DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

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Manfred Z
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DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Manfred Z »

Um die uneinheitliche Diskussion in einigen Regional-Threads zu beenden, eröffne ich hier einen neuen Thread.

Es wird z.B. behauptet, dass Assignments entlang der Westgrenze später nicht mehr sinnvoll koordiniert werden könnten, weil das Ausland inzwischen die Frequenzen so belegt habe, dass zu deren Schutz auf der deutschen Seite nur noch kleine Strahlungsleistungen möglich seien.

Tatsächlich ist alles im Abkommen GE06 und den zugehörigen Frequenzplänen geregelt. In den Plänen sind für DAB in der Regel nur Allotments (Gebietsfrequenzen, SFNs), aber keine Assignments (Daten für einzelne Senderstandorte) eingetragen - in Deutschland wie in den Nachbarländern. Die Assignments werden bei der ITU zur Koordinierung nachgemeldet (zunächst mit Status A4). Der Status K4 (koordiniert) wird vergeben, wenn alle betroffenen Nachbarn die Zustimmung per Unterschrift erteilt haben. Fast alle angemeldten Assignments entlang der Westgrenze haben den Status A4, weil die nationale belgische Frequenzbehörde wegen Querelen mit den Sprachregionen nicht unterschreiben kann.

Zunächst ein Rückblick:

Ursprünglich enthielt der Plan GE06 im VHF-Band III (174 bis 230 MHz) Allotments für eine DVB-T- und drei DAB-Bedeckungen (eine meist stärker regionalisiert). Für DVB-T sind auch Assignments eingetragen. Im hier betrachteten Gebiet liegen die großflächigen DAB-Bedeckungen in den Kanälen 11 und 12, die kleinteiligen im Kanal 5 und in Lücken (sogenannte weiße Flecken) in den DVB-T-Kanälen 6 bis 10. Der 2005/06 bereits bestehende Plan für Kanal 12 (WI95) ist beibehalten, und dessen Blockeinteilung ist weitgehend unverändert in den Kanal 11 übernommen worden.

Alle bisherigen Modifikationen des Frequenzplans GE06 sind von Deutschland initiiert worden. Durch den Ausstieg der Privatsender aus dem weiteren DVB-T-Ausbau wurde es möglich, auf DVB-T im Band III zu verzichten und die DVB-T-Allotments in jeweils vier DAB-Allotments umzuwandeln. Für Hauptstandorte hieß das 4 x 10 kW anstatt 1 x 25 kW. Gleichzeitig entstand der Plan, eine Bedeckung für einen Bundesmux mit einer weitgehend einheitlichen Frequenz zu schaffen. Ein erster neuer deutscher Frequenzplan wurde bereits Ende 2006 veröffentlicht (ohne Abstimmung mit den Nachbarländern und mit strikter Beachtung derer GE06-Allotments.

Für den Bundesmux wurden an der Bundesgrenze liegende Kleinallotments im Kanal 5 zu einen Groß-SFN zusammengefügt: 5A im Westen und Südwesten, 5C im übrigen Gebiet (Ausnahme Vorpommern und die Region um das bayerische Schwaben). Nachdem die Nachbarländer ebenfalls auf DVB-T im Band III verzichtet hatten, konnte 5C auch im Westen und Südwesten eingesetzt werden. In zwei Vereinbarungen mit den Niederlanden sowie Frankreich und der Schweiz (Belgien ist mit 5C im Hennegau nicht betroffen) konnten im Jahr 2011 Frequenztausche geregelt werden:
- NRW: 9C (urspr. Nordrhein-Ruhr) --> 5C
- Noord-Brabant und nördliches Limburg: 5C --> 9C
- Rheinland-Pfalz: 10D --> 5C
- Lothringen: 5C --> 10D
- Saarland: --> 5C
- Baden-Württemberg Nord: 5A (urspr. Karlsruhe-Mannheim)--> 5C
- Baden-Württemberg Süd: 8B --> 5C
- Basel und Berner Unterland: 5C --> 8B
- Berner Oberland: 8B --> 8D

Mir liegen folgende Planungsstände mit Frequenzkarten (Frequenzblöcke) aus Präsentationen vor:

- Oktober 2007: Bundesmux, 3 Länderbedeckungen, davon eine regionalisiert, 4 Bedeckungen aus DVB-T, Bedeckung für einzelne Ballungsräume
- Februar 2011, unvollständig (auf Bayern bezogen): 1 Bundesmux 5A/5C, 3 Länderbedeckungen, davon eine regionalisiert, Ballungsräume. Reserve (ohne Karten): 3 Länderbedeckungen
- Stand Februar 2012: 6 Karten: 2 Bundesmuxe 5C + 8A/9B/7B, 4 Ländermuxe, davon zwei regionalisiert
- Juli 2012, unvollständig (auf Bayern bezogen): 2 Bundesmuxe 5C + 8A/9B/7B, 3 Länderbedeckungen, davon eine regionalisiert

Wie man sieht, wurde damals viel hin- und hergeplant, wobei sich die Frequenzblöcke für die einzelnen Gebiete geändert haben, z.B. der weitgehende Verzicht auf Kanal 12 für länderweite Muxe.

