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Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: So 10. Feb 2019, 14:42
von Marc!?
Die Ansichten über den digitalen Rundfunk sind nicht wirklich grundlegend verschieden. Was man öffentlich von sich gibt, ist ja nicht immer 1:1 identisch zu der internen Position. Es gibt aber Fakten:

1.) UKW bietet ein quasi Monopol, zumindest abseits von Berlin und mit Abstrichen Hamburg
2.) In Bundesländen mit nur einer High Power Kette, wie Hessen, gibt es das Problem, dass diese sehr teuer im Unterhalt geworden ist. Deshalb ist FFH auch so DAB affin.
3.) In RLP und dem Saarland ist der UKW Platzhirsch bereits über DAB aktiv ohne Mitbewerber aus dem Land..

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Mo 11. Feb 2019, 11:04
von Habakukk
Hier nochmal schön zusammengefasst von der radioWOCHE:
http://www.radiowoche.de/nrw-medienvers ... b-konzept/

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Di 12. Feb 2019, 08:43
von Habakukk
So macht man sich auch keine Freunde. Laut dehnmedia hat Mehr!Radio eine "Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der NRW-Staatskanzlei" wegen "Untätigkeit der [...] LfM" eingelegt:
http://www.dehnmedia.de/?page=update#190212a

Die LfM scheint die Einführung von SmallScale-Multiplexen über das jetzt beschlossene Konzept (6 Regionalmultiplexe) hinaus ja ohnehin abzulehnen.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Di 12. Feb 2019, 11:09
von zerobase now
'Als wenn das was bringen würde. An sich kann ich die sogar verstehen, aber bis das Gericht darüber entschieden hat das dauert und dauert. Vermutlich nicht mehr 2019 und die Winkeladvocaten der LfM werden sich sicherlich ne passende Begründung einfallen lassen, warum die Beschwerde unberechtigt ist.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Di 12. Feb 2019, 18:59
von SeltenerBesucher
Bei dieser Art der Auseinandersetzung fragt man sich nicht was das bringt, sondern welchen Rechtsweg habe ich noch nicht ausgeschöpft. Der Streit wird sehr interessant, denn kann die Staatskanzlei NRW Druck auf die LfM NRW ausüben? Wenn ja, wo bleibt die Staatsferne der Medienaufsicht?

Man sollte sich in NRW sowieso fragen, ob die Medienaufsicht staatsfern organisiert ist? Warum bestellt in NRW die Staatskanzlei die Frequenzen bei der Bundesnetzagentur und in Berlin die MABB in Eigenregie? Somit ist die LfM NRW eine untergeordnete Behörde der übergeordnete Behörde Staatskanzlei NRW. So ist es auch tatsächlich. Ich denke Mehr!Radio greift die Institutionen an der richtigen Stelle an. Die Staatskanzlei NRW schiebt die Schuld der LfM NRW zu, dass keine Frequenzen geordert wurden und die LfM NRW sagt, dass sie keine Frequenzen besitzt, also kann sie keine vergeben. Sie könnte Frequenzen vergeben, wenn sie diese bestellt hätte.

Meistens hilft das Gesetz weiter, hier einige Auszüge:

§ 11 Zuordnungsverfahren
(6) Die dem Land voraussichtlich zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten können auf Antrag unter der aufschiebenden Bedingung zugeordnet werden, dass diese innerhalb von 30 Monaten dem Land tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Ist es erfolgt? Ich weiß nichts davon.

§ 10b Pilotversuche zur Einführung und Weiterentwicklung digitaler terrestrischer Übertragungstechniken
(1) Zum Zwecke der Einführung und Weiterentwicklung digitaler terrestrischer Übertragungstechniken ist die Durchführung von befristeten Pilotversuchen zulässig. Die Befristung soll drei Jahre in der Regel nicht überschreiten. Diese Pilotversuche dienen der Vorbereitung von Entscheidungen über die künftige Nutzung digitaler terrestrischer Übertragungstechniken.

