zerobase now hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 13:34Es spricht doch Bände, dass DAB+ in NRW als einziges Bundesland sich (immer) noch im "Pilotprojekt" befindet.
Es spricht doch noch mehr Bände ... daß NDS und SH und MV es noch nicht einmal bis zu einem Pilotprojekt geschafft haben.
Doch, da senden schliesslich der NDR und der 1. Bundesmux. Also "Pilotprojekt" läuft.
Nur sind eben noch keine Privatmuxe vorgesehen, was in NRW ja immerhin bald kommt.
Mein Empfangsgerät: Pure Elan Connect+(mit 1 m Kupferdraht als Antenne)
Der Standort Siegen ist schon gleich am Anfang für eine Aufschaltung des 2. Bundesmux vorgesehen (4. Quartal 2019).
Auch der Großsender Langenberg soll dann in Betrieb gehen, dessen Einzugsgebiet sich dann westlich davon anschliesst.
Hast du dafür eine Info-Seite? Langenberg ist ja doch ein ganzes Stück entfernt, das sind gut 100km. Und wie geschrieben, komme ich aus dem Randgebiet Sauerland, Siegerland. Das wäre echt Klasse wenn man dann bald was anderes zu hören bekommt.
Es stehen aber noch keine Sender fest, die dann dort zu Empfangen sein werden? Wer ist der Betreiber?
Holdudieladio hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 17:22
Doch, da senden schliesslich der NDR und der 1. Bundesmux. Also "Pilotprojekt" läuft.
DAS ist kein Pilotprojekt, sondern Regelbetrieb!
Und in NRW ist nur der Anteil des Privatradios im WDR-Mux ein Pilotprojekt, der WDR-Anteil ist ebenfalls bereits regulärerer Betrieb!
Holdudieladio hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 17:22
Doch, da senden schliesslich der NDR und der 1. Bundesmux. Also "Pilotprojekt" läuft.
DAS ist kein Pilotprojekt, sondern Regelbetrieb!
Und in NRW ist nur der Anteil des Privatradios im WDR-Mux ein Pilotprojekt, der WDR-Anteil ist ebenfalls bereits regulärerer Betrieb!
In dem vorliegenden Fall betraf die Zuordnung folgende Übertragungs-kapazitäten für die landesweite Verbreitung von digitalem Hörfunk im Rahmen der Verlängerung des laufenden Pilotversuchs.
An den WDR: Kanal 11 D 810 Capacity Units (CU)
An die LfM: Kanal 11 D bis zu 54 CU.
CU, die nicht durch privaten Hörfunk genutzt werden, stehen dem WDR zusätzlich zur Verfügung. Beide oben genannten Zuordnungen erfolgten mit einer Befristung bis zum 31. Dezember 2019.
Zur Überführung des Pilotversuchs in den Regelbetrieb wurde dem WDR gemäß § 11 Abs. 1 LMG NRW die folgende Übertragungskapazität zur programmlichen Nutzung für landesweiten digitalen Hörfunk ab dem 1. Januar 2020 zugeordnet:
Kanal 11 D 864 CU
Diese Zuordnung erfolgte mit einer Befristung bis zum 31. Dezember 2034
FallenWitcher hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 17:47
Hast du dafür eine Info-Seite?
Wenn etwas passiert, wirst Du es auf der Homepage der Landesanstalt für Medien NRW erfahren.
Bis jetzt ist das der Stand:
Jetzt sind erst die Staatskanzlei und die BnetzA dran. Wenn die Frequenzen an die Landesanstalt für Medien NRW zugewiesen werden, wird es in der Landtagsdatenbank abzulesen sein. Vorher wird eine Veröffentlichung bei der BnetzA geben. Das wirst Du schon hier erfahren.
Ich muss ja nicht jedes irgendwo versteckte Dokument kennen.
Hat sich der WDR tatsächlich von der LfM so über den Tisch ziehen lassen, daß er, der das Recht hat, eigene Sendernetze zu betreiben, immer noch als "Pilotversuch" läuft? Oha, das ist wirklich ein Trauerspiel...
Da sind wir in Niedersachsen so ganz ohne Pilotprojekt ja tatsächlich sogar weiter vorne....
iro hat geschrieben: ↑So 28. Apr 2019, 16:18
Ich muss ja nicht jedes irgendwo versteckte Dokument kennen.
Hat sich der WDR tatsächlich von der LfM so über den Tisch ziehen lassen, daß er, der das Recht hat, eigene Sendernetze zu betreiben, immer noch als "Pilotversuch" läuft?
