radneuerfinder hat geschrieben: ↑Di 28. Jun 2022, 10:29
Nicoco hat geschrieben: ↑Fr 24. Jun 2022, 12:10
Es stehen jeder ARD-Anstalt zwei DAB-Bedeckungen zu, was sie damit anstellen bleibt ihnen überlassen.
Wo steht das? Wo ist das geregelt?
Ganz einfach, in der Präambel des
Medienstaatsvertrags (MStV):
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Säulen des dualen Rundfunksystems müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Angebotsformen und Nutzung neuer Verbreitungswege. Seine finanziellen Grundlagen einschließlich des dazugehörigen Finanzausgleichs sind zu erhalten und zu sichern.
Den privaten Veranstaltern werden Ausbau und Fortentwicklung eines privaten Rundfunksystems, vor allem in technischer und programmlicher Hinsicht, ermöglicht. Dazu sollen ihnen ausreichende Sendekapazitäten zur Verfügung gestellt und angemessene Einnahmequellen erschlossen werden.
Die Präambel wird so ausgelegt, dass neue Ressourcen 50 % 50 % aufgeteilt werden, was man bei DVB-T2 genau sieht und bei DAB+ so ausgelegt wird, dass die ARD-Anstalten auch drei von sieben möglichen Bedeckungen erhalten.
In NRW müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Resourcen nicht in Betrieb nehmen, denn ...
LMG NRW: § 11 Zuordnungsverfahren, Absatz 5
„Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident soll die Zuordnung einer Übertragungskapazität aufheben, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nach der Zuordnung nicht genutzt wurde. Der öffentlich-rechtliche Veranstalter, der die Nutzung innerhalb des Zeitraums nach Satz 1 unterlässt, hat dies der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten anzuzeigen. Satz 2 gilt entsprechend für die LfM, die von den privaten Veranstaltern Auskunft über die Nutzung von Übertragungskapazitäten verlangen kann.“
im Medienstaatsvertrag HSH – MStV HSH:
Bei der Zuordnungsentscheidung hat die Sicherstellung der Grundversorgung Vorrang; im Übrigen sind öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk gleichgestellt.
Gleichgestellt heißt für mich, sie bekommen gleichviele Ressourcen.
Das Problem dürfte nicht die Gesetzgebung sein, sondern das Henne-Ei-Problem:
Bauen die ARD-Anstalten ihr zweites Netz nicht aus, weil sie nicht wollen oder weil das Land ihnen die Frequenzen nicht zuordnet? Rufen sie diese nur nicht ab, oder blockiert die KEF den Ausbau, weil die KEF keine Gelder bewilligt? Die ARD soll auf UKW-Frequenzen verzichten, doch wenn sie diese nicht einsetzt, fallen sie doch an das Land zurück? Dann werden diese an die Privaten gegeben. Das Ziel den ARD-Anstalten Frequenzen zu entziehen und den Privaten zu geben, geistert schon seit über 10 Jahren durch die Landesparlamente. Die ARD will DAB+, tut nur wenig dafür, weil es ihre Position schwächen würde. Doch auch die Privaten hatten eine Chance sich auf DAB eine Hörerschaft aufzubauen und scheiterten daran. Bestes Beispiel: Power Radio in NRW hatte keinen Erfolg, die Kirche hat den Programmplatz belegt und nun eingesehen, dass DAB+ in NRW doch nicht die Lösung für sie ist.
Habakukk hat geschrieben: ↑Di 28. Jun 2022, 22:58
Dann sollten solche Kapazitäten fairerweise aber irgendwann zurück gegeben werden. Manches davon ist bald schon wieder 10 Jahre reserviert, z.B. die zweite Bedeckung in NRW für den WDR oder der 11A in Mitteldeutschland.
Kannst Du bitte belegen, dass die Kapazitäten jemals an das Deutschlandradio oder den WDR zugeordnet wurden? Nicht die ARD-Anstalten bunkern die Frequenzen, sondern die Länder.
radneuerfinder hat geschrieben: ↑Di 28. Jun 2022, 23:20
Wenn es die Politik geschickt anstellt, könnte das sogar Rundfunkbeitragsneutral geschehen, wenn dann z.B. ein bundesweites Klassikprogramm, 7 regionale Klassikwellen ersetzt.
Und was machen die ARD-Anstalten mit ihren Klangkörpern? Da werden die Länder bestimmt nicht begeistert sein, denn diese haben sich der Klangkörper entledigt, weil die Rundfunkanstalten besser die Musiker entlohnten, als die Bundesländer. Die Klassikwelle könnte Deutschlandradio produzieren und die ARD-Anstalten würden die Kulturwelle mit mehr Wortanteil ausstatten. Manchen ARD-Anstalten haben Kultur und Klassik getrennt.