DAB(+) in NRW

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Sarstedter
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Sarstedter »

Nicoco hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 17:20 Natürlich nicht, bisher sind die Kapazitäten ja nicht mal vergeben worden.
Da musst du hier wohl etwas missverstanden haben.
Alles klar danke für die Info. Warum gibt es eigentlich so wenige Wochen vor dem Start der anderen Gebiete noch gar keine Informationen über die dann verfügbaren Programme? Also jetzt mal abgesehen von den "Lokalen" Programmen.
Nicoco
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Nicoco »

Weil MB das selber noch nicht genau weiß, wer alles wirklich pünktlich mit an Bord ist.
Das Ganze ist mit einer ziemlich heißen Nadel gestrickt, auf Grund mehrerer Umstände (Engpässe bei der Technik, Terminabstimmungen zw. mehreren Parteien, Förderbescheide der LfM, usw.)
Zum Start am 18.12. wird nicht viel mehr als die Lokalsender dabei sein, einige Nachzügler folgen erst im neuen Jahr.
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Harald Z
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Harald Z »

Hagen 2 Eilpe - Neueintrag 84,9 m 0° 17,71 für DAB 11B RuhrOst&Südwestf - 5 kW https://www.bundesnetzagentur.de/emf-ka ... fid=536323
Harald Z
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Harald Z »

Wesel-Büderich 1 - Neueintrag 301,1 m 17,71 für DAB 8C RuhrWest&Niedrhn - 5 kW https://www.bundesnetzagentur.de/emf-ka ... ?fid=25772

Meschede 1 FMT Stimmstamm - Neueintrag 131 m 12.53 für DAB 11B RuhrOst&Südwestf - 2,5 kW
und Neueintrag 131 m 17,72 für DAB 5C DR Deutschland - 5 kW https://www.bundesnetzagentur.de/emf-ka ... fid=547141
Nicoco
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Nicoco »

Scheinbar konnten sich WDR und MB irgendwie auf den Einsatz einer provisorischen Weiche einigen, damit dürfte Meschede 11B zum Start dabei sein und in Kürze auch den 5C verbreiten.
Es ist dennoch unfassbar was für ein Geschiss der Laden um solch banale Dinge macht. :kopf:
Sollen sie doch froh sein, dass jemand ihre Antennenanlage mitbenutzen möchte, was Einnahmen generiert. Als ÖR hat man es aber scheinbar nicht nötig und kann es sich erlauben nur Steine in den Weg zu werfen... :rolleyes:
Meschede
Montag, 01. 12.2025, 12:00 – 15:00 Uhr für ca. 10 Minuten und Dienstag, 02. 12. 2025 09:00 – 11:00 Uhr für ca. 30 Minuten.
Abschaltung wegen Inbetriebnahme des WDR-Senders auf die provisorische Weiche der Media Broadcast.
Betroffen: 11D
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr ... n-102.html
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SeltenerBesucher
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

Da muß man sich schon schämen, wenn man seine Anlagen nicht so betreibt wie die Deutsche Bahn. Es kommt alle paar Wochen vor, dass ein Zug auf Weiche entgleist. Sagt die Meldung etwa etwas darüber aus, ob die nicht provisorischen Weichen lieferbar sind?
Nicoco
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Nicoco »

Zeigen die von MB eingesetzten Weichen eine höhere Fehleranfälligkeit als die vom WDR auserwählten Weichen?
Du tust ja gerade so, als ob bei MB niederländische BP-Zustände herrschen.
Man kann über den Laden viel schimpfen, aber da gibts wenig zu kritisieren.
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SeltenerBesucher
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

Nicoco hat geschrieben: Mo 1. Dez 2025, 13:11 Zeigen die von MB eingesetzten Weichen eine höhere Fehleranfälligkeit als die vom WDR auserwählten Weichen?
Du tust ja gerade so, als ob bei MB niederländische BP-Zustände herrschen.
Man kann über den Laden viel schimpfen, aber da gibts wenig zu kritisieren.
Nee, nur die von der Deutschen Bahn. :cheers:
Nordi207
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Nordi207 »

War es nicht auch dieser WDR, der damals nicht ertragen konnte, dass ein privatwirtschaftlicher Musiksender auf einem Tonunterträger eines ÖR-Transponders senden wollte?
SeltenerBesucher
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

Nordi207 hat geschrieben: Mo 1. Dez 2025, 13:39 War es nicht auch dieser WDR, der damals nicht ertragen konnte, dass ein privatwirtschaftlicher Musiksender auf einem Tonunterträger eines ÖR-Transponders senden wollte?
Ich verstehe die Kritik nicht. Wende Dich bitte an einen Politiker deiner Wahl und frage nach, warum das so im Gesetz festgehalten wurde.


Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR - Gesetz)
§ 44b Kommerzielle Tätigkeiten

(1) Der WDR ist berechtigt, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben. Kommerzielle Tätigkeiten sind Betätigungen, bei denen Leistungen auch für Dritte im Wettbewerb angeboten werden, insbesondere Werbung und Sponsoring, Verwertungsaktivitäten, Merchandising, Produktion für Dritte und die Vermietung von Senderstandorten an Dritte. Diese Tätigkeiten dürfen nur unter Marktbedingungen erbracht werden. Die kommerziellen Tätigkeiten sind durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Bei geringer Marktrelevanz kann eine kommerzielle Tätigkeit durch den WDR selbst erbracht werden; in diesem Fall ist eine getrennte Buchführung vorzusehen. Der WDR hat sich bei den Beziehungen zu seinen kommerziell tätigen Tochterunternehmen marktkonform zu verhalten und die entsprechenden Bedingungen, wie bei einer kommerziellen Tätigkeit, auch ihnen gegenüber einzuhalten.

(2) Die Tätigkeitsbereiche sind vom Verwaltungsrat (§ 21 Abs. 3) vor Aufnahme der Tätigkeit zu genehmigen; dem Rundfunkrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Prüfung umfasst folgende Punkte:
1. die Beschreibung der Tätigkeit nach Art und Umfang, die die Einhaltung der marktkonformen Bedingungen begründet (Marktkonformität) einschließlich eines Fremdvergleichs,
2. den Vergleich mit Angeboten privater Konkurrenten,
3. Vorgaben für eine getrennte Buchführung und
4. Vorgaben für eine effiziente Kontrolle.
Das ist bei anderen Anstalten genauso geregelt, hier ein Beispiel aus dem Norden:

NDR-Staatsvertrag: § 5 Angebotsauftrag
(4) Der NDR ist mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. C 202 S. 47) auch betraut, soweit er zur Erfüllung seines Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 6 Absatz 1 mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammenarbeitet. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle Tätigkeiten. Kommerzielle Tätigkeiten sind Betätigungen, bei denen Leistungen auch für Dritte im Wettbewerb angeboten werden, insbesondere Werbung und Sponsoring, Verwertungsaktivitäten, Merchandising, Produktion für Dritte und die Vermietung von Senderstandorten an Dritte.
Für 98,0 MHz in Kleve (Bresserberg) und 97,6 MHz Langenberg (Hordtberg) gibt es eine Sondergenehmigung des Landtags, ich glaube es gab noch einen weiteren Standort. Der Privatfunk würde gerne auch weitere Standorte des WDR nutzen, aber er darf nicht.
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von tacitus-nrw »

Nordi207 hat geschrieben: Mo 1. Dez 2025, 13:39 War es nicht auch dieser WDR, der damals nicht ertragen konnte, dass ein privatwirtschaftlicher Musiksender auf einem Tonunterträger eines ÖR-Transponders senden wollte?
Bei deren eh schon recht einseitiger Berichterstattung sollen die WDRler mal etwas vorsichtiger werden. Wenn man nun auch noch auf technischer Ebene fault oder extra herumbremst, könnten sich irgendwann mal Leute dran erinnern, die dann zufällig Entscheidungsgewalt haben.. Schade, was aus dem eigentlich guten ÖR Gedanken mittlerweile geworden ist. Denke da immer (allerdings im Fernsehgeschäft) positiv an Arte, wie es auch anders geht.
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

tacitus-nrw hat geschrieben: Mo 1. Dez 2025, 15:57 Bei deren eh schon recht einseitiger Berichterstattung sollen die WDRler mal etwas vorsichtiger werden. Wenn man nun auch noch auf technischer Ebene fault oder extra herumbremst, könnten sich irgendwann mal Leute dran erinnern, die dann zufällig Entscheidungsgewalt haben.
Ich verstehe deinen Ansatz nicht. Früher hatte der Gesetzgeber klare Vorgaben, der WDR unterhielt seine eigenen oder mietete Fläche auf fremden Sendeanlagen an. Der Privatfunk stöhnte über die Preise der Deutschen Bundespost, Deutschen Post Telekom usw. Es wird hier im Thema „ARD Reform 2024“ vielfach gefordert, der WDR solle sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Der WDR ist kein Dienstleister für Netzbetrieb, das gehört nicht für seinen Aufgaben.

