Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Alles zum Thema DAB(+) Digitalradio.
Yazoo

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Yazoo »

Japhi hat geschrieben: Es zwingt dich doch keiner. UKW läuft und bisher gibt es kein Abschaltdatum.
Da hat du Recht, noch nicht. Aber wie schon mal geschrieben, hat es mal einen Beschluss im Bundestag gegeben, den analogen Rundfunk (TV bis 2010 und Radio bis 2015) einzustellen. Beim TV ist es ja passiert, bein Rundfunk hat es nicht geklappt und ist auf 2025 (was auch nur noch 6 Jahre sind), verschoben worden. Aber das Problem ist ein anderes. Ich finde es nicht in Ordnung, dass dem Bürger ein Dekret auferlegt wird und er nicht selbst entscheiden kann, was er will. Das kannst du auch hier lesen,und da gebe ich dem Herrn Markwort recht.

https://www.radioszene.de/72857/ukw-abs ... radio.html
Japhi

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Japhi »

Dort heißt es:
Sollten sich alle Akteure einig werden, also die ARD, das Deutschlandradio und auch die Privatsender und Landesmedienanstalten, dann dauere es mindestens 10 Jahre, bis man bereit zur UKW-Abschaltung sei. „So kommt das Datum 2025 zustande“, sagte Steul im RADIOSZENE-Interview. „In der Schweiz ist die Planung ähnlich abgelaufen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir hier in Deutschland bis 2015 eine Einigung hinkriegen und die Jahreszahl 2025 bestehen bleibt.“

Da steht nichts von einer definitiven Abschaltung im Jahr 2025.

"Ich finde es nicht in Ordnung, dass dem Bürger ein Dekret auferlegt wird und er nicht selbst entscheiden kann, was er will."

Es wird dem Bürger kein Dekret auferlegt.
- Es gibt keinen Abschalttermin
- Es gibt Zusatzgeräte für DAB, Internetradio und co
- Es steht dem Hörer frei, ob er ein neues Radio kauft, um weiterhin Rundfunk zu empfangen oder eben nicht.
iro

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von iro »

Das muss ich gleich nochmal wiederholen:
Japhi hat geschrieben: - Es gibt keinen Abschalttermin
KEINEN! Hast Du es verstanden? Es gibt keinen Abschalttermin!
Es waren nur von der Politik mal welche ins Spiel gebracht worden und die sind allesamt wieder verworfen worden.
Das einzige übriggebliebene Datum ist: ab 2028 gibt die KEF den ARD-Anstalten nur noch so viel Geld für die Übertragungskosten, wie es für DAB+ notwendig wäre.
Aber selbst dieses Datum steht unter dem Vorbehalt, daß bis (2019?) eine bestimmte Anzahl an Digitalradios im Markt ist.
Yazoo

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Yazoo »

iro hat geschrieben: Das muss ich gleich nochmal wiederholen:
Japhi hat geschrieben: - Es gibt keinen Abschalttermin
KEINEN! Hast Du es verstanden? Es gibt keinen Abschalttermin!
Es waren nur von der Politik mal welche ins Spiel gebracht worden und die sind allesamt wieder verworfen worden.
Das einzige übriggebliebene Datum ist: ab 2028 gibt die KEF den ARD-Anstalten nur noch so viel Geld für die Übertragungskosten, wie es für DAB+ notwendig wäre.
Aber selbst dieses Datum steht unter dem Vorbehalt, daß bis (2019?) eine bestimmte Anzahl an Digitalradios im Markt ist.
Ja ja es gibt keinen, noch nicht, aber sei versichert sobald die Technik reif ist, wird es ihn sicher geben, Und der Abschalttermin 2010 und 2015 war eine beschlossene Sache vom Bundestag. der meines Wissens seiner Zeit sogar vom Rat bestätigt wurde, nur als sich herausstellte dass man das mit dem Radio bis 2015 nicht schaft, hat man das wieder zurück genommen. Aber den Beschluss hat es gegeben, und sei versichert sobald die Technik ausgereift ist (was sie jetzt wohl noch nicht ist), wird es auch dafür einen Termin geben, ob das jetzt 2025 oder 2030 ist, ist egal, aber sei versichert, irgendwann gibt es ihn. Und DAB Radios gibt es sicherlich schon genug, denn jede Firma, ob Grundig, Panasonic, Sangean.....usw. stellen alle schon DAB+ Geräte her. Aber ich denke mal, dass man noch nicht so weit ist, da man wirklich Flächendeckend noch nicht alles abdecken kann. Da gibt es noch zu viele Löcher auf der Karte.
iro

