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Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 20:17
von zerobase now
Genau. Sommer 2025. :rolleyes:

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 20:20
von Nicoco
2025 jetzt vielleicht nicht, aber 2022 ist definitiv gelaufen. Mit Glück 2023.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 20:20
von mattyraap1966
2025 wäre dann für NDS und nicht Hamburg

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 08:00
von zerobase now
Ihr erinnert euch schon noch daran wielange sich die Klage beim BM 2 hingezogen hat? Ich weiss es nicht mehr genau, meine aber das waren gute zweieinhalb Jahre und da gab es auch noch keine Entscheidung, sondern die Klage wurde ja zurückgenommen. Da die Gerichte chronisch überlastet sind, würde ich mir da nicht soviel Hoffnung machen, ob es da überhaupt dieses Jahr noch eine Entscheidung gibt und ggf. kann man ja auch noch in Revision gehen.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 09:42
von Nicoco
Es besteht aber die Möglichkeit, dass seitens des Gerichtes, die aufschiebende Wirkung schon vorher aufgehoben wird, wenn erkennbar ist, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 09:44
von Ruhrwelle
Einfach jedem der Streithähne nen Kanal zuteilen und dann ab in den Kampf. Die wollen doch immer Wettbewerb. Am Ende wird aussortiert.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 10:10
von cappu62
Nicoco hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 09:42 Es besteht aber die Möglichkeit, dass seitens des Gerichtes, die aufschiebende Wirkung schon vorher aufgehoben wird, wenn erkennbar ist, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Das ist nicht ganz korrekt. Die Klägerin hat bei Gericht beantragt, die aufschiebende Wirkung des Vollzugs anzuordnen.

Das geschieht deshalb, um den Eintritt unveränderbarer Tatsachen zu verhindern. Denn dann hätte sich eine Klage quasi erübrigt. Diesen Antrag muss das Gericht überschlägig prüfen und entscheiden

Richtig ist: wenn die Klage offensichtlich wenig Aussicht auf Erfolg hat, dann kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt werden.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 10:52
von Spacelab
Das erinnert mich an die Situation im Saarland. Anscheinend ist es mittlerweile normal das der unterlegene erstmal gegen den Gewinner klagt. Dadurch wird das alles immer nur unendlich in die Länge gezogen. Im Saarland waren das (wenn ich mich recht erinnere) gute 2 Jahre. Und am Ende bekam dann doch die MB den Zuschlag. :rolleyes:

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 11:03
von Nicoco
Im Nachhinein bin ich ja doch ganz froh, dass per Gesetz in NRW das Verständigungsverfahren vorgesehen ist. Damit lief alles relativ zügig und vorallem rechtssicher über die Bühne.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 11:11
von Habakukk
Es ist aber natürlich schon auch ein wenig ungerecht, wenn der Betreiber des ersten Hamburger Multiplexes auch noch den zweiten betreiben darf. Da kann ich es, so sehr mich die Klagerei persönlich nervt, auch nachvollziehen, dass Unterlegene vor Gericht ziehen. Schließlich entsteht da tlw schon wieder eine Art Monopol.

Letztendlich haben wir halt selbst mit DAB immer noch eine Mangelwirtschaft wie zu UKW-Zeiten. Hätten wir hier so etwas wie freie Marktwirtschaft, müsste jeder, der will, mit einem Multiplex auf Sendung gehen dürfen. Dann wäre es wirklich so wie Japhi schreibt: es gäbe dann Wettbewerb und als Programmanbieter könnte man sich aussuchen, wo man senden will.

Klar: die Band III-Kapazitäten sind limitiert und man wird in Hamburg keine 5 Lokalmultiplexe mit 10kW ERP betreiben können, aber es muss ja auch nicht jeder Multiplex mit 10kW senden. Ist ja auf UKW auch nicht so! Und es gibt auch die Möglichkeit für Gleichwellennetze, dann hab ich trotz geringerer Leistungen guten Empfang.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 11:29
von Nicoco
Die MA HSH wird sich ja nicht "einfach so" für MB entschieden haben. Jeder der drei Bewerber musste entsprechende Konzepte mit Realisierungszeit, den Kosten für Veranstalter, usw. einreichen.
Und wenn dort von MB das beste Konzept eingereicht wurde, warum sollte man dann Uplink die Kapazitäten geben?

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 11:36
von Habakukk
Ja klar, diese Entscheidung hat sicherlich ihre Begründung, aber wir wissen z.B. nicht, wie knapp die Entscheidung zugunsten MB ausgefallen ist. Das "beste Konzept" muss ja nicht zwangsweise das "mit Abstand beste Konzept" sein. Und dabei gibt es immer auch einen Ermessensspielraum und ein unterlegener Bewerber wird die Sachlage sicherlich anders sehen als der Gewinner oder eben auch die LMA, die sich so entschieden hat. Letztendlich werden die Gerichte das dann entscheiden müssen, und wir wissen ja schon aus der Vergangenheit, dass selbst Gerichte je nach Instanz die Dinge sehr unterschiedlich sehen können.

Schade ist halt immer nur, dass sich durch diese Gerichtsverfahren alles unnötig in die Länge zieht. Für uns als Hörer ist es ja eigentlich irrelevant, wer da jetzt technischer Dienstleister ist.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 12:12
von cappu62
Warum klagt man denn vor dem VG Schleswig?

Weil die MA H-SH ihren Sitz in Norderstedt hat.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 12:33
von Nicoco
Schleswig-Holstein hat nur ein Verwaltungsgericht, was seinen Sitz nun mal in Schleswig hat.

Re: DAB+ in Hamburg

Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 12:39
von Nicoco
Habakukk hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 11:36 Ja klar, diese Entscheidung hat sicherlich ihre Begründung, aber wir wissen z.B. nicht, wie knapp die Entscheidung zugunsten MB ausgefallen ist. Das "beste Konzept" muss ja nicht zwangsweise das "mit Abstand beste Konzept" sein. Und dabei gibt es immer auch einen Ermessensspielraum und ein unterlegener Bewerber wird die Sachlage sicherlich anders sehen als der Gewinner oder eben auch die LMA, die sich so entschieden hat. Letztendlich werden die Gerichte das dann entscheiden müssen, und wir wissen ja schon aus der Vergangenheit, dass selbst Gerichte je nach Instanz die Dinge sehr unterschiedlich sehen können.
Die Frage ist nur, wo kann die MA denn gravierende Fehler gemacht haben?
So etwas wie bei der Vergabe des 2. BuMux, wo sich nach Bewerbeschluss Absolut und MB zusammengetan haben, kann hier ja ausgeschlossen werden.

Und wie du selber sagst, wenn alle Bewerbungen der Betreiber relativ gleichwertig waren, liegt es halt im Ermessen des Medienrats.
Da bringt es dann auch nichts als beleidigte Leberwurst dagegen zu klagen.