Im Jahre 2009 wurden die kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Rundfunkstaatsvertrag definiert und auch der Umgang mit diesen. Diese Einschränkung der kommerziellen Tätigkeit wurde vom VPRT – der Vorgängerorganisation des VAU.NET – begrüßt. Nun passt es dem „Privatfunk“ und seinen Dienstleistern nicht, was sie einst selbst gefordert haben. Wäre ich der WDR und müsste für die Anmietung von Weichen eine eigene Gesellschaft gründen, hätte ich das verneint, weil es schlicht in keinem Verhältnis steht. Außerdem dauerte doch das Verfahren um den Start des DAB+ Regio NRW schon etwa sieben Jahre? Da ist niemanden zwischendurch aufgefallen, dass man vielleicht bei der aktuellen Gesetzlage beim WDR nicht einfach so anklopfen kann und bitte, bitte machen kann, weil der Privatfunk dem WDR Schranken per Gesetz für kommerziellen Tätigkeit auferlegen ließ?

Der § 44b „Kommerzielle Tätigkeiten“ im WDR – Gesetz basiert auf dem § 40 des heutigen Medienstaatsvertrag (MStV). In der 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags wurde dieser Vorschrift unter § 16a eingefügt:

Kommerzielle Tätigkeiten
(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sind berechtigt, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben. Kommerzielle Tätigkeiten sind Betätigungen, bei denen Leistungen auch für Dritte im Wettbewerb angeboten werden, insbesondere Werbung und Sponsoring, Verwertungsaktivitäten, Merchandising, Produktion für Dritte und die Vermietung von Senderstandorten an Dritte. Diese Tätigkeiten dürfen nur unter Marktbedingungen erbracht werden. Die kommerziellen Tätigkeiten sind durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Bei geringer Marktrelevanz kann eine kommerzielle Tätigkeit durch die Rundfunkanstalt selbst erbracht werden; in diesem Fall ist eine getrennte Buchführung vorzusehen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben sich bei den Beziehungen zu ihren kommerziell tätigen Tochterunternehmen marktkonform zu verhalten und die entsprechenden Bedingungen, wie bei einer kommerziellen Tätigkeit, auch ihnen gegenüber einzuhalten.

(2) Die Tätigkeitsbereiche sind von den zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten vor Aufnahme der Tätigkeit zu genehmigen. Die Prüfung umfasst folgende Punkte:
1. die Beschreibung der Tätigkeit nach Art und Umfang, die die Einhaltung der marktkonformen Bedingungen begründet (Marktkonformität) einschließlich eines Fremdvergleichs,
2. der Vergleich mit Angeboten privater Konkurrenten,
3. Vorgaben für eine getrennte Buchführung und
4. Vorgaben für eine effiziente Kontrolle.“
Das Verfahren klingt zumindest, als würde es länger dauern alle Gremien und Organisationen um Erlaubnis zu fragen. Dass es jetzt geht, liegt auch an Gesprächen zwischen der LfM NRW und dem WDR.

Der VPRT begrüßte diese Regelung in seiner Stellungnahme zur Novelle des WDR-Gesetzes:
„In (…) RStV-E wird für Beteiligungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten gefordert, dass diese im sachlichen Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag stehen. Derselbe Maßstab muss auch für die Ausübung der kommerziellen Tätigkeiten gelten. Kommerzielle Aktivitäten müssen nach dem 12. RÄndStV in kommerziell tätige Tochterunternehmen ausgelagert werden, …“
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 4-2808.pdf

Wohlwissend, dass der WDR Platz für Antennen an seinen Türmen in Kleve und am Langenberg an den Dienstleister des Lokalfunks vermietet, hat man schon ins WDR-Gesetz diese Klausel hineingeschrieben, dass bei geringer Marktrelevanz die kommerzielle Tätigkeit durch den WDR selbst erbracht werden kann. In anderen Bundesländern wäre das wahrscheinlich gar nicht drin gewesen.
Nicoco
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Nicoco »

Du stellst das Thema ja so dar, als ob das die einzige kommerzielle Tätigkeit des WDR in diesem Bereich wäre.
Neben den beiden UKW-Fällen gibt es ja auch die bereits bestehenden Mitnutzungen bei DAB am Langenberg und Venusberg (in Kürze auch Kleve, Bärbelkreuz, Ederkopf und Meschede).
Dazu noch Mitnutzungen bei DVB-T2, Mastplätze für Mobilfunkanbieter, usw.
Diese Aufgabe ist für den WDR so relevant, dass man für die fachtechnische Betreuung der Mietverträge erst kürzlich mit MB einen Vier-Jahres-Vertrag abgeschlossen hat.
Mitbenutzung der Senderstandorte des WDR ist also kein Einzelphänomen und passiert durchaus häufiger.