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von iro »

Du meinst diesen hier: https://www.teltarif.de/dab-plus-radio- ... 44453.html (Artikel von 2011)
Aktuell gibt es aber nur noch die Absichtserklärung der KEF für 2028, und das ist noch sehr lang bis dahin. In der Zwischenzeit wirst Du sicherlich noch 1-2 neue Radios nebst 25 Paaren Unterwäsche benötigen und wahrscheinlich werden diese schon keinen Mittelwellenteil mehr haben, aber vielleicht ja schon DAB+ (Deine Entscheidung). UKW haben sie sowieso. Ob Radios heute überhaupt noch 10 Jahre durchhalten ist noch eine ganz andere Frage...

Du weißt: irgendwann kommt DAB+ sowieso, Du kannst heute bei Ersatzvornahme schon ein entsprechend ausgerüstetes Radio kaufen und hast dadurch ein Mehrangebot an Sendern, Du kannst aber auch einfach nur ein UKW Radio kaufen und Dir sicher sein: es hat theoretisch noch mind. 10 Jahre Empfang der altbekannten Sender, sofern es bis dahin hält - aber in etwa 10 Jahren müsstest Du ein weiteres Gerät mit DAB kaufen, um weiterhin Radio hören zu können. Das sollte eigentlich ausreichend Zeit sein, sich nach und nach darauf vorzubereiten.

Anders als bei DVB-T/T2, da gab es keinen wirklichen Zeitraum, in dem man sich hätte vorbereiten können, nur einige Monate... (in einigen Regionen etwas länger).

Und Du kannst Dir auch ziemlich sicher sein, daß das in 10 Jahren immer noch DAB+ und kein DAB++ ist. Keines der jetzt schon sendenden Programme würde die mit viel langem Atem gewonnene Reichweite wieder hergeben wollen (drum wird in UK auch immer noch überwiegend in DAB-alt gesendet, die haben dort den Zeitpunkt für eine Umstellung verpasst). Radiosender haben da eine ganz andere Schmerzgrenze als das Fernsehen...
pomnitz26

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von pomnitz26 »

Der kleine Unterschied ist aber das so Dinger zu vertretbaren Preisen am Markt sind, notfalls auch gebraucht, da wirfst du den Herstellern nichts in den Rachen. Wenn ich jedes Jahr 10€ weg packe komme ich damit sogar hin und nicht wie beim IPHONE 50€ im Monat. Manch einer kauft sich halt auch für 40€ ein nagelneues LTE Handy. Jedem was er möchte, schließlich sind wir ein freies Land. Ob dein UKW Radio in 10 Jahren noch funktioniert ist auch wieder so eine Sache. Sowas ist noch viel schlimmer, geplantes kaputt gehen.
iro

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von iro »

Es gibt natürlich auch Radios, die länger als 10 Jahre halten bzw. gehalten haben. Ich habe in den letzten Tagen einige solcher Geräte... nee, stimmt gar nicht, die waren auch noch keine 10 Jahre alt - sie sehen nur so aus... :D na, jedenfalls: in den Händen gehabt. Sie fristen ein erbärmliches Dasein in Rauchercontainern und Produktionshallen, abgebrochene Antennen, Skalenrädchen, die Mikrometerarbeit erfordern... einen diese legendären 300 Mio. UKW Radios... Fussball sollte rausgekitzelt werden, was auch einigermaßen funktionierte. Wenn auch nur via NDR2.

