DAB(+) in NRW

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zerobase now
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von zerobase now »

Ja, da bin ich mal gespannt, ob das so durchgeht.
SeltenerBesucher
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

Also wenn die CDU/FDP/Grüne mit ihren 114 Stimmen dafür sprechen, dann dürfte die SPD mit 69 Abgeordneten und die Anderen (16 AfD + Fraktionslose) nichts ausrichten.

Die DAB+-Ausschreibung findet nach neuen Regeln statt. Die Änderung betrifft nur die regionalen 6 bis 9 Multiplexe. Was ist die Folge der Novelle nach Eurer Einschätzung? Die kleinen Veranstalter hat man schon aus den Multiplexen herausgekickt, in dem man die Allotments so groß gemacht hat, dass es keine Allotments geben wird, die nur von einem Senderstandort zu versorgen wären. Die Ausstrahlung wird für kleine Anbieter zu teuer. Dennoch ist NRW immer noch ein interessanter Markt und es gibt ausreichend freie Mitarbeiter auf dem Markt, die bei einem Bewerber von außerhalb NRWs gerne die eine oder andere Stunde für kleines Geld mal moderieren.
zerobase now
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von zerobase now »

Lasst uns erstmal abwarten, ob die Novelle so angenommen wird. Dann kann man weiter diskutieren. Die Grünen gehören doch gar nicht zur Landesregierung und von daher sind die an ihr Abstimmungsverhalten nicht gebunden und wenn es vielleicht noch ein paar Abweichler von CDU und/oder FDP gibt, dann ist das mit der Mehrheit nicht mehr soweit hin.
SeltenerBesucher
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

Ich glaube das ist Wunschdenken. Wir kennen die Position der AfD nicht und der 3 Stimmen der Fraktionslosen.

Hintergrund für alle anderen:
SPD + Grüne + Afd + Fraktionslose Abgeordnete = 99
CDU + FDP = 100.
RF_NWD
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von RF_NWD »

Das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen über die beiden Änderungsanträge ist am Ende des Berichts festgehalten. Die AFD hat beide Anträge und die Beschlussvorlage abgelehnt. Die Grünen haben zunächst den Ântrag der SPD unterstützt. Nach dessen Ablehnung dann dem Antrag von CDU(FDP und der Beschlussvorlage zugestimmt. Die SPD hat sich nach Ablehnung des eigenen Antrags bei den Abstimmungen über den Antrag von CDU/FDP und die Beschlusvorlage enthalten.
Der Landtag wird der Beschlussvorlage zustimmen. Die entscheidende Weichenstellung ist in den Ausschüssen vorgenommen worden.
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RF_NWD
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von RF_NWD »

Wer die heutige Debatte nachverfolgen möchte, kann dies im Videostream des Landtags sehen:
ab 15:37.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/W ... id=1104292
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zerobase now
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von zerobase now »

Ist das Gesetz jetzt so angenommen worden?
RF_NWD
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von RF_NWD »

Wie vorhergesagt :
Dem Gesetz ist in der Form der Beschlussvorlage der Ausschüsse mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Zustimmung CDU/FDP + Grüne. Enthaltung SPD. In der Einzelabstimmung über den für DAB relevanten
Artikel 3 stimmte nur die SPD dagegen.
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zerobase now
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von zerobase now »

Ok und was folgern wir jetzt draus, dass Radio NRW sich die Plätze alle wegschnappen wird oder wird es doch einen fairen Wettbewerb mit anderen Anbieter geben können? Kleinere Anbieter dürften ja wohl kaum Chancen haben aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Die Big Player (Regiocast, Antenne Bayern, Energy) dürften aber sicherlich schon Interesse haben. NRW ist ja ein wirklich sehr interessanter Markt.
SeltenerBesucher
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

(5) Bei der Zuweisung regionaler digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten berücksichtigt die LfM im Rahmen ihrer Vorrangentscheidung neben den Maßgaben des Absatzes 2 Satz 4 auch den jeweiligen Beitrag des Angebots
  • zur Versorgung mit lokalen, regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten und
  • zu einer landesweit möglichst flächendeckenden Abdeckung mit Angeboten.
Es ist die Sprache von bis zu 15 regionalen Kapazitäten im landesweiten Multiplex. Radio NRW hat dafür Interesse bekundet. Ich erinnere mich gelesen zu haben, dass Radio NRW bis zu 3 Programme anbieten wollte, eins davon dürfte dein.fm sein, dass eine andere Gesellschafterstruktur hat als Radio NRW selbst. Ein weiterer Kandidat für den landesweiten MUX dürfte Domradio sein.