Kommerzielle Aktivitäten müssen nach dem 12. RÄndStV in kommerziell tätige Tochterunternehmen ausgelagert werden
Dafür hat der WDR die WDR mediagroup GmbH, also alles gesetzeskonform.
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

Nicoco hat geschrieben: Mo 1. Dez 2025, 21:30 Du stellst das Thema ja so dar, als ob das die einzige kommerzielle Tätigkeit des WDR in diesem Bereich wäre.
Neben den beiden UKW-Fällen gibt es ja auch die bereits bestehenden Mitnutzungen bei DAB am Langenberg und Venusberg (in Kürze auch Kleve, Bärbelkreuz, Ederkopf und Meschede).
Man könnte auch Deutschlandfunk als Mieter erwähnen, aber das läuft lt. Gesetz unter Kooperation zwischen den Anstalten. Wie das beim ersten Bundesmux gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ankermieter ist hier auch Deutschlandradio. Beim zweiten Mux war ich überrascht. Beim Landesmux hieß es, Langenberg wäre zu teuer.
Nicoco hat geschrieben: Mo 1. Dez 2025, 21:30 Dazu noch Mitnutzungen bei DVB-T2, Mastplätze für Mobilfunkanbieter, usw.
Diese Aufgabe ist für den WDR so relevant, dass man für die fachtechnische Betreuung der Mietverträge erst kürzlich mit MB einen Vier-Jahres-Vertrag abgeschlossen hat.
Mitbenutzung der Senderstandorte des WDR ist also kein Einzelphänomen und passiert durchaus häufiger.
Es heißt doch immer, die Antennen des WDRs und der Privaten wären getrennt. Ist es nur Wording für Außenstehende?
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Nicoco »

SeltenerBesucher hat geschrieben: Di 2. Dez 2025, 01:15 Beim Landesmux hieß es, Langenberg wäre zu teuer.
Der Hauptgrund beim 9D war, dass man zunächst an den meisten Standorten mit geringerer Sendeleistung senden musste, wegen der parallelen Nutzung in NL (wir erinnern uns).
Die Antenne am Langenberg wäre für den gedrosselten 9D so nicht nutzbar gewesen, bzw. nur mit sehr geringer Leistung.
Also entschied sich MB für den FMT Essen, der im Nahbereich als guter Ersatz fungiert aber natürlich auf Grund geringerer Höhe für die Fläche weniger bringt.
Dafür hat er eben auch deutlich weniger Einstrahlung nach NL.
SeltenerBesucher hat geschrieben: Di 2. Dez 2025, 01:15 Es heißt doch immer, die Antennen des WDRs und der Privaten wären getrennt. Ist es nur Wording für Außenstehende?
Ich kenne diese Aussagen nicht und sie wären auch falsch.
Faktisch ist es so, dass für DAB und DVB-T2 definitiv gemeinsame Antennenanlagen zwischen WDR und MB genutzt werden.
Daher entstehen ja auch die aktuellen (hausgemachten) Probleme in Meschede und Kleve, sowie am Bärbelkreuz und Ederkopf, weil der WDR an seinen Sendeanlagen genau einen Typ Weiche verbaut haben will.

Wenn man es als WDR nicht gebacken bekommt den Kram zeitnah auszuschreiben oder sein heiliger Hersteller nicht liefern kann, dann hat man als externer Netzbetreiber halt Pech gehabt. Immerhin darf MB nun seinen „provisorischen Schrott“ verbauen. Selbstverständlich muss man dann in ein paar Monaten aber nochmal anrücken, den Kram wieder rauspflücken und gegen die heilige Technik tauschen.
Auch solche vollkommen unnötigen Aktionen verteuern den DAB-Betrieb für die Lokalfunker, nur so am Rande erwähnt.
Zuletzt geändert von Nicoco am Fr 5. Dez 2025, 10:48, insgesamt 3-mal geändert.
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