Ich selber habe noch 2 UKW-Radios in Benutzung, die schon um die 30 Jahre alt sind. Beides Grundig! Aus dem 40 Jahre alten National-Panasonic kommt aber schon kein Ton mehr. Aus dem 60 Jahre alten Tannhäuser kommen noch Töne, aber der ist auch generalüberholt. Quasi 1 x neu gebaut.
Japhi

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Japhi »

Dem Threadersteller ging es auch eher um die Einstellung von DAB, meine ich. Freund einer UKW-Abschaltung bin ich definitiv auch nicht, aber um DAB alt ist es nicht schade. Wenige Programme, schlechtere Empfänger. Und genutzt haben es auch wenige. Also quasi wie bei der Analogabschaltung beim terrestrischen Fernsehen. DVB-T brachte hier einen Zugewinn an terrestrischen Zuschauern. Die Umstellung auf DVB-T2HD sehe ich da als kritischer an als die Umstellung von DAB auf DAB+.
Holdudieladio

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Holdudieladio »

Yazoo hat geschrieben:
iro hat geschrieben: Das muss ich gleich nochmal wiederholen:
Japhi hat geschrieben: - Es gibt keinen Abschalttermin
KEINEN! Hast Du es verstanden? Es gibt keinen Abschalttermin!
Es waren nur von der Politik mal welche ins Spiel gebracht worden und die sind allesamt wieder verworfen worden.
Das einzige übriggebliebene Datum ist: ab 2028 gibt die KEF den ARD-Anstalten nur noch so viel Geld für die Übertragungskosten, wie es für DAB+ notwendig wäre.
Aber selbst dieses Datum steht unter dem Vorbehalt, daß bis (2019?) eine bestimmte Anzahl an Digitalradios im Markt ist.
Ja ja es gibt keinen, noch nicht, aber sei versichert sobald die Technik reif ist
Und dann ist es doch auch gerechtfertigt.
Und dann hast du wohl immer noch zehn Jahre Zeit, bis du dann ggf. mal ein paar Euros investieren müsstest. Und dann werden DAB+-Radios gewiss wesentlich preiswerter zu haben sein als heute. Dann wird es so ein Radio, das heute 60 Euro kostet, vielleicht für 20 geben. Und die wird wohl jeder noch übrig haben.
Chris_BLN

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Chris_BLN »

Japhi hat geschrieben: Dem Threadersteller ging es auch eher um die Einstellung von DAB, meine ich. Freund einer UKW-Abschaltung bin ich definitiv auch nicht, aber um DAB alt ist es nicht schade. Wenige Programme, schlechtere Empfänger. Und genutzt haben es auch wenige.
DAB alt hatte ursprünglich aber den Vorteil, mit MPEG 1 Layer 2 bei 192 kbps anständig zu klingen. Ok, das schafft man mit 144 kbps LC-AAC auch in etwa vergleichbar, aber was hat man daraus gemacht? Insofern fand ich "DAB ganz alt" wirklich einen interessanten Start, doch statt Ausbau kam dann der Rückschritt auf nur noch oft 128 kbps, was letztlich heute bei ca. 72 kbps DAB+ zu ähnlichem Desaster führt. In Summe für mich ein weitgehend unattraktives System, in manchen Regionen mehr (MDR-Gebiet), in anderen weniger (BR-Gebiet).

Und was die "schlechteren Empfänger" betrifft: geht es da um Empfangsleistung im Mobilbereich? Oder um Haptik / Wertigkeit? Nur so wegen z.B.

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Nur halt so... alles entwertete Geräte, die man noch mit UKW weiterlaufen lassen konnte bzw. kann. Aber dafür wurde sie wohl nur in den seltensten Fällen gekauft...
DX-Fritz

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von DX-Fritz »

Da gibt es nur eins:

Bei ebay.co.uk verscherbeln, solange Du dort noch ordentliche £ dafür bekommst.
Seltener Besucher

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Seltener Besucher »

Yazoo hat geschrieben: Da hat du Recht, noch nicht. Aber wie schon mal geschrieben, hat es mal einen Beschluss im Bundestag gegeben, den analogen Rundfunk (TV bis 2010 und Radio bis 2015) einzustellen. Beim TV ist es ja passiert, bein Rundfunk hat es nicht geklappt und ist auf 2025 (was auch nur noch 6 Jahre sind), verschoben worden.
Könntest Du eine Quelle nennen? Am besten ein Dokument aus dem Bundestag? Hörfunk und Fernsehen sind Ländersache und jedes Land verfährt anders. Einige User haben sehr viel Spaß daran absichtliche Falschinformation im Forum zu streuen.

