Selbst wenn nicht, stellt sich die Frage, ob es das MB-Originalkonzept hergibt, dass 50% des Multiplexes oder mehr ausschließlich Programmen von Absolut Radio vorbehalten sind. Oder falls Absolut Radio den Zuschlag erhielte, ob dort Platz für Drittanbieter vorgesehen ist, die ja in dem Antenne Deutschland-Konzept auch keine unerhebliche Rolle spielen.
Davon ausgehend, dass das VG Leipzig in dem Fall noch nicht die letzte Instanz in dem Verfahren ist, kann man aber auch noch nicht definitiv sagen, ob die Rechtsauffassung, dass sich im Verständigungsverfahren wirklich *alle* Bewerber einigen müssen, die richtige ist. Wir können hier das Urteil des OVG Bautzen oder des BVG nicht vorweg nehmen, selbst wenn es eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass die das auch so sehen werden.
Gibt es denn aus der Vergangenheit Referenzfälle für Verständigungsverfahren (UKW, DVB-T, etc...)? Wenn ja: wie wurde es denn da gehandhabt, haben sich da wirklich immer alle Anbieter geeinigt?