DAB+ in Hamburg

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mattyraap1966
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von mattyraap1966 »

Naja, die sehen halt langsam aber sicher ihre Felle weg schwimmen.
Glauben nicht wirklich an eine Zukunft für DAB+, wissen aber auch das irgendwann in der Zukunft UKW abgeschaltet wird und somit das größte Geschäftsmodell wegfallen wird.
5G Broadcast ist ja auch noch nicht serienreif wo man Geld mit verdienen könnte, also dann doch besser jetzt noch den DAB+ Markt mitnehmen.

Es geht halt wie immer nur um das blöde Geld
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dab_4
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von dab_4 »

TobiasF hat geschrieben: Mo 1. Nov 2021, 06:00 Die Interessentenliste für Hamburg ist ja schon ganz schön voll geworden:
  • Radio TEDDY
  • ByteFM
  • Nordseewelle
  • Oldiewelle (von Nordseewelle)
  • Ostseewelle
  • Radio Bollerwagen
  • vermutlich Oldie Antenne
Nur fürs Protokoll:
Oldie Antenne wurde mittlerweile in Hamburg K10D aufgeschaltet und wird als "0ldieAnt" angezeigt, also mit einer Null.
Das ist bei alphabetischer Listung vorteilhaft.
SeltenerBesucher
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von SeltenerBesucher »

Nicoco hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 11:03 Im Nachhinein bin ich ja doch ganz froh, dass per Gesetz in NRW das Verständigungsverfahren vorgesehen ist. Damit lief alles relativ zügig und vorallem rechtssicher über die Bühne.
Der Medienstaatsvertrag HSH sieht auch ein Verständigungsverfahren vor:
§ 26 Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten für privaten Rundfunk und Telemedien
(2) Wird der Anstalt eine neue digitale terrestrische Übertragungskapazität gemäß § 23 zugeordnet oder stehen ihr weitere digitale Übertragungskapazitäten zur Verfügung, kann die Anstalt sie privaten Rundfunkveranstaltern, dem Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal, dem Offenen Kanal in Schleswig-Holstein, Anbietern von Telemedien oder Plattformanbietern zuweisen.

4) Kann nicht allen Anträgen auf Zuweisung von Übertragungskapazitäten entsprochen werden, wirkt die Anstalt auf eine Verständigung zwischen den Antragstellern hin. Kommt eine Verständigung zustande, legt sie diese ihrer Entscheidung über die Aufteilung der Übertragungskapazitäten zu Grunde, wenn nach den vorgelegten Unterlagen erwartet werden kann, dass in der Gesamtheit der Angebote die Vielfalt der Meinungen und Angebote zum Ausdruck kommt.

(5) Die Zuweisung darf nicht erteilt werden, wenn bei Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte eine vorherrschende Meinungsmacht entstünde. Für Veranstalter von Landesprogrammen oder Länderprogrammen gelten die Voraussetzungen des § 19 entsprechend.

(6) Lässt sich innerhalb der bestimmten Frist keine Einigung erzielen oder entspricht die vorgesehene Aufteilung voraussichtlich nicht dem Gebot der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt, weist die Anstalt dem Antragssteller die Übertragungskapazität zu, der am ehesten erwarten lässt, dass sein Angebot
1. die Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt fördert,
2. auch das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle Leben in den Ländern und Regionen darstellt und
3. bedeutsame politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Gruppen zu Wort kommen lässt.