(2) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident gibt die für den Versuchszweck zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten bekannt und wirkt darauf hin, dass sich die Beteiligten über eine sachgerechte Zuordnung einigen. Kommt eine Einigung zustande, ordnet die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Übertragungskapazitäten zu und unterrichtet den im Landtag zuständigen Ausschuss entsprechend.
Damit kann nur die technische Erprobung gemeint sein und nicht die Inhaltliche. Es stellt sich die Frage, warum der Ministerpräsident die Frequenzen für Pilotversuche zur Verfügung stellt und welche Kriterien gelten, um einen Versuch als Erfolgreich anzusehen.

Warum muss dieser Versuch in Düsseldorf stattfinden und nicht in Minden oder Euskirchen?

Außerdem muss Mehr!Radio etwas tun, denn dem § 8 Zulassungsbescheid des LMG ist zu entnehmen:
(3) Die LfM widerruft die Zulassung, wenn der Veranstalter nicht binnen drei Jahren nach Erteilung von ihr Gebrauch macht.
Bald ist das erste Jahr um. Hat der Veranstalter von der Zulassung gebraucht gemacht?
Ich denke das wird er auch nie tun. Vielleicht täusche ich mich.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Mi 13. Feb 2019, 11:21
von Habakukk
Hier auch nochmal ein Artikel von Teltarif zur MEHR! Radio:
https://www.teltarif.de/digitalradio-da ... 75620.html

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Mi 13. Feb 2019, 13:35
von zerobase now
Ja, das ist nochmal verständlich zusammengefasst. Die Frage ist hier schon spannend wie das Gericht entscheidet. Vor allem weil es ja um eine Grundsatzentscheidung geht, auf die sich dann auch andere Anbieter berufen könnten. Fraglich ist nur, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Wie schon geschrieben, bin ich mir nicht sicher, ob es da in diesem Jahr noch zu einer Entscheidung kommt, bei dem Tempo die deutsche Gericht derzeit an den Tag legen (s. BM 2).

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Mi 13. Feb 2019, 15:01
von iro
zerobase now hat geschrieben: Mi 13. Feb 2019, 13:35bin ich mir nicht sicher, ob es da in diesem Jahr noch zu einer Entscheidung kommt, bei dem Tempo die deutsche Gericht derzeit an den Tag legen (s. BM 2).
Eher nicht. Durchschnittliche Verfahrendauer 2017 in NRW: 17,4 Monate. Das ist etwas schneller als in Sucksen.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Mi 13. Feb 2019, 22:32
von RF_NWD
Für die morgen anstehende gemeinsame Sitzung des Haupt und des Kulrur-und Medienauschusses liegen zwei Änderungsanträge für die Neufassung des Landesmediengesetzes vor

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 17-645.pdf


Von den Fraktionen der CDU und FDP:


Artikel 3, Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten berücksichtigt die LFM im Rahmen ihrer Vorrangentscheidung neben den Maßgaben des Absatzes 2 Satz 4 auch den jeweiligen Beitrag des Angebots
1. zu Versorgung mit lokalen,regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten und
2. zu einer landesweit möglichen flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten.

Begründung:
Mit der Neufassuung des §14 Absatz 5 wird die Bedeutung der beiden in den Nummern 1 und 2 genannten neuen Kriterien
( Beitrag des jeweiligen Programms zur Versorgung mit lokalen,regionalen und landesweiten Inhalten und zur möglichst flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten ) klargestellt sowie deutlich gemacht, dass alle vier Kriterien gleichwertig im Rahmen der Vorrangentscheidung durch die LFM zu berücksichtigen sind.

Von Seiten der SPD Fraktion:

5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten sind im Rahmen der Vorrangentscheidung insbesondere folgende Gewsichtspunkte zu berücksichtigen. folgende neue Ziffer 2 neu eingefügt
2. Die Verbreitung der Hörfunkprogramme, die eine binnenplurale Kontrolle wie das Zwei-Säulen Modell aufweisen.

Die bisherige Nummerierung 1 ( eine flächendeckende Verbreitung) erhält die Nummer 3. Die bisherige Nummerierung 2
( Anteile lokaler,regionaler oder landesweiter journalistischer Inhalte die Nummer 1.
Artikel 3,Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten berücksichtigt die LFM im Rahmen ihrer Vorrangentscheidung neben den Maßgaben des Absatzes 2 Satz 4 auch den jeweiligen Beitrag des Angebots
1. zu Versorgung mit lokalen,regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten und
2.zu einer landesweit möglichen flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten.