[wird fortgesetzt]
Zuletzt geändert von Manfred Z am Do 1. Aug 2019, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
Manfred Z
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Manfred Z »

Im Zusammenhang mit der Planung für den zweiten Bundesmux haben die Länder 2016 eine Bedarfsanmeldung erstellt.

>> [Für den 2. Bundesmux] sollen überwiegend Sender zum Einsatz kommen, die national und international mit einer Strahlungsleistung von mindestens 10 kW koordiniert werden können. Der Bedarf soll vorzugsweise mit großflächigen Frequenzverteilgebieten umgesetzt werden. Es soll das gesammte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland versorgt werden. Die Stufen des Netzausbaus sollen der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Frequenzen folgen.

Der Bedarf soll frequenztechnisch so umgesetzt werden, dass die in Anhang 1 genannten strukturellen Bedarfe in den einzelnen Ländern unbeschadet davon frequenztechnisch und ohne zeitliche Konditionierung umgesetzt werden können.

Sollte dies nicht möglich sein, so ist der in Anhang 2 dargestellte Zwischenschritt anzuwenden. In der Umsetzung des hier angemeldeten Bedarfs ist darauf zu achten, dass die dafür möglicherweise über die Zeit erforderlichen Änderungen in den Frequenzzuweisungen machbar bleiben. << [aus der Einleitung der Bedarfsanmeldung zitiert]

Übersicht Bedarfe der Länder in Anhang 1:

G = Bedeckung über das Gesamtgebiet mehrerer Bundesländer
L = einheitliche landesweite Bedeckung
R = regionalisierte landesweite Bedeckung mit Anzahl der Gebiete pro Bedeckung

Für die Länder an der Nord- und Westgrenze:

Code: Alles auswählen

Norddeutschland		G: 1
- Mecklenburg-Vorpomm	L: 1	R: 2 (5 + 5)	-
- Schleswig-Holstein	L: 2	R: 2 (5 + 4)	2 Stadtversorgungen (Kiel, Lübeck)
- Hamburg		L: 3*	R: -		1 Stadtversorgung Hamburg
- Bremen		L: 2	R: 1 (Bremen*)	1 Stadtversorgung Bremen
- Niedersachsen		L: 1	R: 2 (12 + 5)	9 Stadtversorgungen
NRW			L: 3	R: 1 (9)	-
Rheinland-Pfalz		L: 3	R: 1 (5)	12 Stadtversorgungen
Saarland		L: 3	R: -		1 Ballungsraumversorgung Saarbrücken
Hessen			L: 2	R: 2 (2 + 2)	1 Ballungsraumversorgung Rhein-Main
Ba-Wü			L: 2	R: 2 (4 + 6)	7 lokale Inseln

* Ballungsraum
Zur Vollständigkeit auch die anderen Länder:

Code: Alles auswählen

Bayern			L: 2	R: 2 (16 + 7)	5 Stadtversorgungen
Mitteldeutschland	G: 1
- Sachsen-Anhalt	L: 3	R: -		2 Stadtversorgungen (Halle, Aschersleben)
- Sachsen		L: 2	R: 1 (3)	3 Stadtversorgungen
- Thüringen		L: 2	R: 1 (5)	7 Stadtversorgungen
Berlin / Brandenburg	G: 1
- Berlin		L: 3	R: -
- Brandenburg		L: 1	R: 2
Wie man sieht, haben einzelne Länder sehr sparsame Anmeldungen gemacht.

Anhang 2 der Bedarfsanmeldung zum Bundesmux:

Zeitweiser Wegfall von Bedeckungen der Länder,
falls Ressourcen der Länder vorübergehend für den 2. Bundesmux benötigt werden:

Code: Alles auswählen

Norddeutschland		G: 1 evtl. mit getrennten Frequenzen pro Land
- Mecklenburg-Vorpomm	L: 1
- Schleswig-Holstein	L: 1
- Hamburg		L: 1
- Bremen		R: 1 (Bremen)
- Niedersachsen		L: 1
NRW			L: 1
Rheinland-Pfalz		L: 1
Saarland		-
Hessen			L: 1
Baden-Württemberg	R: 1 (4)
Bayern			L: 1
Mitteldeutschland	G: 1 evtl. mit getrennten Frequenzen pro Land
- Sachsen-Anhalt	L: 1
- Sachsen		L: 1
- Thüringen		L: 1
Berlin / Brandenburg
- Berlin		L: 1
- Brandenburg		L: 1
Anhang 2 dürfte durch die inzwischen erstellte Frequenzplanung für den 2. Bundesmux mit 5D im Norden, in der Mitte und im Osten sowie dem NRW-Kanal 9B in weiteren Gebieten weitgehend nicht mehr zutreffen.
Zuletzt geändert von Manfred Z am Do 1. Aug 2019, 15:55, insgesamt 2-mal geändert.
Habakukk
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Habakukk »

Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 11:09 Es wird z.B. behauptet, dass Assignments entlang der Westgrenze später nicht mehr sinnvoll koordiniert werden könnten, weil das Ausland inzwischen die Frequenzen so belegt habe, dass zu deren Schutz auf der deutschen Seite nur noch kleine Strahlungsleistungen möglich seien.
Tatsächlich ist alles im Abkommen GE06 und den zugehörigen Frequenzplänen geregelt.
Es wurde ja nie behauptet, dass das anders wäre. Es schließt aber das eine das andere nicht aus. Nur weil man in GE06 Allotments angemeldet hat, heißt das ja noch lange nicht, dass diese durch beliebige Standorte und beliebige Senderleistungen realisiert werden können. Für die konkreten Assignments gelten die ganz normalen Koordinierungsregeln, wie man sie auch von UKW her kennt (dort im Rahmen von G84).
Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 11:09 In den Plänen sind in der Regel nur Allotments (Gebietsfrequenzen, SFNs), aber keine Assignments (Daten für einzelne Senderstandorte) eingetragen - in Deutschland wie in den Nachbarländern. Die Assignments werden bei der ITU zur Koordinierung nachgemeldet (zunächst mit Status A4). Der Status K4 (koordiniert) wird vergeben, wenn alle betroffenen Nachbarn die Zustimmung per Unterschrift erteilt haben.
Und darin besteht doch der Knackpunkt: je früher man seine konkreten Assignments durch hat, umso besser.

Schaut man sich die Allotments mal an, orientieren die sich exakt an Landes-, Bezirks, oder Kreisgrenzen. Im Rahmen des Allotments ist eine gewisse Überstrahlung ins Nachbargebiet geregelt (genaueres müsste ich nachsehen, das habe ich nicht im Kopf) und natürlich genießt jedes Allotment einen gewissen Schutz. Das sind aber alles nur pauschale Angaben, die keinerlei Bezug zur Topographie haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein konkretes Assignment mit handelsüblicher Leistung von 1-10kW den im Allotment definierten Rahmen deutlich übersteigt, ist relativ groß. Meines Erachtens sind die Allotment-Definitionen eher für Netze geeignet, bei denen die Leistung 1kW nicht übersteigt (also wie es bei DAB-alt war).

Da braucht man sich ja nur ein paar Beispiele ansehen: 11A Rheinland-Pfalz vs. Belgien: schaut als Allotments im Plan wunderbar aus, ist aber dann bei konkreten Assignments ein Riesenproblem, wenn man selbst in der Mitte von Rheinland-Pfalz noch Einzüge Richtung Belgien fahren muss, wo man eigentlich gerne Rundstrahlung hätte. Oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo man sich mit dem Kanal 8 unheimlich schwer tut (in Marlow musste man auf horizontale Polarisation gehen, weil man vertikal aufgrund der geforderten Einzüge nichts mehr hätte vernünftig versorgen können). Oder der Unsinn, den der hr auf 7B lange Zeit im Nordwesten machen musste.

Viele dieser Allotments liegen vergleichsweise nahe beinander, sodass man sich bei der Anmeldung konkreter Assignments schon mal grundsätzlich sehr häufig gegenseitig in die Quere kommen dürfte. Dazu muss man nur mal die Updates auf der BR IFIC-Seite ansehen, wieviele Länder ihren Senf selbst zu Standorten in Mitteldeutschland abgeben müssen. Und dann geht das Geschacher halt los: "gibt du mir, geb ich dir, gibst du mir nicht, geb ich dir nicht, etc...".
Oder man verpennt die konkreten Assignment-Anmeldungen der Nachbarallotments für einen konkreten Kanal und hat dann, wenn man seine eigenen Assignments anmelden möchte, keine Verhandlungsmasse mehr.

Jedenfalls glaube ich nicht, dass man einfach hergehen und sagen kann: och, wir haben ja im GE06-Plan unsere Allotments angemeldet, den Rest macht dann schon das GE06-Regelwerk. So einfach funktioniert das nicht.
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Manfred Z
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DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Manfred Z »

Ich habe im 2. Posting oben einiges ergänzt.

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Situation in NRW

Mir erschließt sich nicht, was die Problematik auf Kanal 11 (enge Abstände der SFN-Gebiete wie 11A im flam. Belgien und Rheinland-Pfalz) mit der Umwandlung von DVB-T im Kanal 9 in DAB-Frequenzblöcke zu tun hat. Kanal 9 ist in NRW zum Beispiel am Standort Aachen-Stolberg mit 20 kW ND eingetragen, Daraus ergibt sich (minus 7 dB) 4 x 4 kW rund oder nach Tausch von 9C mit den Niederlanden 3 x 5,33 kW Richtung Ausland.

