Seltsam, hatten wir hier im Forum etwa recht und die teuer bezahlten „Gutachter“ lagen falsch?

Dabei gibt es gerade im Landesmux 10-11 interessante Programme bei denen es schade wäre. OK, je nach Interessen…
Das darf man schon durchaus fragen.
Ist der UKW-Antennenverkauf von den Beteiligten schon vergessen worden?
Vermute ich auch so. Das Ganze war von Anfang an falsch geplant. Der Lokalfunk wird sich auch überlegen, ob man in Zeiten, wo die Kassen leer sind, sich jetzt noch eine teure DAB-Verbreitung leisten kann. Erst Recht, wenn man die Muxe quasi alleine bezahlen müsste.shortwave hat geschrieben: ↑So 9. Mär 2025, 18:08 Meine Prognose: Falls das doch startet werden die Muxe größtenteils leer stehen, die Programme außerhalb des Lokalfunks und in die Regiomuxe wollten, werden warten bis etwas im Landesmux frei wird, oder erst garnicht starten. Aus dem Landesmux hört man ja auch von 3 Angeboten die lieber heute als morgen rauswollen.
In einem Monat wissen wir mehr. Es kann natürlich auch sein, dass sich der Lokalfunk mit dem Plattformbetreiber in Spee einigt, aber dann einer aus der zweiten Reihe das Ding hopps gehen lässt.SeltenerBesucher hat geschrieben: ↑So 9. Mär 2025, 23:07 Es wundert mich, dass sich die Netzbetreiber geeinigt haben. Ist es gesetzt, dass die Lokalfunker beim Verständigungsverfahren zustimmen?
Offenbar. Und es wird wieder so kommen, wenn 5G der neue heiße Scheiß wird, dass man die DAB+ Brocken hinwirft. Diese Plattformausschreibungen mögen zwar weniger Arbeit für die Medienanstalten sein, aber gepaart mit Verständigungsgesprächen (es soll ja niemand klagen müssen), führt es nur zur Monopolbildung, überteuerten Preisen und schlechter Coverage auf dem Land. Billig an Bestandstandorten drangefriemelt und mit Maximalrendite an den Markt gebracht. Und der kann sich nicht wehren, da Plattformlizenz. Bei Einzelzuweisungen könnte man den designierten Netzbetreiber zur Hölle schicken und sich wen anders suchen. Mal sehen, ob die letzten beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, wo DAB+ noch regional aussteht, einen anderen Weg einschlagen werden, nach dem NRW Desaster.SeltenerBesucher hat geschrieben: ↑So 9. Mär 2025, 23:07 Ist der UKW-Antennenverkauf von den Beteiligten schon vergessen worden?
Grundsätzlich ist es so, dass ausführende Behörden dem Gesetz folgen. MB ist zu bevorzugen, weil es sich an einem Pilotversuch beteiligt hat, das trifft auf zwei von vier Bewerbern zu. Der Nachteil dieser Zuordnung ergibt sich – wie Du sicherlich gelesen hast – aus dem § 10a des LMG: „im Rahmen der Zuordnung digitaler Übertragungskapazitäten für den lokalen Hörfunk ist eine flächendeckende Versorgung anzustreben.“ Das betrifft den landesweiten Hörfunk nicht.shortwave hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 09:26 Dass die LfM auf diese Verständigungsverfahren so steil geht und das alles meeeega toll findet, ist mir völlig unverständlich. NRW1 ist das beste Beispiel von "viele Köche verderben den Brei". Wird mit DAB+ nichts anders. Millionengrab und Sargnagel für den Lokalfunk.