Begründung: ( zusammengefasst:) Sicherung der Vielfalt der lokalen Berichterstattung: Durch die Schließung und Kürzungen von Lokalredaktionen kommt dem Radio eine besondere Bedeutung zu.


Auf Grund der eindeutigen Mehrheitsverhältnisse wird der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP
wohl angenommen werden. Es wirkt auf mich als ein Versuch, der LFM klarere Regeln vorzugeben für die Lizenzerteilung. Mag mich dabei aber täuschen. Interpetation von Gesetzestexten und Gesetzentwürfen ist für Leute ohne juristische Vorbildung , wie mich, immer eine Stolperfalle.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 00:29
von SeltenerBesucher
§ 14 Grundsätze

ALT:
(5) Bei der Nutzung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten in dem nach § 54 festgelegten Verbreitungsgebiet haben lokale Hörfunkprogramme Vorrang.
ENTWURF:
„(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten sind im Rahmen der Vorrangentscheidung insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
1. eine flächendeckende landesweite Verbreitung,
2. Anteile lokaler, regionaler oder landesweiter journalistischer Inhalte.“
Kann das jemand für mich übersetzen? Wenn sich ein Lokalradio für regionale digitale terrestrische Übertragungskapazitäten bewirbt, wird die Bewerbung geringer gewichtet, weil es sich nicht um landesweite Verbreitung bewirbt? Wenn ein Lokalradio keine landesweiten journalistischen Inhalte anbietet, wird die Bewerbung auch schlechter gewichtet. Wie soll man das verstehen? Somit zwingt der Gesetzgeber den Veranstalter sich eines Dienstleisters (Rahmenprogramm) zu bedienen, denn ein Lokalradio kann nicht landesweite Inhalte selbst eruieren.

Heißt es etwa, wenn sich ein Regionalradio-Veranstalter für alle regionalen Verbreitungsgebiete bewirbt, soll dieser bevorzugt werden? Ist es nicht ein Gesetz, dass für einen bestimmten Anbieter geschrieben wurde?

Ist es nicht ein Eingriff in die Pressefreiheit? Die Pressefreit erlaubt doch den Anbietern die Themen selbst auszuwählen, der nordrhein-westfälischer Gesetzgeber zwingt die Landesmedienanstalt eine Gewichtung vorzunehmen, welche journalistischen Inhalte im Programm vorgefunden werden müssen, um eine Zulassung zu bevorzugen.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 08:33
von zerobase now
SeltenerBesucher hat geschrieben: Do 14. Feb 2019, 00:29
Wenn ein Lokalradio keine landesweiten journalistischen Inhalte anbietet, wird die Bewerbung auch schlechter gewichtet. Wie soll man das verstehen? Somit zwingt der Gesetzgeber den Veranstalter sich eines Dienstleisters (Rahmenprogramm) zu bedienen, denn ein Lokalradio kann nicht landesweite Inhalte selbst eruieren.
Sehe ich nicht so. Du überliest das Wort ODER. Ist also nicht zwingend. Außerdem haben die Lokalradios doch alle ein Rahmenprogramm von Radio NRW. Man bietet ja auch landesweite Inhalte an z.B. die Nachrichten, die nicht lokalen Sendestrecken oder auch die Gewinnspiele. Somit kann man dies sicherlich erfüllen.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 09:24
von RF_NWD
SeltenerBesucher hat geschrieben: Do 14. Feb 2019, 00:29 § 14 Grundsätze

ALT:
(5) Bei der Nutzung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten in dem nach § 54 festgelegten Verbreitungsgebiet haben lokale Hörfunkprogramme Vorrang.
ENTWURF:
„(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten sind im Rahmen der Vorrangentscheidung insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
1. eine flächendeckende landesweite Verbreitung,
2. Anteile lokaler, regionaler oder landesweiter journalistischer Inhalte.“
Welche Folgen hätte es jetzt konkret, wenn der Entwurf mit dem Änderungsantrag der CDU/FDP Fraktion so lauten würde :

„(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten berücksichtigt die LFM im Rahmen ihrer Vorrangentscheidung neben den Maßgaben des Absatzes 2 Satz 4 auch den jeweiligen Beitrag des Angebots
1. Zur Versorgung mit lokalen,regionalen oder landesweiten Inhalten und
2. Zu einer landesweit möglichst flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten.


