Re: DAB(+) in NRW
Verfasst: Mi 23. Jan 2019, 01:19
Wann kommen denn eigentlich die geplanten Leistungserhöhungen und Neuaufschaltungen im 11D?
Frühstens im Dezember 2019, eher zum 1.1.2020. Das ganze Pilotprojekt muß abgewickelt werden. Warten wir doch mal ab, welche Kanäle für den WDR und die LfM NRW mit welcher Leistung bereitgestellt werden. Das sollte bis Mai über die Bühne gehen.
undVoraussichtlich noch in diesem Jahr plant die Landesanstalt für Medien (LfM) die Ausschreibung von einem landesweiten und voraussichtlich auch sechs regionalen Bedeckungen (Kacheln). In der März-Sitzung soll die Antragstellung für die Bedeckungen zur Beschlussfassung eingebracht werden.
Es geht tatsächlich vorwärts in NRW. Nicht zu fassen!"Wir haben nach einstimmiger Entscheidung unserer Gesellschafter einen Bedarf für DAB+ Programme angemeldet", bestätigt radio-NRW-Programmchef Thomas Rump im Interview mit dem Branchendienst "Radioszene". "Als Rahmenprogrammanbieter und Dienstleister für 45 Lokalstationen wäre es fahrlässig, diesen Verbreitungsweg zu ignorieren, egal welche Chancen ihm der ein oder andere einräumt. Für uns ist aber auch klar, dass wir nicht einfach mit digital gespiegelten terrestrischen Programmen neue Nutzer gewinnen werden. Genau so klar ist, dass vor einer Umsetzung die Sicherung einer Finanzierung stehen muss."
Gemach, gemach. Bisher ist ja außer Absichtserklärungen noch gar nichts passiert.
Vielleicht ist Dir entgangen, dass die Lizenzen der Lokalradios Vereine besitzen, die Mittellos sind. Es haben in NRW fünf Veranstaltergemeinschaften ihr Interesse bekundet. Ob ihre Betriebsgesellschaften bereit sind das Geld vorzustrecken ist ungewiss. Dabei sind:zerobase now hat geschrieben: ↑Mi 6. Feb 2019, 13:02 Seltsam, jahrelang wollte die Lokalradios von DAB nix wissen und jetzt wäre es "fahrlässig diesen Verbreitungsweg zu ignorieren". Hört, hört.Gemach, gemach. Bisher ist ja außer Absichtserklärungen noch gar nichts passiert.
Die vorgesehene Vorrangregelung in § 14 Abs. 5 LMG-E ist verfehlt. Sie verkennt die Besonderheiten des in NRW bestehenden Zwei-Säulen-Modells und des Lokalfunks. Dieser ist nach § 53 Abs. 1 S. 1 LMG dem Gemeinwohl verpflichtetet. Mit der bestehenden Regelung haben lokale Hörfunkprogramme bei der Vergabe digital terrestrischer Übertragungskapazitäten Vorrang. Demgegenüber streicht die neue Regelung die lokalen Hörfunkprogramme aus der Zuweisungsregelung heraus. Vorrang sollen Anbieter mit flächendeckender landesweiter Verbreitung genießen. Damit wird die Regelung in ihr Gegenteil verkehrt. Nachrangig ist der Anteil lokaler, regionaler oder landesweiter journalistischer Inhalte zu berücksichtigen. Auch hier spielt der lokale Hörfunk keine Rolle mehr. Nach dem gleichen Muster missachtet § 54 LMG-E die Besonderheiten und die Wichtigkeit des lokalen Hörfunks. § 54 LMG enthält Regelungen zum Verbreitungsgebiet des lokalen Hörfunks. Mit der Gesetzesänderung wird der lokale Hörfunk auf die analog terrestrischen Verbreitungswege zurückgedrängt. Darüber kann auch nicht § 54 Abs. 4 LMGE hinwegtäuschen, in dem es heißt, dass eine digital terrestrische Verbreitung über die nach Abs. 1 festgelegten Verbreitungsgebiete hinaus nicht ausgeschlossen ist.
Nein, sie haben keine Möglichkeit das zu tun. Schon mal ins LMG geschaut? Die Veranstalter eines jeden Lokalradios sind Veranstaltergemeinschaften. Sie haben keinen Anspruch auf ein weiteres Programm.
Weder die Veranstaltergemeinschaften noch ihre Betriebsgesellschaften dürfen sich an einem weiteren Programm beteiligen. Radio NRW ist also eine Notlösung. Alle Verleger beteiligen sich an allen Programmen und ihr Anteil bleibt klein.§ 33a Veranstaltung von und Beteiligung an Rundfunkprogrammen durch Presseunternehmen
(1) Unternehmen, die im Zeitungs- oder Zeitschriftenmarkt in einem Verbreitungsgebiet oder einem abgrenzbaren Teil des Verbreitungsgebietes eine marktbeherrschende Stellung entsprechend § 19 GWB innehaben, sowie mit diesen Unternehmen verbundene Unternehmen im Sinne des § 17 Aktiengesetz, dürfen
1. selbst keinen Rundfunk in diesem Verbreitungsgebiet veranstalten und sich an einem Unternehmen, das in diesem Verbreitungsgebiet Rundfunk veranstaltet, höchstens mit bis zu 25 vom Hundert der Kapital- oder Stimmrechtsanteile beteiligen
Wo sollen sie auch her kommen. Aus Bundesländern, in denen sinnvolle Vielfalt eh nicht entstehen kann? Bringt ja nix, mit einem Angebot wie FFN oder Radio Herne nach Bayern zu expandierenSeltenerBesucher hat geschrieben: ↑Do 7. Feb 2019, 10:00 Die Situation ist nur anders in Berlin und Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Wenn man sich das genauer anschaut, kommen dort 2-3 Programme von außerhalb dazu.