In Bezug auf den Mux Nordseeküste ergeben sich Fragen zu den beiden NKL Programmen.
Der Plattformbetreiber ist nach dem NMedienG nur verpflichtet, einem Betreiber von Bürgerrundfunk Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Fragen ergeben sich zur Finanzierung dieser Kapazitäten. da die Verpflichtung zur kostenlosen Ausstrahlung über Medienplattformen in der Endfassung ja gestrichen wurde.
Was bedeutet der Absatz 2 aus § 32 dazu konkret ?
Werden in einem Verbreitungsgebiet einer Kabelanlage oder Medienplattform nach Absatz 1 mehrere Bürgerrundfunkprogramme verbreitet und ist eine Auseinanderschaltung auf die jeweiligen Zulassungsgebiete nicht möglich, so ist im Hörfunk das Programm unentgeltlich zu verbreiten, das im Rahmen der UKW-Verbreitung innerhalb des betrachteten Verbreitungsgebietes die meisten Hörerinnen und Hörer erreichen kann. 3Die
UKW-Verbreitung wird gemäß aktuellem Verfahren der Bundesnetzagentur zur Festlegung
der Frequenzzuteilungsgebühren festgestellt
patf6991 hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 09:48
danke für die Zusammenstellung aber kannst du die Regionalstudios von Antenne Niedersachsen und ffn schonmal eintragen? Wäre cool würde mich freuen
Hab es mal versucht.
Bei ffn ist noch unklar, wo das Studio Cuxhaven ausgestrahlt werden soll. Das habe ich erst mal weggelassen.
Bei der Region 7B "Altes Land" (Visselhövede) habe ich ffn-HH eingetragen, da dies die Region ist, die an Hamburg angrenzen wird (also auch mal den Standort Rosengarten beinhalten wird, wenn er denn kommt). Auf UKW hat Rosengarten ffn-HH, aber Visselhövede ffn-LG (Region Heide), die ich aber schon im 8B Lüneburg untergebracht habe. Deshalb HH.
Die UKW-Funzel in Hameln hat ein eigenen RDS-Regional-PS, obwohl dem Studio Hannover zugeordnet. Habe diesen speziellen PS-Code für Hameln auch im Mux 9C Weserbergland verwendet, Service-ID aber wie in Hannover.
Auch bei Antenne Niedersachsen ist das mit dem Alten Land so eine Sache. Auf der HP wird das Alte Land dem Regionalstudio Lüneburg zugeordnet. Unseren Daten zufolge strahlt der Sender Visselhövede aber das Regionalstudio Hannover aus. Dennoch habe ich jetzt mal die LG-Version für den 7B Altes Land eingetragen (also Visselhövede DAB+ abweichend von UKW).
Braunschweig und Göttingen werden auf der Homepage den gleichen Regionalnachrichten zugeordnet, auf UKW sind das rein vom PI-Code her getrennte Regionen. Habe ich auf DAB+ auch so eingetragen.
ja danke nochmal ist erstmal alles schön gemacht worden von dir da habe ich mich riesig drüber gefreut, trotzdem finde ich ofr bei antenne niedersachsen etwas irritierend, da man es mit oberfranken verwechseln kann und bei hamburg fehlt auch das wichtige 2. h was von hannover abgrenzt.
RF_NWD hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 10:37
In Bezug auf den Mux Nordseeküste ergeben sich Fragen zu den beiden NKL Programmen.
Der Plattformbetreiber ist nach dem NMedienG nur verpflichtet, einem Betreiber von Bürgerrundfunk Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Fragen ergeben sich zur Finanzierung dieser Kapazitäten. da die Verpflichtung zur kostenlosen Ausstrahlung über Medienplattformen in der Endfassung ja gestrichen wurde.
Was bedeutet der Absatz 2 aus § 32 dazu konkret ?
Werden in einem Verbreitungsgebiet einer Kabelanlage oder Medienplattform nach Absatz 1 mehrere Bürgerrundfunkprogramme verbreitet und ist eine Auseinanderschaltung auf die jeweiligen Zulassungsgebiete nicht möglich, so ist im Hörfunk das Programm unentgeltlich zu verbreiten, das im Rahmen der UKW-Verbreitung innerhalb des betrachteten Verbreitungsgebietes die meisten Hörerinnen und Hörer erreichen kann. 3Die
UKW-Verbreitung wird gemäß aktuellem Verfahren der Bundesnetzagentur zur Festlegung
der Frequenzzuteilungsgebühren festgestellt
Ich halte diese Regelung für ziemlichen Unsinn.