Weitere Einträge: Bonn-Venusberg 8 kW ND, Dortmund 20 kW ND, Eifel-Bärbelkreuz 20 kW ND, Kleve 4 kW ND, Köln 8 kW ND, Langenberg 20 kW ND, Nordhelle 20 kW ND, Viersen 10 kW ND, Wesel 20 kW ND.

Ein Problem könnte die Ausdehnung von Kanal 9 ins Münsterland sein. Hat man das beim Tausch 5C gegen 9C nicht mitgeregelt?

Belgien hat keine Einträge im Kanal 9. Die Niederlande haben Einträge in Noord-Holland, Friesland und Zeeland, Frankreich in Champagne-Ardennes. Dazu kommt 9C per Tausch in Noord-Brabant und in Limburg.

Einträge in Zeeland: Dirksland 5 kW ND, Goes 20 kW ND, Hulst 5 kW ND, Oostburg 5 kW ND, Roosendaal 5 kW ND

Was ist bisher für NRW in den Senderdaten eingetragen?

WDr-Mux 1 auf 11D: 25 Standorte, nichts koordiniert (alles auf A4)
WDR-Mux 2 auf 9A: 24 Standorte, teilweise koordiniert (K4), z.B. Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Langenberg 10 kw
BuMux 1 auf 5C: 15 Standorte, nichts koordiniert
Bumux 2 auf 5D: 3 Standorte, nichts koordiniert
BuMux 2 temporär auf 9B: 11 Standorte. nichts koordiniert
Privatmux auf 9D: keine Einträge

Wie sieht es in den Niederlanden aus?

11D und 9A gibt es nicht.
9B ist an drei Standorten temporär mit 50 W koordiniert
9C ist in Eindhoven mit 5 kW koordiniert.
9D ist im Norden und in Zeeland koordiniert:
- Irnsum 18 kW, Wieringermeer 8,5 kW; Driewegen 4,5 kW, Goes 11,7 kW, Overslag 10 kW, Roosendaal 40 kW; alle D

In Belgien ist 11D gemäß GE06 für einen Regionalmux in Brüssel und wallonisch Brabant vorgesehen und an 4 Standorten mit Leistungen unter 5 kW koordiniert. Das ERP-Diagramm von Stolberg 11D ist zum Schutz Richtung Belgien auf 4 kW begrenzt.
Manfred Z
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DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Manfred Z »

Situation in Niedersachsen und Bremen

Niedersachsen hat nach GE06 zwei DVB-T-Allotments, Kanal 10 im Westen und Kanal 6 im Osten. Für landesweite DAB-Muxe sind im Plan die Blöcke 11A und 12A vorgesehen. Kanal 10 ist in Sachsen-Anhalt wiederbenutzt.

DVB-T-Einträge in GE06 für Kanal 10: Aurich 25 kW ND, Bremen 25 kW ND, Bremerhaven-Schiffdorf 5 kW ND, Brocken 20 kW ND, Cuxhaven 25 kW ND, Lingen 25 kW ND, Osnabrück 25 kW ND, Steinkimmen 25 kW ND

DVB-T-Einträge in GE06 für Kanal 6: Braunschweig 10 kW ND, Dannenberg 20 kW ND, Göttingen 25 kW ND, Hannover 25 kW ND, Harz-West 25 kW ND, Rosengarten 10 kW ND, Sibbesse 10 kW ND, Stadthagen 20 kW ND, Uelzen 25 kW ND, Visselhövede 20 kW ND

25 kW ND können in 4 x 5 kW (minus 7 dB) nach DAB umgewandelt werden.

In der Planung von 2012 hatte man 11A, 12A und Kanal 6 für landesweite Muxe aufgegeben (6B im Tausch nach Sachsen-Anhalt). Für Landesmuxe waren noch 10A und 10C vorgesehen. Außerdem wurde mit 8D ein gemeinsamer Kanal für ganz Norddeutschland geplant (Kanal 8 war ursprünglich für Mecklenburg-Vorpommern und Westfalen vorgesehen). 10B und 10D wurden für Regionalmuxe in der Region Osnabrück-Emsland eingeplant, die weiteren Blöcke im Kanal 6 für Regionalmuxe in Ostniedersachsen.

Auf Grund der Verweigerungshaltung ist in Niedersachsen nur wenig koordiniert worden. Die Koordinierung für einen Landesmux auf 11A ist nach drei Standorten eingestellt worden. Grund ist die Verwendung von 11A für den neuen Drei-Länder-Mux in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Da 11A nach GE06 in Sachsen (zwei Außengrenzen) vorgesehen ist, hat er sich leicht ausdehnen lassen. 11A ist seit 2012 im Westen stattdessen für einen Regionalmux im Münsterland vorgesehen (sollte weit genug vom flämischen Belgien entfernt sein).

