Jasst hat geschrieben: ↑Di 7. Nov 2023, 09:54
Ich schätze, irgendwann im Frühjahr 2024. So lange wird es nicht mehr dauern.
Zumindest werden die Finanzmittel der NLM wohl ab 2024 aufgestockt.
Im Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 ist auch eine kleine Änderung des Mediengesetzes enthalten.
Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
§ 46 des Niedersächsischen Mediengesetzes vom 23. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 136) wird
wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „65“ durch die Zahl „73“ ersetzt.
2. In Absatz 3 Satz 1 wird die Zahl „30“ durch die Zahl „22“ ersetzt
Verstehe ich ganz grob so, dass der Vorwegabzug aus den Rundfunkgebühren, die NDS zustehen, geändert wird zu Lasten des NDR.
Bisher:
Der Landesmedienanstalt stehen 65 Prozentdes in § 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages
(RFinStV) bestimmten Anteils am Rundfunkbeitrag zu.
2 Aus diesem Anteil und durch die Erhebung von Verwaltungsgebühren deckt sie ihren Finanzbedarf.
Damit erhöht sich der finanzielle Spielraum der NLM für die Förderung des Bürgerfunks. Um welche Summen es da geht, kann ich natürlich nicht abschätzen.
Der Vorschlag wurde schon 2021 von der NLM gemacht und von den Vertretern des Bürgerfunks befürwortet.
Im Gesetzgebungsgebungsprozess aber fallen gelassen Die Grünen konnten sich damals nicht durchsetzen.
In den aktuellen Beratungen der Ausschüsse kamen aber wohl alle Fraktionen mit Ausnahme der AFD zum Schluss, dass es nur über diesen Weg geht.