[size=large]Sachsen[/size]
Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz - SächsPRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 69, 684) zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 334), in Kraft getreten am 09.05.2015 (Konsolidierte Fassung)

§ 4 Zuordnung technischer Übertragungskapazitäten

(6) Spätestens ab dem 1. Januar 2010 erfolgt die Übertragung von Rundfunkprogrammen und vergleichbaren Telemedien in Sachsen ausschließlich in digitaler Technik. In Abweichung von Satz 1 dürfen Hörfunkprogramme auf Ultrakurzwelle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 sowie Rundfunkprogramme und vergleichbare Telemedien in Kabelanlagen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 weiter in analoger Technik übertragen werden. Stellt ein Veranstalter seine Verbreitung auf ausschließlich digitale Technik um, so verliert er seinen Anspruch auf analoge Weiterverbreitung in Kabelanlagen nach § 38 Abs. 1 nicht, soweit diese zumindest auch in analoger Technik betrieben werden.
Quelle: https://www.slm-online.de/f-Download-d-file.html?id=165

[size=large]Sachsen-Anhalt[/size]

Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2013
§ 34 Digitalisierung der terrestrischen Übertragungskapazitäten
(1) Spätestens ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die terrestrische Übertragung von Rundfunkprogrammen und Telemedien in Sachsen-Anhalt ausschließlich in digitaler Technik.
§ 33 Abs. 2 findet Anwendung. Die analog-terrestrische Hörfunkverbreitung kann zugunsten der digital-terrestrischen Hörfunkverbreitung vor dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt eingestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  1. ausschließlich digital-terrestrische Nutzung der für Sachsen-Anhalt veranstalteten analog-terrestrischen öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme und der von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt zur landesweiten Verbreitung zugelassenen analog-terrestrischen privaten Hörfunkprogramme in Gebäuden (portable Indoorversorgung) in mindestens 90 v. H. der in Sachsen-Anhalt gelegenen Haushalte und
  2. im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde Abschluss einer Vereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern der in Nummer 1 bestimmten Programme, den privaten Rundfunkveranstaltern der in Nummer 1 bestimmten Programme und der Medienanstalt Sachsen-Anhalt über das Vorliegen der Voraussetzungen und über das Verfahren zur Umstellung von der analog-terrestrischen auf die digital-terrestrische Übertragungstechnik in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach Maßgabe von Absatz 2.
Die Fortführung der analog-terrestrischen Verbreitung von Rundfunk und Telemedien nach Maßgabe von Satz 3 kann vorübergehend in Teilgebieten aufrechterhalten werden.

(2) Der Vertrag nach Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 kann eine Regelung zur Nutzung der Übertragungskapazitäten enthalten. Die gesetzlichen Regelungen zur Zuordnung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten finden daneben Anwendung. Werden von ihnen Umstellungsmaßnahmen ergriffen, haben die Vertragsparteien die Öffentlichkeit rechtzeitig zu informieren. Darüber hinaus gibt die zuständige oberste Landesbehörde im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt, in welchem Gebiet, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Maßgaben die Umstellung auf die digitale Übertragungstechnik erfolgt. Die Frist zwischen der Bekanntmachung des Umstellungszeitpunktes auf die digitale Übertragungstechnik und der tatsächlichen Einstellung der analog-terrestrischen Verbreitung soll im Regelfall sechs Monate betragen. Die zuständige oberste Landesbehörde kann in Ausnahmefällen einen anderen Zeitraum festlegen.

(3) Bis zur Einstellung der analog-terrestrischen Rundfunkverbreitung zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt ist es im Rahmen der zugewiesenen Übertragungskapazitäten zulässig, Rundfunkprogramme und Telemedien gleichzeitig in analoger und in digitaler Übertragungstechnik terrestrisch zu verbreiten (Simulcast).

(4) Öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter sowie private Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien, die zum Umstellungszeitpunkt auf die digitale Übertragungstechnik im Verbreitungsgebiet im Sinne von Absatz 1 Satz 3 über eine in analoger Übertragungstechnik genutzte terrestrische Übertragungskapazität verfügen, sind bei der erstmaligen Zuordnung oder Zuweisung von digital zu nutzenden terrestrischen Übertragungskapazitäten vorrangig zu berücksichtigen. Die technischen Übertragungskapazitäten für diese vorrangig zu verbreitenden Rundfunkprogramme und Telemedien müssen im Verhältnis zu den übrigen terrestrischen digitalen Übertragungskapazitäten gleichwertig sein.