11A für die Kernstandorte Hannover und Visselhövede mit jeweils 10 kW sowie Bremen mit 1 kW (alle Status K4)
10A für einen Regionalmux Osnabrück-Emsland (Status K4, Lingen A4)
10B für die Region Osnabrück (Status K4; Einträge älter als für 10A)
11B für Braunschweig (K4) und Göttingen (A4)
12A für einen Regionalmux Weser-Ems im Nordwesten (als Altkanal mit Status K5)
6A Visselhövede (A4), 6D Hannover (A4), 7A Hildesheim (Sibbesse, A4)
9B für den Nordosten: Dannenberg (K4), Lüneburg (A4), Stade (A4)
5C für den BuMux 1, 14 Standorte (teilweise koordiniert)
5D für den BuMux 2, 13 Standorte (A4)

Für Bremen und Bremerhaven (Schiffdorf) sind die Blöcke 7B und 7D eingetragen (Schiffdorf 7B koordiniert).

Kanal 10 ist in den Niederlanden nicht vorgesehen.

Edit: Ergänzungen zur Aufgabe von 11A.
Zuletzt geändert von Manfred Z am Fr 2. Aug 2019, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
SeltenerBesucher
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von SeltenerBesucher »

Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 11:09 Es wird z.B. behauptet, dass Assignments entlang der Westgrenze später nicht mehr sinnvoll koordiniert werden könnten, weil das Ausland inzwischen die Frequenzen so belegt habe, dass zu deren Schutz auf der deutschen Seite nur noch kleine Strahlungsleistungen möglich seien.
Ist das nicht das Argument der Franzosen gewesen, die befürchteten, dass in Lothringen und Elsass von der Entwicklung in Deutschland überrannt werden?
Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 11:09 Die Assignments werden bei der ITU zur Koordinierung nachgemeldet (zunächst mit Status A4). Der Status K4 (koordiniert) wird vergeben,
Vergleicht jemand die Datenbanken, ob die Einträge mit K4 bei der BnetzA und bei der ITU gleich sind?
Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 11:09 wenn alle betroffenen Nachbarn die Zustimmung per Unterschrift erteilt haben. Fast alle angemeldten Assignments entlang der Westgrenze haben den Status A4, weil die nationale belgische Frequenzbehörde wegen Querelen mit den Sprachregionen nicht unterschreiben kann.
Ist das der einzige Grund oder wartet BnetzA, ob sie noch in ganz Deutschland den Kanal 5A in Betrieb nehmen kann? Die nicht koordinierten Standorte dienen weiterhin als Tauschobjekte?
Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 18:28 Situation in NRW
Ein Problem könnte die Ausdehnung von Kanal 9 ins Münsterland sein. Hat man das beim Tausch 5C gegen 9C nicht mitgeregelt?
Die BnetzA hat immer fleißig diese bunten Karten gemalt aber ohne Rückfrage, ob es gehen könnte? Hat da jemand etwa den Mund zu voll genommen?
Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 18:28 Was ist bisher für NRW in den Senderdaten eingetragen?
In NRW hat nur der Kanal 9A einige K4-Einträge. Bedeutet es etwa, dass nach dem Pilotprojekt der WDR auf dem Kanal 9A wechselt und der Kanal 11D ohne den WDR weiterläuft, damit Domradio nicht abgeschaltet werden muss? Wie soll den Sendebetrieb das Domradio bezahlen oder macht es die LfM NRW? Mit welcher Lizenz würde dann das Domradio weitersenden? Der WDR hätte den Vorteil eine niedrigere Frequenz zu bekommen. Der 11D hätte deshalb kein K4-Einträge erhalten, weil ein neue Netzbetreiber die Standorte noch wechseln könnte?

