Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

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Karo-505

Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Karo-505 »

Datum: 25.05.2018

Diese E-Mail haben wir an Radio Bremen geschrieben.

Betreff: Medienrechtliche Eingabe







Sehr geehrte Damen und Herren.



Ich wende mich heute an Sie, weil mir das Rundfunksenderangebot in Hamburg nicht ausreichend erscheint. Wir können im Hamburger Süden Bremen 1 und Bremen 4 nicht empfangen. Das Problem ist Radio Bob auf den Frequenzen 93,70 MHZ vom Senderstandort Hamburg-Bergedorf-FMT Lobrügge und 101,1 MHZ vom Senderstandort Kaltenkirchen, die die Frequenzen von Radio Bremen belegen. Ein Empfang der Bremer Radiosender ist aufgrund der geringen Sendeleistung, der topographischem Struktur der Harburger Berge und der Belegung durch Radio Bob nicht möglich. Ein Empfang über DAB Plus ist auch in Cuxhaven nicht möglich.



Der Öffentlich Rechtliche Rundfunk als Grundversorgung sollte Vorgang genießen gegenüber privaten Rundfunkveranstaltern. Der Rundfunkteilnehmer hat ein Recht für seine Gebühren auch Sender aus seiner Region empfangen zu können. Dazu gehört auch der Großraum Hamburg Bremen.



Die Gründe für ein Empfang von Bremen 1 und Bremen 4 sind wie folgt:



1. Informationen aus der hanseatischen Partnerstadt Bremen.



2. Kultur Informationen, Veranstaltungen, Musik-Programm, Verkehrsinformationen, Regionale Politik,Informationen aus den Norddeutschen Bundesländern.



Mit freundlichen Grüßen





Im Auftrag des Vereins Karoradio für Telekommunikation in Hamburg

Nico Kutzner
Karo-505

Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Karo-505 »

Datum: 25.05.2018

Diese E-Mail haben wir an Radio Bremen geschrieben.

Betreff: Medienrechtliche Eingabe







Sehr geehrte Damen und Herren.



Ich wende mich heute an Sie, weil mir das Rundfunksenderangebot in Hamburg nicht ausreichend erscheint. Wir können im Hamburger Süden Bremen 1 und Bremen 4 nicht empfangen. Das Problem ist Radio Bob auf den Frequenzen 93,70 MHZ vom Senderstandort Hamburg-Bergedorf-FMT Lobrügge und 101,1 MHZ vom Senderstandort Kaltenkirchen, die die Frequenzen von Radio Bremen belegen. Ein Empfang der Bremer Radiosender ist aufgrund der geringen Sendeleistung, der topographischem Struktur der Harburger Berge und der Belegung durch Radio Bob nicht möglich. Ein Empfang über DAB Plus ist auch in Cuxhaven nicht möglich.



Der Öffentlich Rechtliche Rundfunk als Grundversorgung sollte Vorgang genießen gegenüber privaten Rundfunkveranstaltern. Der Rundfunkteilnehmer hat ein Recht für seine Gebühren auch Sender aus seiner Region empfangen zu können. Dazu gehört auch der Großraum Hamburg Bremen.



Die Gründe für ein Empfang von Bremen 1 und Bremen 4 sind wie folgt:



1. Informationen aus der hanseatischen Partnerstadt Bremen.



2. Kultur Informationen, Veranstaltungen, Musik-Programm, Verkehrsinformationen, Regionale Politik,Informationen aus den Norddeutschen Bundesländern.



Mit freundlichen Grüßen





Im Auftrag des Vereins Karoradio für Telekommunikation in Hamburg

Nico Kutzner
Mc Jack

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Mc Jack »

Bremen 1 und Bremen 4 sind in ganz Hamburg über Web, Sat und Kabel in herausragend guter Qualität zu hören.

--> Problem gelöst.
zerobase now

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von zerobase now »

Es gibt auch keinen Großraum Hamburg/ Bremen. Bei Städte haben nun wirklich nichts miteinander zu tun und da liegen mal eben 100 KM dazwischen. Ich wüsste nun nicht, warum es in Hamburg zur Grundversorgung gehören sollte RB zu empfangen. Wers unbedingt hören will, der soll es eben übers Internet tun. Ich habe selten eine so schwach begründete Petition gesehen.
iro

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von iro »

Es stellt überhaupt kein Problem dar, RB in Hamburg per Satellit oder per Stream zu empfangen!
Informationen zu/über Bremen kannst du dem vom NDR gemeinsam mit Radio Bremen produzierten "NDR Fernsehen" entnehmen....
sollte Vorgang genießen
Das BVerfG hat festgestellt
" die beiden Modelle im dualen Rundfunk seien prinzipiell gleichberechtigt und unter dem Aspekt der Rundfunkfreiheit sei keine der Organisationsformen unangemessen oder ohne sachlichen Regelungsgrund zu bevorzugen oder zu benachteiligen."