Im geänderten Gesetz ist die Rede von regionalen Übertragungskapazitäten. Das sind nicht die landesweiten Übertragungskapazitäten. Bei CfI wurde das Bundeland in 9 Regionen aufgeteilt. Nach neueren Berichten/Gerüchten sind es weniger Regionen. Es wird also ein Anbieter bevorzugt werden, der in allen 6 Regionen ein Programm anbietet, dass für diese Regionen Fensterprogramme ausstrahlen will, damit er Werbung dort ausstrahlen darf.

Jetzt ist das ein merkwürdiges Konstrukt. Am CfI hat nur eine Betriebsgesellschaft des Lokalfunks teilgenommen. Nehmen wir mal an, der Anbieter will auch dort Programm veranstalten, wo er bereits Zeitungen verlegt und dort eine „vorherrschende Meinungsmacht“ besitzt, dann gibt es auch Möglichkeiten und Wege:
§ 33 Sicherung der Meinungsvielfalt
(1) Landesweiter oder in Teilen des Landes veranstalteter Rundfunk kann über alle technischen Übertragungswege in Nordrhein-Westfalen verbreitet werden. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt gelten die nachfolgenden Zulassungsbeschränkungen.

(2) Kein Unternehmen (natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung) darf selbst oder durch ein anderes Unternehmen vorherrschende Meinungsmacht im Geltungsbereich dieses Gesetzes erlangen.

(3) Ein Unternehmen, das mit ihm zurechenbaren Programmen im Durchschnitt eines Jahres im Fernsehen bundesweit einen Zuschaueranteil von mindestens 15 vom Hundert erreicht, darf sich an Rundfunkveranstaltern nur mit weniger als 25 vom Hundert der Kapital- und Stimmrechtsanteile beteiligen. Dies gilt nicht für die Beteiligung an Hörfunkveranstaltern, wenn durch wirksame Vorkehrungen eine Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sichergestellt ist; § 33a Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. Für die Zurechnung von Programmen gilt § 28 Rundfunkstaatsvertrag entsprechend.

(4) Die Beteiligung von Presseunternehmen am Rundfunk unterliegt den Vorgaben der §§ 33a bis 33d. Die Vorschriften zum lokalen Hörfunk bleiben unberührt.

(5) Die LfM gibt der zuständigen Kartellbehörde vor Abschluss des Verfahrens die Gelegenheit zur Stellungnahme.
schauen wir auch mal da rein:
§ 33a Veranstaltung von und Beteiligung an Rundfunkprogrammen durch Presseunternehmen
(1) Unternehmen, die im Zeitungs- oder Zeitschriftenmarkt in einem Verbreitungsgebiet oder einem abgrenzbaren Teil des Verbreitungsgebietes eine marktbeherrschende Stellung entsprechend § 19 GWB innehaben, sowie mit diesen Unternehmen verbundene Unternehmen im Sinne des § 17 Aktiengesetz, dürfen
  • selbst keinen Rundfunk in diesem Verbreitungsgebiet veranstalten und sich an einem Unternehmen, das in diesem Verbreitungsgebiet Rundfunk veranstaltet, höchstens mit bis zu 25 vom Hundert der Kapital- oder Stimmrechtsanteile beteiligen.
  • einzelne Rundfunkprogramme in diesem Verbreitungsgebiet, insbesondere durch zugelieferte Programmbeiträge mit lokalem oder regionalem Bezug, nur mit bis zu 25 vom Hundert der wöchentlichen Sendezeit gestalten, hinsichtlich der Programmbeiträge gilt § 28 Abs. 4 RStV entsprechend.
(2) Von den Beschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 ist abzusehen, wenn durch wirksame Vorkehrungen eine Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sichergestellt ist. In diesem Fall entfällt für dieses Unternehmen in Bezug auf die konkrete Beteiligung auch die Beschränkung des Absatzes 1 Nr. 2. Als wirksame Vorkehrungen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht gelten:
  • die Einräumung von Sendezeiten für unabhängige Dritte (§ 33b) oder
  • die Einrichtung eines Programmbeirates mit wirksamem Einfluss auf das Programm (§§ 33c und 33d) oder
  • im Einzelfall die Zusage sonstiger gleich wirksamer Mittel (§ 33 e).
(3) Die LfM hat auf Antrag des Veranstalters von den Erfordernissen des Absatzes 2 abzusehen, wenn im Verbreitungsgebiet oder dem abgrenzbaren Teil des Verbreitungsgebiets Außenpluralität besteht. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn im Regelungsbereich dieses Gesetzes mindestens ein anderer privater Anbieter im Verbreitungsgebiet oder dem abgrenzbaren Teil des Verbreitungsgebiets, in dem der Antragsteller die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, mit einem vergleichbar meinungsrelevanten Programm Rundfunk veranstaltet. Ein vergleichbar meinungsrelevantes Programm liegt insbesondere dann vor, wenn
  • es sich um ein Programm der gleichen Programmart (Hörfunk oder Fernsehen) und der gleichen Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm) handelt,
  • es von Inhalt und Umfang vergleichbar ist,
  • die Verbreitung über denselben Übertragungsweg und in derselben Verbreitungsart erfolgt und der Empfang auf demselben Endgerät unmittelbar und ohne zusätzlichen Aufwand möglich ist und
  • der erzielte Zuschaueranteil nicht wesentlich hinter dem des Programms des Antragstellers zurücksteht.
Es gibt Mittel und Wege auch dort zu senden, wo das Unternehmen bereits Zeitungen verlegt. Es wird bis zu 15 Programme in den regionalen Multiplexen geben. Es könnte auch zwei regionale Multiplexe geben. An eine Verstopfung der regionalen Multiplexe glaube ich kaum, weil durch die Veränderung ihrer Größe diese für kleine Anbieter nicht finanzierbar sind. Die wirtschaftlich interessanten Gebiete wurden mit Regionen vermengt, die weniger interessant sind.

