Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, dass der WDR den Kanal nochmal wechselt (wechseln muss), weil der 11D nicht der endgültige "Zielkanal" ist....??
stefsch
Wo genau? Ist es nicht wieder eine Überinterpretation eine Dienstes der Satellitenpositionen über Fax verschickte?
Das bedeutet konkret: Wenn ich schon am Lokalfunk beteiligt bin und deshalb bevorzug behandelt werde, möchte ich auch bei der Vergabe landesweiter Übertragungskapazitäten bevorzug behandelt werden, um mein Monopol weiter auszubauen. Am besten alles an mich, nur leisten kann ich mir das nicht, also Staat helfe mir bitte.§ 14 Absatz 5 (neu) LMG NRW – Vergabe landesweiter analog-terrestrischer Übertragungskapazitäten:
Der neue Absatz 5 regelt, dass für die Vergabe landesweiter UKW-Frequenzen auch der Beitrag des Angebots zur strukturellen Sicherung des lokalen Hörfunks, die Versorgung mit journalistischen Inhalten durch redaktionelle Strukturen in NRW sowie das Vorliegen eines Digitalkonzeptes und die Nutzung von DAB+ berücksichtigt werden.
(...)
§ 14 Absatz 6 (neu) LMG NRW – Vergabe digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten:
Die Zielsetzung des Erhalts bestehender lokaler Vielfalt soll durch die Regelungen des neuen § 14 Absatz 5, 1 bis 2 erreichbarer werden. In der Konsequenz dieser Überlegungen sollte eine besondere Berücksichtigung des Lokalfunks beziehungsweise lokalfunknaher Anbieter nicht nur auf terrestrische analoge Übertragungskapazitäten begrenzt sein.
In gleicher Art und Weise bieten ergänzende, neue Programme über den Verbreitungsweg DAB+ die Möglichkeiten einer Portfolioerweiterung; sowohl im publizistischem Sinne als auch zur Sicherung bestehender lokaler Vielfalt.
Wünschenswert wäre deshalb aus der Sicht von radio NRW, dass die Regelungen des § 14 Absatz 5, 1 und 2 (neu) ebenfalls für die Vergabe digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten, § 14 Absatz 6 neu (landesweit wie regional) Anwendung finden.
Und hier haben die Chefredakteure recht. Es sollten alle Anbieter in NRW einen landesweiten mittragen, also einen landesweiten Slot finanzieren.Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bekennt sich die Landesregierung zum lokalen Hörfunk, strebt zugleich aber auch eine größere Vielfalt durch zusätzliche Angebote in DAB+ und die neu zu vergebende landesweite UKW-„Kette“ an. Dies muss kein Widerspruch sein. Im Gegenteil: Gerade in einem stark reglementierten und segmentierten Radiomarkt wie Nordrhein-Westfalen können neue Angebote
die „Lust am Hören“ stimulieren – und ein Abwandern der Hörer/Nutzer*innen in weitgehend unregulierte digitale Kanäle möglicherweise sogar abbremsen.
Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Lokalfunks nicht zu gefährden, muss diese Marktöffnung aber mit Bedacht geschehen. Wenn Lokalradios und das Zwei-Säulen-Modell auf regionale DAB+Anbieter treffen, die mit Programmbeiräten und ohne die Verpflichtung des Bürgerfunks ausgestattet sind, müssen die Rahmenbedingungen und Spielregeln für einen fairen Wettbewerb gut austariert sein. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bewertung der vorgesehenen Änderungen.
Diskutabel erscheint Absatz 5 Punkt 3, der für potentielle Anbieter der landesweiten Kette einen Anreiz schaffen soll, sich auch bei DAB+ zu beteiligen. Angesichts der anhaltenden Wachstumsraten bei der Nutzung von Audioangeboten via Internet/IP, die schon die DAB+ Nutzung deutschlandweit klar überflügeln, bleiben die Zweifel an der langfristigen Durchsetzbarkeit des digital terrestrischen Standards weiterhin bestehen. Ungeklärt bleibt nach wie vor die Frage, wie der NRW-Lokalfunk technisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig in DAB+ abgebildet werden kann. Vor diesem Hintergrund wird auch im Sinne der Technologieneutralität angeregt, die Streichung des letzten Halbsatzes („insbesondere auch digitale terrestrische Übertragungswege nutzt“) in Erwägung zu ziehen.
Wenn die Privatfunker Feldversuche mit 5G Broadcast durchführen wollen, steht es ihnen frei, sich einen Partner zu suchen, wie es der BR und WDR getan haben. Ein Teil des Lokalfunks hat gar nicht die technische Expertise und ein anderer Teil ist so schlecht besetzt, dass solche Tests schon aus Kapazitätsgründen nicht leistbar wären.Darüber hinaus steht mit dem künftigen Mobilfunkstandard „5G“ noch eine Technologie im Raum, die in den kommenden Jahren noch ganz neue „Broadcasting“-Optionen auch für die Audioverbreitung bietet und von einigen Experten als deutlich zukunftsträchtiger als DAB+ eingeschätzt wird. NRW könnte hier in der Entwicklung vorne dabei sein. Der Lokalfunk erscheint geradezu prädestiniert für lokale/regionale 5G-Broadcast-Feldversuche.