Ergänzung: Inhalte von Absatz 4 ( unverändert aus dem alten Gesetz )

(4) Die LfM beurteilt Bestehen und Umfang von Anbietervielfalt nach folgenden Gesichtspunkten:
1. Beitrag des Antragstellenden zur publizistischen Vielfalt und zur Angebotsvielfalt,
2. Einrichtung eines Programmbeirats und sein Einfluss auf die Programmgestaltung,
3. Einfluss der redaktionell Beschäftigten oder von ihnen gewählter Vertreterinnen und Vertreter auf die Programmgestaltung und Programmverantwortung,
4. Anteil von ausgestrahlten Beiträgen, die von unabhängigen Produzenten zugeliefert werden, an der Sendezeit eines Programms.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 10:00
von SeltenerBesucher
Egal wie man dreht und wendet und es formuliert. Im Absatz 5 geht es um regionale Angebote, die in einem der 6 Allotments ausgestrahlt werden könnten. Warum schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein Programmveranstalter bevorzugt werden soll, der ein landesweites Programm in allen 6 Allotments ausstrahlen lässt? Warum werden Anbieter nicht bevorzugt, die nur in einem Allotment senden wollen? Dadurch würde doch das Angebot steigen. Es werden doch nicht mehr Programme, wenn alle landesweiten Programme die regionalen Multiplexe besetzen, um die Werbung für einzelnen Regionen auseinander schalten zu können. Nehmen wir mal an, dass alle technischen Dienstleister wie ams, MMS, Pressefunk, Westfunk usw. in allen regionalen Multiplexen zwei ihrer Programme einbringen und dort jeweils ein bis zwei Lokalradios hineinkommen, dann sind die Multiplexe voll. Die LfM kann nichts machen, denn der Gesetzgeber schreibt vor, soweit ein Regionalprogrammanbieter im regionalen Multiplex landesweit senden will, muss dieser bevorzugt werden. Sinnvoller wäre die Multiplexe nur für regionale Anbieter freizuhalten.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Do 14. Feb 2019, 10:11
von SeltenerBesucher
zerobase now hat geschrieben: Do 14. Feb 2019, 08:33 Sehe ich nicht so. Du überliest das Wort ODER. Ist also nicht zwingend. Außerdem haben die Lokalradios doch alle ein Rahmenprogramm von Radio NRW. Man bietet ja auch landesweite Inhalte an z.B. die Nachrichten, die nicht lokalen Sendestrecken oder auch die Gewinnspiele. Somit kann man dies sicherlich erfüllen.
Und wer sagt, dass die Lokalradios in die regionalen Multiplexe hineinkommen sollen? Du steckst noch viel zu sehr in dem alten System, dass so in die digitale Zukunft nicht überführt wird. Oder kennst Du jemanden der es will? Ja, Du hast Recht, der Verband Lokaler Rundfunk kämpft dafür. Die Lokalradios werden anders erledigt werden. Man kann davon ausgehen, dass nach dem die neue Rundfunkordnung hergestellt wird, nicht wenige Mitarbeiter der NRW-Lokalradios zu den neuen Angeboten wechseln werden. Wir werden staunen, wenn Ende 2019/Anfang 2020 bekannt sein wird wer welche Kapazitäten nutzen kann und mit welchen Programmen.

Re: DAB(+) in NRW

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 21:42
von RF_NWD
Die Ausschüsse haben den Änderungsantrag der CDU/FDP mit den Stimmen von CDU , FDP und Grünen am 14.02. angenommen.. Die SPD hat sich enthalten.
Im Ausschussprotokoll sind die Änderungen des Ausschusses dem Entwurf der Landesregierung gegenübergestellt.
Die Änderungen des § 14 Absatz 2 und 5 sind auf den Seiten 8und 9.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 7-5117.pdf

Das Plenum des Landtags berät das Gesetz am DO 21.02. in Zweiter Lesung . ( Bedeutet in der Regel mit Abstimmung)