Code: Alles auswählen

                 5C | 11D | 5D | 9B | 9A
Aachen           A4 |  A4 | -- | A4 | K4
Arnsberg         -- |  A4 | -- | -- | A4
Bad Oeynhausen   -- |  A4 | -- | -- | A4
Bielefeld        A4 |  -- | A4 | -- | A4
Bonn Venusberg   A4 |  A4 | -- | A4 | K4
Dortmund         A4 |  A4 | -- | A4 | K4
Düsseldorf       A4 |  A4 | -- | A4 | K4
Ederkopf         -- |  A4 | -- | -- | A4
Eggegebirge      A4 |  -- | -- | -- | --
Eifel B-Kreuz    -- |  A4 | -- | -- | K4
Hallenberg       -- |  A4 | -- | -- | --
Herford          -- |  A4 | -- | -- | A4
Herscheid        A4 |  -- | -- | A4 | K4
Hochsauerland    A4 |  A4 | -- | A4 | --
Hohe Warte       -- |  A4 | -- | -- | K4
Ibenbueren       -- |  A4 | -- | -- | A4
Kleve            -- |  A4 | -- | -- | K4
Köln             A4 |  A4 | -- | A4 | K4
Langenberg       A4 |  A4 | -- | A4 | K4
Lüdge            A4 |  -- | -- | -- | --
Mindern          A4 |  -- | A4 | -- | --
Münster          A4 |  A4 | A4 | -- | A4
Nordhelle        -- |  A4 | -- | -- | K4
Oelde            -- |  A4 | -- | -- | A4
Olsberg          -- |  -- | -- | -- | A4
Siegen           A4 |  A4 | -- | A4 | A4
Stemwede         -- |  A4 | -- | -- | A4
Teutoburger Wald -- |  A4 | -- | -- | A4
Warburg          -- |  A4 | -- | -- | --
Wesel            A4 |  -- | -- | A4 | K4
Wuppertal        -- |  A4 | -- | -- | K4
Warum ist der Kanal 5C nicht mit K4-Einträgen versehen worden? Alle nur ein Provisorium?
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Thomas(Metal) »

Erstmal @ Manfred Z: Danke für die übersichtliche Zusammenfassung :spos:

Für mich bleibt in einem Punkt das Vorgehen dennoch unklar: Standort-Koordinierung. Die Funkstandorte entstehen nicht plötzlich. Üblicherweise werden bestehende Senderstandorte genutzt, egal ob nun ARD oder ex DBP. Somit würde ich von wenigen Ausnahmen davon ausgehen daß hier sehr vieles gesetzt ist. Daraus leite ich wiederum ab: Warum koordiniert man nicht ab einem definierten Zeitpunkt wenn alle Allotment-Tausche abgeschlossen sein sollten nicht einfach alle Standorte durch? Ob dieser Standort nun genutzt oder die Abstrahlung doch von einem benachbarten, wie auch immer günstigeren Standort später erfolgt sollte dem doch nicht entgegenstehen. Ich denke da an das Beispiel Hessen, wo man in diesem Forum Koordinierungen für Driedorf und Heidelstein bewundern konnte, wissend daß sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht realisiert werden (bei DVB-T verfährt man ja ebenso).
QTH: 911-69 (II: Körner 9.2, III: LPDA16), QTH-alt: 9354 (II: FUBA UKA-028)
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Manfred Z
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Manfred Z »

Hier im Forum wird ständig über Gerüchte diskutiert, die lediglich eine telefonische Auskunft zur Grundlage haben. Solche telefonischen Auskünfte sind nach meiner Meinung zum Teil Schutzbehauptungen, die die eigene Schuld an der Situation verdrängen sollen.

Die Franzosen haben bereits 2012 ihre Frequenzplanung (Umwandlung von DVB-T-Kanälen) für die Gebiete in Ostfrankreich angemeldet. Sie stehen seitdem auch in den Senderdaten der BNetzA. Auch in der Vereinbarung zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz vom Dezember 2011 wegen 5C (dessen Kopie mir vorliegt) sind sie aufgeführt.

Es ist egal, ob in den Daten A4 oder K4 steht. Die BNetzA erteilt die Betriebsgenehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. der Abschluss der obigen Vereinbarung und einer entsprechenden Vereinbarung mit den Niederlanden. Dazu gehört auch, dass die Schutzrechte der Nachbarn, die sie aus GE06 und nachträglichen Vereinbarungen haben, eingehalten werden. Beispiel: Ein Sender in Aachen oder Stolberg darf niemals mit 10 kW auf 5C oder 11D nach Belgien senden - wegen 5C im Hennegau und 11D in der Region Brüssel. Das wissen die bei der BNetzA und handeln entsprechend.

Die ITU (BR IFIC) gibt mindestens einmal im Monat eine Tabelle mit den Änderungen zu GE06 heraus, in der man sehen kann, welcheS Land von einer Anmeldung betroffen sein könnte und zustimmen sollte. Es ist auch angegeben, wer bereits die Zustimmung erteilt hat.

Die bunten Karten stammen nicht von der BNetzA, sondern von den technischen Kommissionen der Rundfunkanstalten (PTKO) und der Landesmedienanstalten (TKLM), vermutlich mit Hilfe des Frequenzplanungsprogramms des IRT. 2011/12 hat man versucht, aus den sieben DAB-Bedeckungen für Flächenländer (davon vier aus DVB-T) zwei für Bundesmuxe, drei für einheitliche Ländermuxe und zwei für regionalisierte Ländermuxe zu machen sowie einen Rest für einzelne Stadtversorgungen. Erst danach haben die einzelnen Länder entschieden, was sie wirklich wollen (siehe Stand 2016, Anmeldung des 2. Bundesmuxes). Die Bayern haben früh ihre Hausaufgaben gemacht und fleißig koordiniert - auch per Absprache mit den Nachbarn jenseits der Bundesgrenze. Auch der WDR hat damals 11D und 9A für zwei landesweite Muxe angemeldet. Vielleicht will man die Regionalversionen von WDR 2 mittelfristig landesweit ausstrahlen.
Nicoco
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Nicoco »

