Re: DAB+ in Niedersachsen : keine Bewegung erkennbar
Verfasst: So 26. Jan 2020, 12:42
Wie mir erst jetzt aufgefallen ist, hat die Landesregierung in NDS kurz vor Weihnachten eine Stellungnahme zu dem Beschluss des Landtags vom 19.06.2019 abgegeben.
Daraus wird deutlich, dass sich die Landesregierung bewusst ist, dass ihr Handlungsspielraum gering ist und der Landtagsbeschluss aktuell keine Folgen in Bezug auf DAB nach sich zieht.
https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -05129.pdf
Der Landtag bittet daher die Landesregierung,
1. sich konsequent zusammen mit dem Bund, anderen Ländern sowie den privaten und öffentlich-
rechtlichen Sendern für einen marktgerechten Übergang in eine digitale Radiozukunft einzusetzen
und ein klares, abgestimmtes Konzept zu erarbeiten,
2. sich gegen ein UKW-Abschaltdatum auszusprechen und
3. sich innerhalb des Systems von Rundfunkauftrag und -finanzierung für eine Beendigung von DAB+ zugunsten des Aufbaus zukunftsoffener Technologien, wie z. B. des 5-G-Standards, einzusetzen.
Antwort der Landesregierung vom 10.12.2019
Zu den Nummern 1 bis 3 der Landtagsentschließung wird Folgendes ausgeführt:
Zu 1:
Die Entscheidung über die Auswahl bestimmter Übertragungstechniken obliegt den öffentlichrechtlichen(Rundfunkfreiheit) und privaten Programmveranstaltern und ist Gegenstand ihrer unternehmerischenEntscheidungen.
Zurzeit sind die Interessenlagen sowohl innerhalb der Ländergemeinschaft, als auch in Reihen der
Veranstalter so heterogen, dass ein abgestimmtes, gemeinsames Konzept noch nicht realistisch
ist. Die Landesregierung nutzt jedoch die Gremien wie die Rundfunkkommission der Länder (siehe
Antwort zu 3) oder die AG Hörfunk der Rundfunkreferenten, um in diesem Sinne zu agieren.
Zu 2:
Derzeit ist ein konkretes UKW-Abschaltdatum nicht geplant. Angesichts ihrer unternehmerischen
Freiheit (s. o.) sollte diese Entscheidung nur gemeinsam mit den Veranstaltern gefällt werden. Eine
zuverlässige Prognose, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese Entscheidung ansteht,
kann aktuell nicht getroffen werden. Die Niedersächsische Landesregierung würde ein mögliches
Abschalten der analogen Terrestrik entsprechend der Landtagsentschließung unter Berücksichtigung
der Interessen der Hörerinnen und Hörer sowie der betroffenen Unternehmen kritisch hinterfragen.
Bei unveränderten Rahmenbedingungen würde sie sich gegen einen solchen Schritt aussprechen.
Zu 3:
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt den Finanzbedarf
der öffentlich-rechtlichen Sender in regelmäßigen Abständen fest. Die KEF handelt hierbei
gemäß der von der Verfassung garantierten Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme. Ein direktes Einwirken der Länder auf diesen Prozess verbietet sich deshalb.
Allerdings hat auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im September 2019 der Chef
der Staatskanzlei als niedersächsischer Vertreter unter Verweis auf die einstimmige Entschließung
des Niedersächsischen Landtags vom 19.06.2019 zur Zukunft des digitalen Hörfunks angeregt, in
die Debatte über Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Vorschlag
einzubeziehen, anstelle von DAB+ alternative digitale Übertragungstechnologien zu nutzen.
In der Rundfunkkommission der Länder sind jedoch nur einstimmige Beschlüsse möglich. Es ist
derzeit nicht ansatzweise erkennbar, dass sich für den niedersächsischen Vorschlag eine Mehrheit
finden lässt. Vielmehr gab es in der genannten Sitzung ausdrücklich gegenteilige Äußerungen aus
dem Kreise der Bundesländer.