Teleshoppingkanäle können berücksichtigt werden. In die Auswahlentscheidung ist ferner einzubeziehen, ob das Angebot wirtschaftlich tragfähig erscheint sowie Nutzerinteressen und -akzeptanz hinreichend berücksichtigt. Außerdem kann berücksichtigt werden, inwieweit Finanzierungsgrundlage, Professionalität sowie infrastrukturelle Voraussetzungen für die Programmerstellung gesichert sind. Für den Fall, dass die Übertragungskapazität einem Anbieter einer Plattform zugewiesen werden soll, ist des Weiteren zu berücksichtigen, ob das betreffende Angebot den Zugang von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern sowie Anbietern von vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer Programmführer zu angemessenen Bedingungen ermöglicht und den Zugang chancengleich und diskriminierungsfrei gewährt.
In NRW wurde die Frage Plattform oder nicht Plattform anders definiert. Es hieß, wenn weniger Inhalteanbieter sich melden als Plätze zur Verfügung stehen, dann Plattformbetrieb und die Kosten für zu geringe Auslastung trägt der Plattformbetreiber. Argumentiert wurde mit einem möglichen Wegfall von Inhalteanbietern und einer zu geringen Auslastung des Multiplexes. Daraus wurde die Frage abgeleitet, wer trägt die Kosten für die nichtgenutzten Übertragungskapazitäten, in der Zeit der Nichtnutzung bis zu einer erneuten Ausschreibung der freien Kapazitäten durch die Zulassungsstelle. Das klang immer ein wenig konstruiert. Der Plattformbetrieb hat einen anderen Vorteil: Der Netzbetreiber hat Einfluss auf die Auswahl der Programmbelegung und muss entsprechend der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt ausgesucht werden. Bei der Auswahl der Programme durch die MA HSH entfällt dieser Gedanke, weil die MA HSH für die Vielfalt sorgt.
Nicoco
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von Nicoco »

Offensichtlich wurde aber entweder kein Verständigungsverfahren durchgeführt oder es kam zu keiner Einigung. Sonst hätten wir jetzt nicht erneut ein Rechtverfahren anhängig bei der Vergabe von Kapazitäten.
DAB-Empfangsprognosen: dabmap.nicocoweb.de
mattyraap1966
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von mattyraap1966 »

Die Frage ist ob es dieses Verfahren tatsächlich gibt.
Sollte das dann nicht auch öffentlich bei den Pressemitteilungen der MA HSH zu finden sein?
Dort ist nichts dergleichen zu finden
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SeltenerBesucher
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von SeltenerBesucher »

Könnt Ihr in die Ausschreibung nicht einmal selbst hineinschauen? Ich komme nicht aus HH und SH. Darin steht doch alles:

III. Antragstellung
„Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Plattformanbieter, die die gesamte Kapazität als Plattform betreiben wollen.“
Die Medienanstalt HSH gab bekannt:

25. März 2021
„Mit Ablauf der Ausschreibungsfrist haben sich mit der Media Broadcast GmbH, der Divicon Media Holding GmbH und der Uplink Network GmbH drei Unternehmen um den Plattformbetrieb beworben. Nach Prüfung und Bewertung der Bewerbungen sowie der Durchführung eines gegebenenfalls erforderlichen Verständigungsverfahrens ist eine Entscheidung über die Zuweisung durch den Medienrat der MA HSH für den Plattformbetrieb für Mitte August 2021 geplant.“
15. Juni 2021
„Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat der Media Broadcast GmbH Übertragungskapazitäten im Umfang von 864 Capacity Units für den Betrieb einer DAB+ Plattform für private Hörfunkangebote und Telemedien in Hamburg zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum beträgt 10 Jahre. Die Zuweisungsanträge der Mitbewerberinnen DIVICON Media Holding GmbH und der UPLINK Network GmbH wurden abgelehnt. (…) Da das anschließende Verständigungsverfahren zu keiner Einigung zwischen den Antragstellerinnen geführt hatte, musste der Medienrat eine Auswahlentscheidung treffen (§ 26 Abs. 6 MStV HSH).“
17. September 2021
„Der Medienrat hat zudem die Widersprüche der Uplink Network GmbH im Zuweisungsverfahren für den zweiten Hamburger DAB+-Multiplex zurückgewiesen. Im Juni 2021 hatte die MA HSH die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten der Media Broadcast GmbH zugewiesen. Der Widerspruch der Uplink Network GmbH richtet sich gegen diese Zuweisung und gegen den eigenen Ablehnungsbescheid. Die erneute Überprüfung der Zuweisungsanträge ergab, dass die Auswahlentscheidung zugunsten der Media Broadcast GmbH zu Recht erfolgt ist und keine Verfahrensfehler vorlagen.“
Medienstaatsvertrag HSH:
„Um eine Einschätzung über die Gewährleistung dieser Anforderungen zu ermöglichen, soll der Zuweisungsantrag eines Plattformbetreibers bereits alle erforderlichen Angaben einer Plattformanzeige nach § 31 Abs. 3 MStV HSH enthalten. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu den Belegungs- und Zugangskonditionen, Angaben zum geplanten Gesamtangebot der Plattform (Kriterien für die Zusammenstellung der Angebote, technischer Standard) und ggf. die Vorlage von Verträgen des Antragsstellers mit Hörfunkveranstaltern und Anbietern vergleichbarer Telemedien, einschließlich der mit diesen vereinbarten wirtschaftlichen und sonstigen Konditionen der Verbreitung.“ (...) „Hierzu gehören insbesondere Angaben zu den Belegungs- und Zugangskonditionen, Angaben zum geplanten Gesamtangebot der Plattform (Kriterien für die Zusammenstellung der Angebote, technischer Standard) und ggf. die Vorlage von Verträgen des Antragsstellers mit Hörfunkveranstaltern und Anbietern vergleichbarer Telemedien, einschließlich der mit diesen vereinbarten wirtschaftlichen und sonstigen Konditionen der Verbreitung.“
Nehmen wir an, es bewirbt sich der Programmanbieter „Hula-Hopp Radio“ aus Bad Musterdorf. Sein Programm wird bereits über die Multiplexe in Hintertupfingen, Hinterpfupfikon, Posemuckel und in Absurdistan von dem Netzbetreiber „Schöne neue Digitalwelt“ ausgestrahlt. Da der Programmanbieter bereits diesem Netzbetreiber sein Programm übergibt, rentiert es sich für diesen Programmveranstalter nicht, einen neuen Vertrag mit einem neuen Netzbetreiber zu unterschreiben, weil das mit zusätzlichen Leitung- & Technik-Kosten verbunden ist. Der will sein Signal weiterhin an die Zentrale in Timbuktu liefern und nicht noch nach Schwanitz. An dem Beispiel NRW haben wir gesehen, dass die Netzbetreiber noch Programmanbieter als Joker im Ärmel hatten. Es kann sein, dass der Gewinner dieser Ausschreibung nicht nur ein verdammt gutes Angebot gemacht hat, sondern auch Programmanbieter als Plattformbetreiber vorweisen konnte, die die Wettbewerber nicht hatten. Warum es jetzt zur Klage kommt? Weil dann die unterlegene Seite mehr Einsicht in das Verfahren und das Angebot des Wettbewerbers bekommt. Außerdem wird das Verfahren verzögert, was die Kosten erhöht, denn die Zuweisung erfolgt zeitlich begrenzt, was dazu führt, dass die Investition in einer kürzeren Zeit eingespielt werden muss.
„Die Anträge sind schriftlich in 18-facher Ausfertigung bei der MA HSH einzureichen.“
18-mal die gleiche PDF-Datei in das digitale Postfach der Medienanstalt HSH liefern? Lustig!

https://www.ma-hsh.de/infothek/pressemi ... mburg.html
Nicoco
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von Nicoco »

Okay, das hatte ich irgendwie anders in Erinnerung. Dass tatsächlich ein Verständigungsverfahren durchgeführt wurde und es zu keiner Einigung kam, ist mir neu.