SeltenerBesucher hat geschrieben: Fr 2. Aug 2019, 02:15In NRW hat nur der Kanal 9A einige K4-Einträge. Bedeutet es etwa, dass nach dem Pilotprojekt der WDR auf dem Kanal 9A wechselt und der Kanal 11D ohne den WDR weiterläuft, damit Domradio nicht abgeschaltet werden muss?
Der WDR hat ab dem 1.1.2020 alleinige Herrschaft über alle 864 CU des 11D. Das ist festgelegt und wird so passieren. Ergo wird domradio wohl einige Zeit von DAB+ in NRW verschwinden, bis die Privatmuxe laufen.
DAB-Empfangsprognosen: dabmap.nicocoweb.de
SeltenerBesucher
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von SeltenerBesucher »

Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 11:09 Die Assignments werden bei der ITU zur Koordinierung nachgemeldet (zunächst mit Status A4). Der Status K4 (koordiniert) wird vergeben, wenn alle betroffenen Nachbarn die Zustimmung per Unterschrift erteilt haben. Fast alle angemeldten Assignments entlang der Westgrenze haben den Status A4, weil die nationale belgische Frequenzbehörde wegen Querelen mit den Sprachregionen nicht unterschreiben kann.
Manfred Z hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 18:28 WDr-Mux 1 auf 11D: 25 Standorte, nichts koordiniert (alles auf A4)
Manfred Z hat geschrieben: Fr 2. Aug 2019, 10:05 Es ist egal, ob in den Daten A4 oder K4 steht.
Das ist jetzt eine Aussage, die den Aussagen in deinen Posts von gestern komplett entgegensteht. Gestern hast Du behauptet, dass A4 sei nicht koordiniert. Heute schreibst Du, dass es egal ist.
Du willst uns also überzeugen, dass die BnetzA dem Land NRW unkoordinierte Frequenzen übergibt, diese ausgeschrieben werden und alle Genehmigungen mit Frequenzen mit dem Status A4 erteilt werden und dann kommt die BnetzA mit der Idee die Frequenz tauschen zu wollen. Wenn es eine bessere Lösung sein wird, dann sagen die Netzbetreiber OK, bei Verschlechterung spielen sie nicht mit. Im mehr Du schreibst, um so mehr entsteht bei mir der Anschein, dass wir in NRW immer noch ein Pilotprojekt haben, weil die BnetzA die Frequenzen nicht koordiniert bekommt. Für ein Pilotprojekt spielt das keine Rolle für den Dauerbetrieb schon. Theoretisch könnte ein Netzbetreiber Antennen für das Netzwerk anbringen, die für eine bestimmte Frequenz hergestellt werden. Wer bezahlt den Tausch dieser Antennen, weil die BnetzA endlich mal alles zu Ende koordiniert hat?

Nehmen wir mal den Sender Maastricht, der jetzt nicht gerade weit von Belgien entfernt ist, dort sind die Kanäle mit folgenden Status:
11C -> A4
12C -> K4
7A -> K4
8C -> K4

In den Niederlanden sind nur Teile des 11C nicht koordiniert und 5A Smilde.

Warum genehmigen die Belgier den Niederländern ihr Netz und nicht den Rheinländern und Westfalen?

Das die BnetzA die Koordinierung nicht beenden kann, liegt an den Ländern. Jetzt hat ein Bundesland seine Ressourcen angefordert und die BnetzA kommt nicht nach. Dass die Regionalmuxe ein Problem darstellen könnten, wäre noch verständlich, weil abweichend vom GE06 Plan. Wobei die regionalen Allotment in Westfalen unverändert blieben. Sie dürften also leichter abzurufen sein. Ein landesweiter Kanal sollte auch machbar sein.
Nicoco hat geschrieben: Fr 2. Aug 2019, 10:31
SeltenerBesucher hat geschrieben: Fr 2. Aug 2019, 02:15In NRW hat nur der Kanal 9A einige K4-Einträge. Bedeutet es etwa, dass nach dem Pilotprojekt der WDR auf dem Kanal 9A wechselt und der Kanal 11D ohne den WDR weiterläuft, damit Domradio nicht abgeschaltet werden muss?
Der WDR hat ab dem 1.1.2020 alleinige Herrschaft über alle 864 CU des 11D. Das ist festgelegt und wird so passieren. Ergo wird domradio wohl einige Zeit von DAB+ in NRW verschwinden, bis die Privatmuxe laufen.
Meinst Du das ist an irgendeiner Stelle gewollt, dass Domradio schweigen wird?
Manfred Z
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Manfred Z »

>> Warum koordiniert man nicht ab einem definierten Zeitpunkt wenn alle Allotment-Tausche abgeschlossen sein sollten nicht einfach alle Standorte durch? <<

Das muss ja jemand bei der BNetzA beantragen - gebührenpflichtig. Macht das nicht der Netzbetreiber? Von sich aus oder per Auftrag? Ich weiß das nicht.