(Verteilt am 19.12.2019)
Frage;
Warum hat die Landesregierung nicht schon vor dem Landtagsbeschluss die Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht, dass sie hier reine Symbolpolitik betreiben ?
Daraus wird deutlich, dass sich die Landesregierung bewusst ist, dass ihr Handlungsspielraum gering ist und der Landtagsbeschluss aktuell keine Folgen in Bezug auf DAB nach sich zieht.
https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -05129.pdf
Der Landtag bittet daher die Landesregierung,
1. sich konsequent zusammen mit dem Bund, anderen Ländern sowie den privaten und öffentlich-
rechtlichen Sendern für einen marktgerechten Übergang in eine digitale Radiozukunft einzusetzen
und ein klares, abgestimmtes Konzept zu erarbeiten,
2. sich gegen ein UKW-Abschaltdatum auszusprechen und
3. sich innerhalb des Systems von Rundfunkauftrag und -finanzierung für eine Beendigung von DAB+ zugunsten des Aufbaus zukunftsoffener Technologien, wie z. B. des 5-G-Standards, einzusetzen.
Antwort der Landesregierung vom 10.12.2019
Zu den Nummern 1 bis 3 der Landtagsentschließung wird Folgendes ausgeführt:
Zu 1:
Die Entscheidung über die Auswahl bestimmter Übertragungstechniken obliegt den öffentlichrechtlichen(Rundfunkfreiheit) und privaten Programmveranstaltern und ist Gegenstand ihrer unternehmerischenEntscheidungen.
Zurzeit sind die Interessenlagen sowohl innerhalb der Ländergemeinschaft, als auch in Reihen der
Veranstalter so heterogen, dass ein abgestimmtes, gemeinsames Konzept noch nicht realistisch
ist. Die Landesregierung nutzt jedoch die Gremien wie die Rundfunkkommission der Länder (siehe
Antwort zu 3) oder die AG Hörfunk der Rundfunkreferenten, um in diesem Sinne zu agieren.
Zu 2:
Derzeit ist ein konkretes UKW-Abschaltdatum nicht geplant. Angesichts ihrer unternehmerischen
Freiheit (s. o.) sollte diese Entscheidung nur gemeinsam mit den Veranstaltern gefällt werden. Eine
zuverlässige Prognose, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese Entscheidung ansteht,
kann aktuell nicht getroffen werden. Die Niedersächsische Landesregierung würde ein mögliches
Abschalten der analogen Terrestrik entsprechend der Landtagsentschließung unter Berücksichtigung
der Interessen der Hörerinnen und Hörer sowie der betroffenen Unternehmen kritisch hinterfragen.
Bei unveränderten Rahmenbedingungen würde sie sich gegen einen solchen Schritt aussprechen.
Zu 3:
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt den Finanzbedarf
der öffentlich-rechtlichen Sender in regelmäßigen Abständen fest. Die KEF handelt hierbei
gemäß der von der Verfassung garantierten Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme. Ein direktes Einwirken der Länder auf diesen Prozess verbietet sich deshalb.
Allerdings hat auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im September 2019 der Chef
der Staatskanzlei als niedersächsischer Vertreter unter Verweis auf die einstimmige Entschließung
des Niedersächsischen Landtags vom 19.06.2019 zur Zukunft des digitalen Hörfunks angeregt, in
die Debatte über Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Vorschlag
einzubeziehen, anstelle von DAB+ alternative digitale Übertragungstechnologien zu nutzen.
In der Rundfunkkommission der Länder sind jedoch nur einstimmige Beschlüsse möglich. Es ist
derzeit nicht ansatzweise erkennbar, dass sich für den niedersächsischen Vorschlag eine Mehrheit
finden lässt. Vielmehr gab es in der genannten Sitzung ausdrücklich gegenteilige Äußerungen aus
dem Kreise der Bundesländer.
(Verteilt am 19.12.2019)
Frage;
Warum hat die Landesregierung nicht schon vor dem Landtagsbeschluss die Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht, dass sie hier reine Symbolpolitik betreiben ?