Sprich: der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt keinen Vorrang.
Der Öffentlich Rechtliche Rundfunk als Grundversorgung
...hat dazu ein definiertes Versorgungsgebiet. Im Falle von RB ist das NUR NOCH das Bundesland Bremen. Vor einigen Jahrzehnten gehörten auch einige Landkreise im Weser/Ems Gebiet zum definierten Versorgungsgebiet von Radio Bremen. Das hat sich geändert, nachdem der NDR diese Gebiete mit eigenen Sendern erreichen konnte.
iro

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von iro »

Außer der Hansezugehörigkeit haben beide Städte nichts gemeinsames. Wirtschaftlich arbeiten sie gegeneinander, man sollte in Bremen auch nicht erwähnen, daß man gebürtiger Hamburger ist. Das merken die Bremer allerdings auch so...
Ich habe selten eine so schwach begründete Petition gesehen.
Man könnte es auch boshaft eine Lachnummer nennen... bei RB wird man sich sicherlich köstlich darüber amüsiert haben.
Cha

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Cha »

Das Sommerloch hat begonnen. :rolleyes:

Mit einer guten Antenne und einem trennscharfen Empfänger sollte RB problemlos hörbar sein in Hamburg. Ansonsten hat Radio Bremen keinerlei Zuständigkeit für Hamburg. So einen großen Mehrwert bringen Bremen 1 und Bremen 4 nun wirklich nicht. Bremen 2 und Bremen Next, die einen deutlichen Mehrwert darstellen, sollten sogar noch besser empfangbar sein. Kannst Dich ja auch an den NDR wenden und fragen, warum deren Programm (was für dieses Gebiet zuständig ist) so grottenschlecht ist.
Cha

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Cha »

Doppelt hält wohl besser.

(Threads zusammengeführt)
iro

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von iro »

Cha hat geschrieben: Doppelt hält wohl besser.
Reicht noch nicht... :D Ich hatte ihm schon vor Wochen via FB zu dieser "Eingabe" unter Erwähnung aller rechtlichen "Eckdaten" sinngemäß zu verstehen gegeben: "Mach' Dich nicht lächerlich!"
Der Holzhammer scheint auch wirkungslos zu sein...

Radiofreaks sind schon ein eigenartiges Völkchen - ich mag euch trotzdem - oder gerade deswegen! :bruell:
Bruder_M

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Bruder_M »

Ich bin dafür, immerhin ist auch der NDR in Bremen hörbar.
Holdudieladio

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Holdudieladio »

Warum sich immer wieder Leute extra als Spielverderber betätigen müssen verstehe ich nicht.
Man könnte es den Hamburgern doch einfach gönnen und als Radio-Fan wenigstens spaßeshalber mit "Ja" stimmen. Das mit "keinerlei Zuständigkeit" ließe sich so ja vielleicht ändern.
Aber offenbar ist da sowas wie Mißgunst im Spiel. Die sollen da eben nicht haben, was denen "nicht zusteht". Oder gefälligst über Internet oder Kabel hören.
Was einen Mehrwert darstellen würde und was nicht, das brauchen nicht 1-2 Leute hier im Forum für alle festschreiben zu wollen.
Zudem: In Berlin gibt's ja auch landesfremde ARD-Programme. Warum soll das nicht auch in Hamburg gehen ?
Meine Stimme haben sie auf jeden Fall.

Und außerdem wird es den NDR sehr belustigen, wenn da jemand anfragt: "Sehr geehrte Damen und Herren vom NDR, ich wollte Sie mal fragen, warum Ihre Programme so grottenschlecht sind."
Chief Wiggum

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Chief Wiggum »

Aus 2 Threads wurde einer gemacht.
Bitte weiterdisktutieren :drink:
Lorenz Palm

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von Lorenz Palm »

Hier könnte auch ein Umzug innerhalb Hamburgs helfen. Im Westen gibt es Stadtteile, wo man Bremen 1 und Bremen 4 problemlos über UKW empfangen kann. Ansonsten kann ich diese Petition auch nur als lächerlich bezeichnen.
iro

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von iro »

@Holdudieladio:
Wo soll denn das dann bitte alles enden, wo sollen die UKW-Frequenzen dafür hergezaubert werden?
Die Hamburger wollen Bremen hören (wirklich?), die Kieler wollen Hamburg hören, die Ostfriesen natürlich auch Bremen. Und Groningen. Usw. usf.
EmmWeh

Re: Medienrechtliche Eingabe bezüglich Radio Bremen

Beitrag von EmmWeh »

Holdudieladio hat geschrieben:als Radio-Fan wenigstens spaßeshalber mit "Ja" stimmen
Warum sollte ich das als Radiofan tun, wenn ich es für absoluten Nonsens halte?
Aber offenbar ist da sowas wie Mißgunst im Spiel.
Nein, weil man sowieso an jedem Ort in Deutschland jeden Sender der ARD hören kann. Aber die Begründung und das Schreiben an sich sind eher war für den Kindergarten.
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