Das Binnenland Sachsen-Anhalt hat inzwischen drei landesweite Muxe koordiniert bekommen (man will keine Regionalisierungen): 6B (MDR), 11C (Private), 7C (Reserve, seit 10/2018) - 7C auch für Nebenstandorte. Außerdem gibt es noch den mitteldeutschen Drei-Länder-Mux auf 11A - in allen drei Ländern mit Status A4. 7C ist in den bunten Karten von 2012 noch für Berlin-Brandenburg eingetragen (Ersatz ist 10B) und für Hessen.

Die norddeutschen Flächenländer haben bisher keine landesweiten Muxe beantragt - wenn man von der nicht fortgesetzten Koordinierung von 11A (2012 koordiniert, s. oben) absieht.
Nicoco
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Nicoco »

SeltenerBesucher hat geschrieben: Fr 2. Aug 2019, 11:18Meinst Du das ist an irgendeiner Stelle gewollt, dass Domradio schweigen wird?
Keine Ahnung, aber Domradio wusste ja von Anfang worauf sie sich einlassen. Ein befristetes Pilotprojekt halt. Dass es so häufig verlängert wurde, war großes Glück für Domradio. Ich denke nicht, dass seitens Domradio großer Protest kommen wird. Vielleicht wird es den ein oder anderen Seitenhieb geben, warum die Privatmuxe nicht nahtlos an das Ende des Pilotbetriebes anschließen, aber mehr auch nicht.
Sie werden sich dann eben um landesweite Kapazitäten bewerben und die mit Sicherheit auch bekommen. Frage ist nur wann sie dann wieder senden werden. Hoffentlich noch 2020.
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Manfred Z
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von Manfred Z »

Zur Kritik von SeltenerBesucher » Fr 2. Aug 2019, 11:18 :

Ich sehe da keinen Widerspruch. Dass ein Assignment oder ein ganzes Paket von Assignments nicht zu Ende koordiniert ist und deshalb noch den Status A4 hat, ist ja nicht einem Sendeverbot gleichzusetzen. Die Sendeerlaubnis für Frequenzen an deutschen Senderstandorten erteilt die BNetzA und nicht eine ausländische Behörde. Warum soll die BNetzA denn keine Sendeerlaubnis erteilen, wenn die Betriebsdaten die ausländischen Schutzrechte regelgerecht berücksichtigen, insbesondere dann, wenn der Sendekanal wie für 11D in NRW, 11A in Rheinland-Pfalz und 12C in Hessen dem Plan GE06 entspricht? Und was ist mit den fehlenden Koordinierungen in Hessen für 7B und 6A? Alles abschalten?
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von SeltenerBesucher »

Außer der Frequenz Waltrop 97,4 MHz, die aus Lünen verschoben wurde, sind alle DVB-T und UKW-Frequenzen in NRW koordiniert. Warum sollte man bei DAB+ nun anders damit umgehen? Einige DAB+-Frequenzen werden mit dem Status A4 mehrere Jahre betrieben. Es geht hier nicht um einen Testbetrieb, sondern um reguläre Nutzung. Warum die BNetzA bei DAB+ anders verfährt, wie bei DVB-T, vermagst Du uns auch nicht zu erklären oder?
DH0GHU
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Re: DAB-Sendegebiete entlang der Nord- und Westgrenze

Beitrag von DH0GHU »

SeltenerBesucher hat geschrieben: Fr 2. Aug 2019, 23:03 Außer der Frequenz Waltrop 97,4 MHz, die aus Lünen verschoben wurde, sind alle DVB-T und UKW-Frequenzen in NRW koordiniert. Warum sollte man bei DAB+ nun anders damit umgehen? Einige DAB+-Frequenzen werden mit dem Status A4 mehrere Jahre betrieben. Es geht hier nicht um einen Testbetrieb, sondern um reguläre Nutzung. Warum die BNetzA bei DAB+ anders verfährt, wie bei DVB-T, vermagst Du uns auch nicht zu erklären oder?
Sind denn die von Dir genannten DVB-T-Kanäle denn überhaupt mit Belgien zu koordinieren? "A4" haben die DAB+-Einträge doch meinem Verständnis nach nur, weil das Verfahren in Belgien gerade formal festhängt.
QTH: Obersöchering/JN57OR, zeitweise Kehl/JN38VN
Funkamateur, DLF-Hörer, Multipler Musikgeschmack, DAB-Nutzer. Normal ist normalerweise langweilig.
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Lebe stets so, dass die fckAfD dagegen ist!
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