Das Pilotprojekt läuft seit 22 Jahren. Dein Kommentar ist völlig unzutreffend. Während bei UKW-Frequenzen die Zuweisung meistens an nur einen begünstigten erfolgt – Ausnahme Zeitpartagierung – wurden bei DAB und DAB+ die Ressourcen bis jetzt immer an mehrere Anbieter vergeben D-Radio / LfM NRW / WDR. Weder der WDR noch die Landesmedienanstalt NRW weisen die Frequenzen zu. Du hast in dem PDF-Dokument gesehen, wer die Frequenzen zuweist.
§ 11 Zuordnungsverfahren
1. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ordnet die dem Land Nordrhein-
Westfalen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten zu. Der im Landtag zuständige Ausschuss wird über die Zuordnung unterrichtet.
2. Die dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten sind den öffentlich-rechtlichen Veranstaltern und der LfM bekannt zu machen. (3) Die Zuordnung von Übertragungskapazitäten erfolgt auf schriftlichen Antrag eines öffentlich-rechtlichen Veranstalters oder der LfM. In dem Antrag ist der konkrete Bedarf für die Übertragungskapazitäten, insbesondere das Versorgungsgebiet, die Übertragungstechnik, die Versorgungsqualität und der Zeitrahmen der beabsichtigten Nutzung, darzulegen.
4. Liegen mehrere Anträge vor, die nach den Vorgaben des § 10 zu berücksichtigen sind, wirkt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident darauf hin, dass sich die Beteiligten über eine sachgerechte Zuordnung einigen. Kommt eine Einigung zustande, ordnet die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Übertragungskapazität zu. Kommt eine Einigung zwischen den Beteiligten innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe nicht zustande, entscheidet die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident nach Anhörung des im Landtag zuständigen Ausschusses.
FallenWitcher hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 09:54
Mich würde mal interessieren welche diese 71 Standorte sein werden und wie nah oder weit ich von diesem entfernt wohne?
Ich habe mir mal die Genf 06 Pläne angeschaut. Je nach dem wie stark die BNetzA sich daran orientiert, werden wohl folgende Kanäle für NRW dabei herauskommen:
Landesweit:
9A oder 9D
Münsterland:
8C oder 11A
Ruhrgebiet/Niederrhein Nord:
5B oder 12D
Niederrhein Süd:
8B, 11B oder 12D
Rheinland/Bergisches Land:
8B oder 11B
Südwestfalen:
12A oder 12B
Ostwestfalen-Lippe:
7A oder 12D (7A wird allerdings in Hildesheim vom NDR genutzt, was nach Plan nicht vorgesehen ist, ggf. Frequenzwechsel erforderlich)
Da die Regionalmuxe teilweise größer ausfallen als damals im Plan vorgesehen, stehen dementsprechend mehrere Kanäle zur Auswahl, die genutzt werden könnten.
Die Glaskugel, die Du benutzt hast, habe ich bereits eingemottet. Gibt es bereits neue auf dem Markt? Dann hole ich mir eine Neue. Den GE06-Plan kannst Du vergessen.
Du fragst, weil immer noch nichts bei BnetzA erschienen ist? Das ist merkwürdig. Wann gibt es denn wieder eine Regionalkonferenz der BnetzA-Vertreter mit den Nachbarländern Belgien und den Niederlanden? Die sind bestimmt auch an einer endgültigen Koordinierung interessiert.
Am 16.05 ist die nächste Pressekonferenz mit dem Hauptthema "Vorstellung des Jahresberichts 2018 und Aktuelles"
Vielleicht erfährt man dort, dass die Anträge aus NRW eingegangen sind und man hoffentlich schon am koordinieren ist.
Nicoco hat geschrieben: ↑Mo 13. Mai 2019, 10:54
Am 16.05 ist die nächste Pressekonferenz mit dem Hauptthema "Vorstellung des Jahresberichts 2018 und Aktuelles"
Vielleicht erfährt man dort, dass die Anträge aus NRW eingegangen sind und man hoffentlich schon am koordinieren ist.
Naja... die Frequenzkoordinierung des NRW-DABs ist ein kleiner Teilbereich eines klitzekleinen Teilbereich (Koordinierung Rundfunk) eines kleinen Teilbereichs (Frequenzkoordinierung) eines Teilbereich (technische Aufsicht) eines Teilbereichs (Telekommunikation) der Aufgaben der BNetzA.
Bin mir nicht sicher, ob man dafür in einer PK mehr als ca. 1 Sekunde Zeit haben würde.
QTH: Obersöchering/JN57OR, zeitweise Kehl/JN38VN http://zitate.net/kritik-zitate Lebe stets so, dass die fckAfD dagegen ist! Das Posten eines Links bedeutet nicht automatisch meine Zustimmung zum Inahlt, sondern ist eine Info