(5) Mit der Zuordnung der digital-terrestrischen Übertragungskapazitäten und der Beendigung eines etwaigen Simulcast nach Maßgabe von Absatz 3 gilt die Zuordnung der entsprechenden analog-terrestrischen Übertragungskapazitäten als widerrufen, ohne dass die Voraussetzungen für einen Widerruf nach § 33 Abs. 7 erfüllt sein müssen. Dies gilt auch für diejenigen freien terrestrischen Übertragungskapazitäten, die durch die technische Umstellung von analogem zu digitalem Betrieb entstehen und die für die digitale Verbreitung des bisher analog verbreiteten Rundfunkprogramms oder der bisher analog verbreiteten Telemedien technisch nicht notwendig sind. Die erneute Zuordnung frei gewordener analog-terrestrischer Übertragungskapazitäten an Dritte nach Absatz 6 ist nicht zulässig.

(6) Zuordnungen oder Zuweisungen von terrestrischen Übertragungskapazitäten dürfen die Entwicklung neuer digitaler Nutzungen nicht behindern. Analog-terrestrische Hörfunkübertragungskapazitäten dürfen nach Maßgabe von Satz 1 nur noch in folgenden Ausnahmefällen zugeordnet oder zugewiesen werden, wenn
  1. dies aufgrund überregionaler, regionaler oder lokaler Besonderheiten im Verbreitungsgebiet erforderlich ist, um eine ausreichende Angebots- und Meinungsvielfalt sicherzustellen, oder
  2. der Rundfunkveranstalter im selben Verbreitungsgebiet auch eine digitale terrestrische Verbreitung sicherstellt.

(7) Die Neuzuordnung oder Verlängerung von terrestrischen Übertragungskapazitäten zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern einerseits und der Medienanstalt Sachsen-Anhalt andererseits erfolgt auf der Grundlage nachgewiesenen Bedarfs.
(8) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter und die Medienanstalt Sachsen-Anhalt haben der zuständigen obersten Landesbehörde in einem gemeinsamen Bericht nach jeweils zwei Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2006, über den Sachstand der Umstellungsmaßnahmen zu berichten. Die zuständige oberste Landesbehörde leitet den Bericht zur Unterrichtung an den Landtag weiter.
Quelle: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.d ... e&aiz=true

[size=large]Bayern:[/size]
Viele Zulassungen laufen aus am: 15. April 2025

[size=large]Deutschland[/size]

Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten (APRIL 2018)
Ganz erhebliche Einsparungen wird Deutschlandradio schließlich beim Umstieg von UKW auf DAB+ erzielen können. Die Konzentration der linearen Programmverbreitung auf DAB+ und Internet könnte ab 2025 zu einer Abschaltung der UKW-Verbreitung führen und Einsparungen in Höhe von rund 10 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Es sind bereits zahlreiche vorbereitende Schritte erfolgt, etwa die Einrichtung eines Digitalradio-Boards beim BMVI, der ARD-Beschluss zu DAB+ und das gemeinsame Ermitteln von belastbaren Zahlen zur (steigenden) Reichweite von DAB+ durch alle Marktteilnehmer. Ist die technische Umsetzung auf gutem Weg, so sind es unserer Bewertung nach nun politische Entscheidungen, die eine zeitnahe Migration von UKW zu DAB+ ermöglichen.
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Ausfertigungsdatum: 22.06.2004
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 25.7.2014 I 1266
§ 63 Widerruf der Frequenzzuteilung, Verzicht
(4) Frequenzzuteilungen für den analogen Hörfunk auf Ultrakurzwelle, die zum 31. Dezember 2015 befristet sind, sollen entsprechend § 57 Absatz 1 Satz 8 von der Bundesnetzagentur bis zum Ende der Zuweisung von Übertragungskapazitäten nach Landesrecht, längstens jedoch um zehn Jahre verlängert werden, sofern der Inhalteanbieter dem zustimmt. Nicht zu diesem Zeitpunkt befristete Zuteilungen sollen widerrufen werden, wenn ein nach § 57 Absatz 1 Satz 8 vom Inhalteanbieter ausgewählter Sendernetzbetreiber auf Antrag die Zuteilung an ihn verlangen kann. Für die Widerrufsentscheidung gilt § 63 Absatz 1 Satz 4 entsprechend. Für das Wirksamwerden des Widerrufs ist eine angemessene Frist von mindestens drei Monaten, frühestens jedoch der 31. Dezember 2015 vorzusehen.
Mehr steht da bis jetzt nicht drin.