Irre ich mich so sehr? War das früher nicht ein Verein, der mehr Frequenzen für den Privatfunk forderte? Jetzt gibt es die Übertragungskapazitäten und es ist immer noch schlecht. Sie haben immer nur dafür gekämpft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beschränken und wollten selber nicht besser machen.Zudem lehnt der VAU NET eine Koppelung der Zuweisung von analog-terrestrischen Übertragungskapazitäten mit der Vorlage eines DAB+-Digitalisierungskonzepts ab. Es sollte sich im Gesetzesentwurf hauptsächlich die Technologieneutralität der Radioübertragung widerspiegeln.
Es hat sich nichts geändert. Die waren immer der Meinung so lange verhindern, wie es geht und dann nach Möglichkeit alles für sich beanspruchen, um Wettbewerb zu verhindern. Dazu bediente man sich der Politik und der Medienaufsicht.zerobase now hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 09:00 Auch Radio NRW hat mittlerweile begriffen, dass ohne DAB nix mehr geht und spätestens wenn der BM 2 kommt, wird man auf längere Sicht das Nachsehen haben. Also macht man gute Miene zum bösen Spiel. Begeistert wird man aber sicherlich nicht sein.
Dafür investiert der WDR gerade zu viel in den 11D, auch wenn die neuen Antennen für andere Kanäle genutzt werden können. Der WDR soll noch einen Kanal erhalten, hat diesen noch nicht beantragt. Das dürfte also dauern. Da die öffentlich-rechtlichen bei der BnetzA VHF Konferenzen mit dabei sind, könnte es kürzer dauern als bei der LfM.
Der 11D ist bis heute nicht bei der BNetzA formal koordiniert, sondern läuft nur unter dem Status "angefragt".
Angeblich blockierten BE und NL die Koordinierung in NRW. Was merkwürdig klingt, weil die niederländischen Standorte von Belgiern blockiert werden müssten und umgekehrt die Belgier von den Niederländern. Die wurden allerdings mit K4 gekennzeichnet und werden nicht blockiert. Also bildet die BnetzA-Datenbank nicht den internationalen Stand ab, nur den deutschen und das auch nur unzureichend. Es gibt in der BnetzA-Datenbank mit K4 gekennzeichneten Einträge und das entsprechende Nachbarland hat eine Absage erhalten. Gelegentlich glaube ich, es läuft nach dem Muster ab, blockierst Du meinen Standort, blockiere ich deinen. Das Problem betrifft nicht nur NRW, sondern auch Niedersachsen und Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz. So etwa 200 km von der belgischen Grenze sind viele Standorte nicht koordiniert. Das Problem taucht im Osten und Süden gar nicht auf.zerobase now hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 14:07Hat jemand eine Ahnung warum dies so ist? Absicht? Vergessen? Provisorium?
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11 D | alle A4
5 C | 2 von 15 Einträgen haben K4, es sind die neusten Einträge, beide Standorte weit von BE und NL entfernt
5 D | alle drei mit A4
9 A | 12 von 24 Standorten haben K4
9 B | 11 Einträge mit A4
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5 C | alle A4
6 A | alle A4
7 B | alle 12 von 13 mit A4, nur Biedenkopf mit K4
8 B | Hoher Meissner mit A4
9 B | alle 11 von 12 mit A4, nur Gelnhausen mit K4
9 D | Hardberg mit A4
11 C | alle Kx
12 C | alle A4 seit Juni 2018
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5 C | 17 Einträge davon 7 mit A4, A4 u.a.: Göttingen, Lingen, Osnabrück, Sibesse
5 D | 13 Einträge mit A4
6 A | Visselhoevede A4
7 A | alle A4
7 B | Schiffdorf K4
7 D | Schiffdorf A4
8 D | Cuxhafen A4
9 B | 5 Einträge davon nur Danneberg mit K4, alle anderen A4
10 A | Lingen A4, Damme und Grafensundern K4
10 B | alle K4
11 A | alle K4
11 B | Braunschweig K4, Göttingen A4
11 D | Höxter A4 (WDR)
12 A | alle K4
Das klingt wie zu erwarten nach Rock Antenne NRW.Diskutiert werde auch über die Beteiligung an einem bestehenden Rockprogramm, das somit auch in NRW verbreitet werden könnte
Warum genau, soll der 9D ausgerechnet im Landesinneren nicht genutzt werden können?Lediglich in Ost- und Südwestfalen kann dieser Kanal (9D) zunächst nicht genutzt werden.
Das ist es ja, was es für mich so unglaubwürdig macht.Hallenser hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 18:28 Die Frage ist ja,ist der 9D in Hessen.Niedersachsen oder RLP geplant !? Das wäre der einzig logische Grund warum man den in Ost und Südwestfalen nicht nutzen kann. In Hessen ist ja der Hardberg auf 9D rund koordiniert,was aber für Südwestfalen jetzt nicht das große Problem sein sollte. Ansonsten nutzt man den 9D in BW und im Saarland ist der Kanal koordiniert.
Entweder verlängern, falls der WDR weiter mitspielt oder domradio fliegt vorübergehend.
Am plausibelsten erscheint mir, daß Thüringen der Nutzung des 9D noch zustimmen muß. In der ursprünglichen DVB-T-Planung von Ge06 war für den Osten NRWs (Teutoburger Wald, Hochsauerland) Kanal 8 vorgesehen, für ganz Thüringen (inklusive z.B. Inselsberg) Kanal 9. Und vielleicht will man in der TLM keine Entscheidung treffen, bis man dazu das Einverständnis der neuen Landesregierung hat.