Die kleinen Anbieter wären an Kapazitäten in der Metropolregion interessiert. Die Allotments werden so zusammengeschnürt, dass man mit einer Sendeanlage – auch mit 20 kW – nicht auskommt. Interessant für kleine Anbieter dürfte das Münsterland werden. Von dort könnte man von Osnabrück bis in das Ruhrgebiet einstrahlen. Man kommt dort mit 1 – 3 Sendern aus. Bei allen anderen Gebieten dürfte die Anzahl der nötigen Sender größer sein, also mindesten 3.
sup2a
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von sup2a »

Aufbruch in NRW, oder wie soll man das werten ?
RF_NWD
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von RF_NWD »

Ja durchaus.
Die jetzt verabschiedete Novelle des LMG ist, wenn ich die Beiträge im Landtag und in den Ausschüssen richtig verstanden habe, ein 1. Baustein im Rahmen einer "Gesamtstrategie Radio in NRW 2022".
Weitere Bausteine sollen in den nächsten Jahren folgen, Wie diese Strategie am Ende aussehen soll, bleibt aber zunächst eher unscharf.
Das 1. Ziel ist es, der LFM einen klaren Rechtsrahmen für die Lizenzerteilungen zu geben und die Verfahren zu erleichtern. Mehrfach wurde auch die Intention genannt, dass es damit möglich sein soll, dass die LFM dem Lokalfunk einen Vorrang einräumen kann, fall er sich für DAB + entscheidet. Er muss es nur wollen.

Spannend wird , was die LFM bei ihren Vorrangentscheidungen bei zu vielen Bewerbungen, aus diesem gestecktem Rahmen macht und wie die NRW Lokalradios auf die Ihnen nun angeboteten Möglichkeiten reagieren.
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Habakukk
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von Habakukk »

Der WDR macht noch bis Faschingsdienstag Karneval auf WDR-Event:
https://www.satellifax.de/mlesen.php?id ... a1ddbcce3d
---
QTH: Nähe Chiemsee (Lkr. Rosenheim)
SeltenerBesucher
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von SeltenerBesucher »

DAB+ und der Lokalfunk: Wie es weitergeht im DJV Journal NRW:
https://journal-nrw.de/dab-und-der-loka ... eitergeht/

Tagesordnung der MK:
5. DAB+hier: Anträge auf Zuordnung von DAB+-Übertragungskapazitäten gem. § 11 Abs. 3 LMG NRW
zerobase now
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Re: DAB(+) in NRW

Beitrag von zerobase now »

Aus dem verlinkten Artikel:

Schmid zeigte sich bei der Anhörung zudem erstaunt über das hohe Interesse der Lokalfunker an einer Priorisierung bei der DAB+-Frequenzvergabe. Ihre Beteiligung an der Bedarfsabfrage spiegele das nicht wider.

:bruell:
Antworten