Für die morgen anstehende gemeinsame Sitzung des Haupt und des Kulrur-und Medienauschusses liegen zwei Änderungsanträge für die Neufassung des Landesmediengesetzes vor
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 17-645.pdf
Von den Fraktionen der CDU und FDP:
Artikel 3, Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten berücksichtigt die LFM im Rahmen ihrer Vorrangentscheidung neben den Maßgaben des Absatzes 2 Satz 4 auch den jeweiligen Beitrag des Angebots
1. zu Versorgung mit lokalen,regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten und
2. zu einer landesweit möglichen flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten.
Begründung:
Mit der Neufassuung des §14 Absatz 5 wird die Bedeutung der beiden in den Nummern 1 und 2 genannten neuen Kriterien
( Beitrag des jeweiligen Programms zur Versorgung mit lokalen,regionalen und landesweiten Inhalten und zur möglichst flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten ) klargestellt sowie deutlich gemacht, dass alle vier Kriterien gleichwertig im Rahmen der Vorrangentscheidung durch die LFM zu berücksichtigen sind.
Von Seiten der SPD Fraktion:
5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten sind im Rahmen der Vorrangentscheidung insbesondere folgende Gewsichtspunkte zu berücksichtigen. folgende neue Ziffer 2 neu eingefügt
2. Die Verbreitung der Hörfunkprogramme, die eine binnenplurale Kontrolle wie das Zwei-Säulen Modell aufweisen.
Die bisherige Nummerierung 1 ( eine flächendeckende Verbreitung) erhält die Nummer 3. Die bisherige Nummerierung 2
( Anteile lokaler,regionaler oder landesweiter journalistischer Inhalte die Nummer 1.
Artikel 3,Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten berücksichtigt die LFM im Rahmen ihrer Vorrangentscheidung neben den Maßgaben des Absatzes 2 Satz 4 auch den jeweiligen Beitrag des Angebots
1. zu Versorgung mit lokalen,regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten und
2.zu einer landesweit möglichen flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten.
Begründung: ( zusammengefasst:) Sicherung der Vielfalt der lokalen Berichterstattung: Durch die Schließung und Kürzungen von Lokalredaktionen kommt dem Radio eine besondere Bedeutung zu.
Auf Grund der eindeutigen Mehrheitsverhältnisse wird der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP
wohl angenommen werden. Es wirkt auf mich als ein Versuch, der LFM klarere Regeln vorzugeben für die Lizenzerteilung. Mag mich dabei aber täuschen. Interpetation von Gesetzestexten und Gesetzentwürfen ist für Leute ohne juristische Vorbildung , wie mich, immer eine Stolperfalle.