Klingt witzig, aber Niedersachen dürfte das gleiche Problem haben. Vielleicht wird es gleichzeitig gelöst. Die BnetzA ist für alle Bundesländer zuständig und wird sich auf keine Insellösung nur für NRW einlassen. Das Interesse an Frequenzen ist das eine, der rechtliche Anspruch auf gleiche Zuteilung das andere. Der Anspruch bleibt erhalten. Das einzige was Niedersachsen treffen wird, ist die Überstrahlung in die Nachbarbundesländer und -länder. Das haben die Franzosen sehr gut verstanden und schnell Deutschland mit ihrer Planung überholt. Deutschland war Vorreiter in Sachen DAB+ und ist doch 10 Jahre zu spät. Die Niederländer sind halt schlauer. Die wissen besser, wie sie sich ihre Ressourcen sichern können. Lustigerweise wissen alle Nachbarländer, wie dieses deutsche Zuständigkeitsgerangel für sich nutzen können.
Die Niederländer wollen nicht nur ihre dritte landesweite Bedeckung umsetzen, sondern wahrscheinlich ihre lokalen Multiplexe umsetzen. Das bedeutet aber, dass sie praktisch jeden Kanal irgendwo in den Niederlanden aufschalten und so die Überstrahlung verhindern werden. Die Niederländer entwickeln gerade die Allotment-Aufteilung für Niedersachsen mit. Den für Niedersachsen gibt es dann nur noch Frequenzen von der Resterampe. Wären sich die Niederländer eigentlich darüber einig, was sie wollen, wäre auch die Nachbarländer einen Schritt weiter. Die nichtkommerziellen Lokalradios sollen in den Niederlanden nicht mit kommerziellen Regionalradios in einen Multiplex zusammengepresst werden. Sie wollen größere Allotments, um mehrere Programme dort ausstrahlen zu können. Dann können mehrere Lokalradios auf ihre vorhandenen Sendeanlage Antennen montieren und mit geringer Leistung einem Allotment betreiben. Wenn die sich einigen werden, kommt die ganze Kanalzuweisung in Fahrt.Nicoco hat geschrieben: ↑Fr 10. Jan 2020, 21:34 Es sind ja ausreichend Frequenzen da.
Nur dauert das ganze eben was länger, da die Niederländer ihr neues Konzept inklusive zweiter landesweiter Bedeckung auch umsetzen wollen.
Es will halt später keiner dafür verantwortlich sein, falls dann doch Kanalwechsel stattfinden müssten.
Das Durcheinander in Deutschland haben sich die Deutschen selbst verbockt. Warum die Zuweisung von Rundfunk-Frequenzen eine Aufgabe der Staatskanzlei in NRW ist und in Berlin die MABB es macht, erschließt es sich mir nicht. Das Problem dabei ist, dass die Rundfunkfreiheit darunter leidet. Bei der Aufgabenteilung BnetzA – Staatskanzlei – LfM NRW ist eindeutig einer zu viel. Ob die Ofcom das gleiche Problem in UK hat? Ich glaube kaum.