Die Anstalt ist verpflichtet dem nachzukommen.Das Verfahren ist im § 14, Absatz 2 beschrieben: „Bestehen keine ausreichenden Übertragungskapazitäten für alle Programmveranstalter, die die Voraussetzungen nach § 13 erfüllen, wirkt die LfM auf eine Verständigung zwischen den Antragstellenden hin. Kommt eine Verständigung zustande, legt sie diese ihrer Entscheidung über die Aufteilung der Übertragungskapazitäten zugrunde, wenn nach den vorgelegten Unterlagen erwartet werden kann, dass in der Gesamtheit der Angebote die Meinungsvielfalt in den Programmen und die Vielfalt der Programmanbieter auch unter Beachtung der Priorisierung in § 14 Absatz 1 Satz 2 zum Ausdruck kommt. Im Übrigen trifft die LfM eine Vorrangentscheidung. Dabei berücksichtigt die LfM die Meinungsvielfalt in den Programmen (Programmvielfalt) und die Vielfalt der Programmanbieter (Anbietervielfalt). Sie trägt dabei auch dem Gedanken der Anreizregulierung Rechnung. Das Nähere hierzu regelt die LfM durch Satzung.
Die Medienkommission könnte die Zuweisung auch direkt an einem Plattformanbieter durchführen. Alle Plattformanbieter haben sich auch einzeln beworben. Es stellt sich die Frage, ob bei einer landesweiten Plattform die Zuweisung durch die LMA an mehrere Plattformanbieter erfolgen kann – regionale Aufteilung. Ich schätze dabei gäbe es das größte Risiko einer Klage und man wird es vermeiden. Am besten wäre eine Einzelzuweisung, das setzt voraus, dass die Lokalfunker wissen, wen sie als Netzbetreiber haben wollen und sofort nach der Zuweisung dies bekannt geben. Es könnte auch so kommen, dass die BnetzA einen Anbieter bestimmt.Nicoco hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 09:33 Im Grunde wäre es ja eigentlich positiv, wenn bis April keine finale Einigung auf dem Tisch im liegt. Wenn die LfM dann Einzelzuweisungen direkt an die Lokalfunker vornimmt, wären sie in ihrer Netzbetreiberauswahl freier und deutlich offener für günstigere (alternative) Sendekonzepte.
Den Plattformbetrieb sehe ich in diesem Fall auch kritisch, weil der Wettbewerb (Anbietervielfalt) ausgehebelt wird. Hätte man das Wort „landesweite“ weggelassen, wären einige DAB+-Multiplexe bereits in Luft.
Natürlich, aber dann könnte MB dennoch z.B. gegen die Entscheidung in OWL klagen, dass die Region an AMS ging.SeltenerBesucher hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 10:54 Die Medienkommission könnte die Zuweisung auch direkt an einem Plattformanbieter durchführen. Alle Plattformanbieter haben sich auch einzeln beworben.
An welchem Pilotversuch hat sich MB denn beteiligt?SeltenerBesucher hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 10:54 Grundsätzlich ist es so, dass ausführende Behörden dem Gesetz folgen. MB ist zu bevorzugen, weil es sich an einem Pilotversuch beteiligt hat.
Warum sollten sie dies sofort nach der Zuweisung bekannt geben müssen?SeltenerBesucher hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 10:54 Am besten wäre eine Einzelzuweisung, das setzt voraus, dass die Lokalfunker wissen, wen sie als Netzbetreiber haben wollen und sofort nach der Zuweisung dies bekannt geben.
Es könnte auch so kommen, dass die BnetzA einen Anbieter bestimmt.
Sachsen hat es vorgemacht. Ausschreibung nur von Programmplätzen und kein Plattformbetrieb und auf einmal, siehe da: moderate Preise, weil Wettbewerb bei den Netzbetreibern. Hätte man in NRW auch machen können.
Die Versorungsvorgaben waren ja in der Ausschreibung präzise benannt. Ich bin mal gespannt, ob das a.) eingehalten wird und b.) irgendwer überprüfen wird.SeltenerBesucher hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 10:54 § 10a des LMG: „im Rahmen der Zuordnung digitaler Übertragungskapazitäten für den lokalen Hörfunk ist eine flächendeckende Versorgung anzustreben.“ Das betrifft den landesweiten Hörfunk nicht.