Ich würde ja liebend gerne mal den genauen Grund für die Klage seitens Uplink wissen und wie man diesen Schritt begründet.
Schließlich trägt Uplink am Ende auch die ganzen Verfahrenskosten, wenn man kein Recht bekommt.
Zudem könnte MB Schadensersatz geltend machen.
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maroon6
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von maroon6 »

Nicoco hat geschrieben: Di 1. Feb 2022, 23:48 Okay, das hatte ich irgendwie anders in Erinnerung. Dass tatsächlich ein Verständigungsverfahren durchgeführt wurde und es zu keiner Einigung kam, ist mir neu.

Ich würde ja liebend gerne mal den genauen Grund für die Klage seitens Uplink wissen und wie man diesen Schritt begründet.
Schließlich trägt Uplink am Ende auch die ganzen Verfahrenskosten, wenn man kein Recht bekommt.
Zudem könnte MB Schadensersatz geltend machen.
Wenn sie böse sind, dann ist es eine reine Blockade, denn Uplink hält nicht viel von DAB+ und will sich weiter auf sein Kerngeschäft UKW fokussieren. Alles, womit man DAB+ ausbremsen kann, tut da gut.

https://www.teltarif.de/uplink-network- ... 85431.html
Spacelab
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von Spacelab »

SeltenerBesucher hat geschrieben: Di 1. Feb 2022, 23:41 18-mal die gleiche PDF-Datei in das digitale Postfach der Medienanstalt HSH liefern? Lustig!
Das war/ist hier im Saarland aber auch nicht anders. Bis vor ganz wenigen Jahren musste man hier sogar noch alles in Papierform einreichen. Da gingen dann Papierstapel von der dicke eines Otto Katalogs hin und her.
mattyraap1966
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von mattyraap1966 »

Alsterradio zurück.
Eventuell im kommenden 12C auf DAB+ oder aber nur als Stream?

https://rockantenne-hh-stream04.radioho ... io_mp3-192
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von cappu62 »

mattyraap1966 hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 09:58 Alsterradio zurück.
Eventuell im kommenden 12C auf DAB+ oder aber nur als Stream?

https://rockantenne-hh-stream04.radioho ... io_mp3-192
Ist das der nächste Coup von Antenne Bayern?
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unterwegs vom Allgäu bis Augsburg
mattyraap1966
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von mattyraap1966 »

Nichts genaues bekannt bisher.
Hab mal per Mail eine Anfrage bei Rockantenne HH gemacht aber bisher keine Antwort erhalten.
Auch im Internet findet sich nichts weiteres zum Stream vom Alsterradio.
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von Norddeutscherjung »

Bei Megaradio unteranderem auch in Hamburg werden zum Teil FAKE NEWS gesendet.
Ich finde man sollte den Sender mal abschalten und dafür ByteFM aufschalten. Wie seht ihr das?
Hier mal die Beiträge zum Nachhören.
https://drive.google.com/file/d/15fmRqt ... sp=sharing

https://drive.google.com/drive/folders/ ... sp=sharing
Marc!?
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Registriert: So 16. Sep 2018, 16:34

Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von Marc!? »

Norddeutscherjung hat geschrieben: So 27. Feb 2022, 23:10 Bei Megaradio unteranderem auch in Hamburg werden zum Teil FAKE NEWS gesendet.
Ich finde man sollte den Sender mal abschalten und dafür ByteFM aufschalten. Wie seht ihr das?
Hier mal die Beiträge zum Nachhören.
https://drive.google.com/file/d/15fmRqt ... sp=sharing

https://drive.google.com/drive/folders/ ... sp=sharing
Abgesehen davon, ob Fake News oder nicht, müsste Byte FM auch wollen. Man hat sich ja meines Wissens aus HH zurückgezogen und doch auch nicht für den zweiten mux beworben oder?
Nicoco
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Re: DAB+ in Hamburg

Beitrag von Nicoco »

Doch, ByteFM will in den 2. Mux.
Bewerben musste man sich ja nicht, die Ausschreibung richtete sich nur an Plattformbewerber.
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