Es gibt Bundesländer, die UKW-Frequenzen noch bis 2028 zuweisen:

3. Verlängerung der Zulassung eines lokalen Hörfunkprogramms im Verbreitungsgebiet Kreis Soest
Die der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Soest e.V. mit Bescheid vom 19.06.1990 für die Dauer von acht Jahren erteilte und zuletzt mit Bescheid vom 21.06.2013 um fünf Jahre verlängerte Zulassung zur terrestrischen Verbreitung eines lokalen Hörfunkprogramms mit einer Mindestprogrammdauer von fünf Stunden im Verbreitungsgebiet Kreis Soest wird antragsgemäß um weitere zehn Jahre gem. § 70 LMG NRW i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 LMG NRW verlängert.
Die Verlängerung erfolgt auf der Grundlage des eingereichten Programmschemas sowie des eingereichten Wirtschafts- und Stellenplans.
Die Verlängerung der Zulassung wird mit der Maßgabe erteilt, dass neben den Informationspflichten nach § 69 LMG NRW der LfM gem. § 70 LMG NRW i. V. m. § 9 Abs. 4 LMG NRW Veränderungen der Etatansätze für feste und freie Mitarbeit, soweit sie den Abbau von mehr als einer redaktionellen Stelle sowie eine Reduzierung der Mittel für freie Mitarbeit um mehr als 20 % betreffen, vor ihrem Vollzug schriftlich anzuzeigen sind.
Zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogramms werden der Veranstaltergemeinschaft die im Verbreitungsgebiet Kreis Soest gegenwärtig zur Verfügung stehen den Frequenzen Möhnesee 100,9 MHz, Lippstadt 103,6 MHz, Wickede 107,3 MHz und Belecke 107,7 MHz für den Verlängerungszeitraum zugewiesen.
https://www.medienanstalt-nrw.de/filead ... _34_MK.pdf
Cha

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Cha »

Chris_BLN hat geschrieben: DAB alt hatte ursprünglich aber den Vorteil, mit MPEG 1 Layer 2 bei 192 kbps anständig zu klingen. Ok, das schafft man mit 144 kbps LC-AAC auch in etwa vergleichbar, aber was hat man daraus gemacht? Insofern fand ich "DAB ganz alt" wirklich einen interessanten Start, doch statt Ausbau kam dann der Rückschritt auf nur noch oft 128 kbps, was letztlich heute bei ca. 72 kbps DAB+ zu ähnlichem Desaster führt. In Summe für mich ein weitgehend unattraktives System, in manchen Regionen mehr (MDR-Gebiet), in anderen weniger (BR-Gebiet).
Nun, in Bremen hat man die Tage einen Privatmux gestartet, wo alle Programme mit 144 kBit/s LC-AAC übertragen werden. Es geht schon, wenn man will.

http://radio-frequency.org/net.php?r=d& ... Bremen+K7D
_Yoshi_

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von _Yoshi_ »

Bei dem alten DAB hat man fast keine Werbung gemacht.
Das war auch einer der gründe warum es erfolglos blieb.

Bei DAB+ hat man nun alles richtig gemacht!
Ordentlich die Werbetrommel gerührt und den Bundesmux beworben.
Dabei haben Berlin und Bayern eine Vorreiterrolle gespielt und halten dem entsprechend genug Programme in den Muxen vor.
Chris_BLN

Re: Digitaler Rundfunk eine Goldgrube für Betreiber und Hersteller !

Beitrag von Chris_BLN »

Cha hat geschrieben:Nun, in Bremen hat man die Tage einen Privatmux gestartet, wo alle Programme mit 144 kBit/s LC-AAC übertragen werden. Es geht schon, wenn man will.
...und wenn man kann mangels ausreichend vieler Programme, um den Mux mit magerbitraten füllen zu müssen/können.

Sehr schön, wusste ich noch gar nicht. Da wären die Zuführungen interessant, ob die 144 LC auch wirklich ausgereizt werden.

Nun das bitte noch bei der ARD in allen Anstalten bei allen Wellen und dann...
Antworten