ja nicht die Frage. Es wäre natürlich Mist.

Aber man könnte weiterhin den Info und Nachrichtenteil bei GEZ finanzieren und den Rest privat.
RudiP
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von RudiP »

Marc!? hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 23:37
RudiP hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 23:26
Marc!? hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 23:10 Trotzdem wäre natürlich eine (Teil)Privatisierung des ZDF möglich.
Was wäre der Vorteil? Dann zahlen die Verbraucher über die in die Verkaufspreise einkalkuliertten Produktpreise. Und die Pensionslasten übernimmt dann der Steuerzahler wie bei der Bahnprivatisierung. Die Privaten picken sich die Rosinen heraus und der Steuerzahler ist für das Unangehnehme zuständig. Der Bürger bekommt dann keine Leistung mehr und zahlt trotzdem, nur merkt er es nicht so, weil es nicht so offensichtlich auf dem Kontoauszug erscheint.
Das war ja nicht die Frage. Es wäre natürlich Mist.

Aber man könnte weiterhin den Info und Nachrichtenteil bei GEZ finanzieren und den Rest privat.
Ohne dass der Verwendungszweck scharf abgegrenzt wird, passier das ja jetzt schon. Die haben doch Werbung.
Donauwelle
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Re: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor dem aus !

Beitrag von Donauwelle »

RudiP hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 19:06
Das wurde Dir schon mehrfach von verschiedenen Leuten erklärt.
Auch wenn du dich noch so naiv anstellst -es wurde bisher von keinem eine plausible Erklärung gebracht wieso 16 Parlamente über etwas abstimmen müssen -welches ohnehin außer ihrer Entscheidungskompetenz liegt?

RudiP hat geschrieben: Mi 16. Dez 2020, 19:06 Ich kann mir allmählich vorstellen, wie sich ein Mitarbeiter im Weißen Haus fühlen muss, der Trump einen Sachverhalt erklären muss..
Apropos Trump. Es sind doch gerade ARD/ZDF die sich wie Trump verhalten, da ihnen eine Abstimmung nicht gefällt und diese nun über den Rechtsweg erzwingen wollen. Im Klartext heißt es doch letzendlich: Solange die Clowns alles abnicken halten wir die Füße still, aber wenn sie nicht spuren -dann verklagen wir sie!

P.S. Interessant bei der Trump-Geschichte ist, dass ich mal einen Kommentar bezüglich des angestrebten Verfahrens vor dem Supreme Court gelesen habe, der sinngemäß so lautete: Trump habe Richter dort platziert und dadurch auch die konservative Mehrheit herbeigeführt. Diese Richter hätten sich wahrscheinlich bei der einen oder anderen Angelegenheit (z.B. die Mauer) einspannen lassen, was sie ABER NIEMALS machen würden ist an Grundprinzipien der US-Demokratie zu rütteln, sprich demokratische Wahlen für ungültig erklären, weil da jemand (und ausgerechnet der Amtsinhaber) Betrug wittert.

Dass sich nun auch in der CDU langsam Widerstand bildet und sogar über eine Privatisierung offen nachgedacht wird, zeugt davon, dass durch diesen ganzen GEZ-Automatismus bereits jetzt viele rote Linien überschritten wurden.
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