Dass NKL grundsätzlich Vorrang auf einen Platz im Mux haben, gerne.
Aber dass der Plattformbetreiber diese dann unentgeltlich verbreiten soll, finde ich etwas überzogen.
Moment... verstehe ich das richtig? Der NKL, der eh schon die beste technische Reichweite hat, bekommt die DAB-Ausstrahlung geschenkt, während der kleinere Anbieter die regulären Privatradio-Preise zahlen muss?
Das Wort "unentgeltlich" wurde ja in Bezug auf Medienplattformen im Gegensatz zu Kabelanlagen in Satz 1 ausdrücklich gestrichen. Das ist klar.
Aber die Regelung für die Auswahl zwischen mehreren Programmen in einem Verbreitungsgebiet wurde so belassen. Ich interpetiere das so, dass es keinen Anspruch für 2 Programme geben kann und bei einer eventuellen Finanzierung durch die NLM auch nur einer zum Zuge kommen kann.
ffn hat kein Studio Cuxhaven, ffn Cuxhaven ist nur ein Pseudoprogramm um die regionale Werbung zu schalten. Der Sender Cuxhaven übernimmt sowohl beim NDR und den Privaten die Studios in Oldenburg.
patf6991 hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 10:43
trotzdem finde ich ofr bei antenne niedersachsen etwas irritierend, da man es mit oberfranken verwechseln kann und bei hamburg fehlt auch das wichtige 2. h was von hannover abgrenzt.
und wird mit der in diesem Jahr ebenfalls noch erfolgenden Aufschaltung in Niedersachsen in fünf Bundesländern per Digitalradio DAB+ landesweit empfangbar sein.
Ich finde das irgendwie schwammig formuliert.
Auch durch auslassen einiger Regionen, könnte man zumindest mobil durchgehend landesweit empfangbar sein. Abwarten.
Entpuppt sich beim Anhören aber nur als Hannover Version incl. lokaler Werbung.
Im Gegensatz zu FFN oder Antenne hätte Radio 21 als Spartenprogramm aber tatsächlich keine Auflagen in Bezug auf regionale Auseinanderschaltung zu erfüllen., würde damit aber dem bisherigen UKW System des Senders in NDS total untreu werden.
RF_NWD hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 10:56
Das Wort "unentgeltlich" wurde ja in Bezug auf Medienplattformen im Gegensatz zu Kabelanlagen in Satz 1 ausdrücklich gestrichen. Das ist klar.
Aber die Regelung für die Auswahl zwischen mehreren Programmen in einem Verbreitungsgebiet wurde so belassen. Ich interpetiere das so, dass es keinen Anspruch für 2 Programme geben kann und bei einer eventuellen Finanzierung durch die NLM auch nur einer zum Zuge kommen kann.
Das siehst Du richtig. EINEM! Bürgerfunk wurde in der jeweiligen Plattform 42 CU reserviert. Den privaten Stationen jeweils 54 CU. Bedeutet also, dass nur ein Bürgerfunksender pro Region ein Anspruch hat. Da die Bürgerfunksendervereine die Kosten selber tragen müssen, wurde das auf 42 CU reduziert um geringere Kosten zu haben.
Auch in NDS haben die privaten Programme bei der heutigen MA nicht gut abgeschnitten.
Bei der Tagesreichweite MO-FR ging es von 43,5% auf 38,7 % in der Summe sämtlicher Privatsender zurück, während die ARD gesamt mit 54,8% stabil bleibt. Auf den 1.Blick ist da auch bei den privaten DAB + Programmen nicht positives zu erkennen. Schwarzwaldradio bei 0,0, RTL im Minus, genauso bei Energy. Auch das bundesweit erfolgreiche BOB kann nicht punkten.
Stabil sind nur NDR, RB und WDR in der Summe. Wobei der NDR deutliche Verluste bei NDR 2 durch Zugewinne bei NDR Schlager und NDR Kultur ausgleichen kann. Auch der DLF konnte sich deutlich verbessern. www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/ ... 23818.html https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ ... len100.pdf https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ ... len102.pdf
OT:
Dass der Verbreitungsweg offenbar weniger zählt, als das Programm zeigen übrigens die Zahlen aus M-VP deutlich. Der DAB + Verweigerer Ostseewelle steigert seinen Marktanteil von 25% auf 30%, während 8os80s sich fast halbiert.